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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 19.03.2010, 17:21
lukas2409
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Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
Die Geschichte würde uns sicher auch interessieren! Das klingt äußerst happig...
Hallo Klaus,

an einem Sonntagvormittag mit Ruderkahn (ohne Beschriftung) raus zum angeln, eigentlich nur für ne Stunde, um zu sehen, ob was geht. Die WSP kam aus einem Kanal, drehte wieder um, fuhr einem Schubverband hinterher, drehte wieder um und nahm nach 5 Minuten Kurs auf uns. Wir hatten noch nicht mal angefangen mit Angeln, nein, die kamen, weil sie durchs Fernglas keine Beschriftung auf dem Boot sahen. Haben dann ca. ne Stunde alle Daten von meinem Kumpel aufgenommen, er hatte gerudert..., danach Vorladung vor Gericht, eigentlich sollten dass wenn ich mich richtig erinnere noch viel mehr Strafeuros werden, aber der Richter hatte dann ein Einsehen. die Geldstrafe ging an ein Pflegeheim in NRW! hätte doch auch in Brandenburg bleiben können..., ohne Worte die ganze Aktion
Grüße
Ulf
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  #2  
Alt 19.03.2010, 17:59
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KlausB KlausB ist offline
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Finde ich absolut und völlig überzogen!
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #3  
Alt 19.03.2010, 18:05
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Hallo Ulf,

tut mir Leid für Deinen Frreund, aber auf allen Binnenschiffahrtsstraßen ist Kennzeichnungpflicht für Kleinfahrzeuge. Dazu gehören auch das Havelgebiet bei Potsdam.

Sieher hier Um Links zu sehen, bitte registrieren

Würde Dir empfehlen den Törnatlas Meklenburgische und Märkische Gewässer zu besorgen(Quick Maritim). Übrigens bitte darauf achten, das Kinder an Bord eine Rettungsweste tragen müssen. Auch bei Kleinfahrzeugen muß eine mindest Sicherheitsausrüstung an Bord sein.

Übrigens sind die Havelseen ein sehr schönes Gebiet. Siehe hier zwei schöne Treffen:

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  #4  
Alt 24.03.2010, 13:31
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Hallo Ulf,

tut mir Leid für Deinen Frreund, aber auf allen Binnenschiffahrtsstraßen ist Kennzeichnungpflicht für Kleinfahrzeuge....

Sieher hier Um Links zu sehen, bitte registrieren

Hallo Dieter,

danke für Deinen Link zu ELWIS, aber gerade dort steht bei der Begriffsbestimmung in §1 Abs.2 b) daß Wasserfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft fortbewegt werden können, keine Kleinfahrzeuge im Sinne des Gesetzes sind.

Desweiteren habe ich vor einiger Zeit vom WSA Aschaffenburg auf meine Nachfrage mitgeteilt bekommen daß die früher bestehende Kennzeichnungspflicht für meine Faltboote bei Fahrten auf Bundeswasserstraßen seit einigen Jahren aufgehoben sei, was sich ja nun auch mit dem Gesetzestext deckt.

Das macht die ganze Sache mit dem "Ruderkahn", sofern der nicht doch über 2,21 Kw motorisiert war, für mich unverständlich.

Daneben, auf Deine Aussage bezogen, kenne ich keine Verordnung die festlegt daß auf solchen Gewässern das Mitführen einer Rettungsweste vorgeschrieben ist. (Nicht daß ich den Sinn von Rettungswesten in Frage stelle, ich selbst fahre nie "ohne").
Vielleicht kannst Du mich ja über diese Verordnung aufklären.


Grüße

Harald
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  #5  
Alt 24.03.2010, 15:30
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Beiuns hieß es 2008 noch, wir müssten unseren Paddelbooten einen "Namen" geben und den Namen und Verein des Inhabers innen rein schreiben.

In welcher Vorschrift das steht, habe ich aber nicht hinterfragt... Mein Boot heisst seitdem "Hrungnir"...
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #6  
Alt 24.03.2010, 18:21
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Hallo Klaus, das ist mir von früher auch bekannt, diese Regelung besteht aber seit September 2006 nicht mehr, zumindest nicht für "Kleinstfahrzeuge". Um Links zu sehen, bitte registrieren"Jeder, der auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Kleinfahrzeug führt, muss sein Kleinfahrzeug mit einem gültigen amtlich anerkannten Kennzeichen versehen. Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m aufweisen.
Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung, Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren), Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit dienstlicher Kennung


Das mit der 500-Euro-strafe muß also schon einige Jahre her sein.

Grüße
Harald
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  #7  
Alt 24.03.2010, 20:55
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Tja. jetzt ist es zu spät. Jetzt steht "Hrungnir" groß auf meinem Prijon...
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #8  
Alt 24.03.2010, 21:04
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Huch, habe jetzt nochmal im Kanuforum nachgeforscht, und da folgendes gefunden:

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siehe dort Beitrag 2, mit folgendem Link:

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siehe dort § 2.02

Nach dieser zuletzt 2008 geänderten Vorschrift muss alles ausser einem Surfbrett - also auch ein Paddelboot - gekennzeichnet sein...

Zitat:
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
1.Soweit Kleinfahrzeuge nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen, sind sie, mit Ausnahme der Segelsurfbretter, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:
a)mit ihrem Namen oder ihrer Devise.
Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen, in Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, erforderlichenfalls mit einer Nummer dahinter, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein.
b)mit dem Namen und der Anschrift ihres Eigentümers.
Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.
2.Beiboote eines Fahrzeugs müssen jedoch an der Innen- oder Außenseite nur ein Kennzeichen tragen, das die Feststellung des Eigentümers gestattet
__________________
Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #9  
Alt 19.03.2010, 19:43
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Zitat:
Zitat von lukas2409 Beitrag anzeigen
Hallo Klaus,

.... die Geldstrafe ging an ein Pflegeheim in NRW!
ohne Worte die ganze Aktion
Grüße
Ulf
..das ist aber auch da einzige GUTE an der Geschichte.....
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____________________________________________
Gruß Tomsi,
der Schwabe im Ruhrpott



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  #10  
Alt 23.03.2010, 15:54
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Hallo Ulf,

bin gerade in China.
Schicke dir nächste Wo ein paar Bilder.

Michael
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