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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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Zitat:
an einem Sonntagvormittag mit Ruderkahn (ohne Beschriftung) raus zum angeln, eigentlich nur für ne Stunde, um zu sehen, ob was geht. Die WSP kam aus einem Kanal, drehte wieder um, fuhr einem Schubverband hinterher, drehte wieder um und nahm nach 5 Minuten Kurs auf uns. Wir hatten noch nicht mal angefangen mit Angeln, nein, die kamen, weil sie durchs Fernglas keine Beschriftung auf dem Boot sahen. Haben dann ca. ne Stunde alle Daten von meinem Kumpel aufgenommen, er hatte gerudert..., danach Vorladung vor Gericht, eigentlich sollten dass wenn ich mich richtig erinnere noch viel mehr Strafeuros werden, aber der Richter hatte dann ein Einsehen. die Geldstrafe ging an ein Pflegeheim in NRW! hätte doch auch in Brandenburg bleiben können..., ohne Worte die ganze Aktion ![]() Grüße Ulf |
#2
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Finde ich absolut und völlig überzogen!
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#3
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Hallo Ulf,
tut mir Leid für Deinen Frreund, aber auf allen Binnenschiffahrtsstraßen ist Kennzeichnungpflicht für Kleinfahrzeuge. Dazu gehören auch das Havelgebiet bei Potsdam. Sieher hier Um Links zu sehen, bitte registrieren Würde Dir empfehlen den Törnatlas Meklenburgische und Märkische Gewässer zu besorgen(Quick Maritim). Übrigens bitte darauf achten, das Kinder an Bord eine Rettungsweste tragen müssen. Auch bei Kleinfahrzeugen muß eine mindest Sicherheitsausrüstung an Bord sein. Übrigens sind die Havelseen ein sehr schönes Gebiet. Siehe hier zwei schöne Treffen: Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#4
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Zitat:
danke für Deinen Link zu ELWIS, aber gerade dort steht bei der Begriffsbestimmung in §1 Abs.2 b) daß Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können, keine Kleinfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind. Desweiteren habe ich vor einiger Zeit vom WSA Aschaffenburg auf meine Nachfrage mitgeteilt bekommen daß die früher bestehende Kennzeichnungspflicht für meine Faltboote bei Fahrten auf Bundeswasserstraßen seit einigen Jahren aufgehoben sei, was sich ja nun auch mit dem Gesetzestext deckt. Das macht die ganze Sache mit dem "Ruderkahn", sofern der nicht doch über 2,21 Kw motorisiert war, für mich unverständlich. Daneben, auf Deine Aussage bezogen, kenne ich keine Verordnung die festlegt daß auf solchen Gewässern das Mitführen einer Rettungsweste vorgeschrieben ist. (Nicht daß ich den Sinn von Rettungswesten in Frage stelle, ich selbst fahre nie "ohne"). Vielleicht kannst Du mich ja über diese Verordnung aufklären. Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
#5
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Beiuns hieß es 2008 noch, wir müssten unseren Paddelbooten einen "Namen" geben und den Namen und Verein des Inhabers innen rein schreiben.
In welcher Vorschrift das steht, habe ich aber nicht hinterfragt... Mein Boot heisst seitdem "Hrungnir"...
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#6
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Hallo Klaus, das ist mir von früher auch bekannt, diese Regelung besteht aber seit September 2006 nicht mehr, zumindest nicht für "Kleinstfahrzeuge". Um Links zu sehen, bitte registrieren"Jeder, der auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Kleinfahrzeug führt, muss sein Kleinfahrzeug mit einem gültigen amtlich anerkannten Kennzeichen versehen. Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m aufweisen.
Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung, Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren), Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit dienstlicher Kennung Das mit der 500-Euro-strafe muß also schon einige Jahre her sein. Grüße Harald
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Bekennender Auf- und Abbauer |
#7
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Tja. jetzt ist es zu spät. Jetzt steht "Hrungnir" groß auf meinem Prijon...
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#8
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Huch, habe jetzt nochmal im Kanuforum nachgeforscht, und da folgendes gefunden:
Um Links zu sehen, bitte registrieren siehe dort Beitrag 2, mit folgendem Link: Um Links zu sehen, bitte registrieren siehe dort § 2.02 Nach dieser zuletzt 2008 geänderten Vorschrift muss alles ausser einem Surfbrett - also auch ein Paddelboot - gekennzeichnet sein... Zitat:
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#9
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Zitat:
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____________________________________________ Gruß Tomsi, der Schwabe im Ruhrpott Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#10
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Hallo Ulf,
bin gerade in China. Schicke dir nächste Wo ein paar Bilder. Michael |
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