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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#16
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Servus zusammen,
in den tiefsten Tiefen des Forums liest man sogar von DieterM seiner ersten Marlin-Ausfahrt auf der Donau und was das 1. Maschinenwellchen mit seinen Gästen auf dem Sonnendeck gemacht hat. Er war nur zu langsam, wär er schneller gebraust wär das nicht passiert, dass der Bug schneidet, das Rib abtaucht und die Welle die Sonnenhungrigen mit dem Boot abduscht, sowas muss halt jeder lernen. Auf der anderen Seite, ab 50km/h hat Wasser, wegen der Oberflächenspannung, die gleiche Härte wie Beton... Ich hab das schon mal geschrieben, dass es am Meer auch immer wieder Ausreißer in der Wellenhöhe gibt, die für den Fahrer nicht zu erkennen sind, weil sie *Tief* sind und nicht Hoch rausstechen, man kann sie also kaum sehen, erst wenn es zu spät ist. 8m Rib mit 4-5 Gästen sitzend auf der Liegefläche vorne, düst durch 0,5 bis 1,5m hohe Wellen, auf Gegenkurs (wir damals mit dem Luftbodenboot jedes Wellchen hochgekrabbelt um in die Folgende reinzuknallen, entsprechend langsam unterwegs). Rib hebt plötzlich so richtig ab, bleibt dann wie in der Luft stehen und dötzt nach unten, Kiste bleibt liegen, Geschrei. Der Beifahrer hebt den Oberkörper des Fahrers an, dieser hatte sein Gesicht ins Lenkrad gedrückt, aus 20 m Distanz konnten wir recht viel Blut sehen. Die Gäste brüllen immer noch auf der Liegewiese - der Beifahrer übernimmt das Kommando und sortiert mal alles durch, er fährt dann sehr langsam weiter. Wenn man in den Wellen *schwebt* und bauartbedingt Gäste vorne sitzen hat, dann immer mit Wind und Welle. Ansonsten hab ich mal gepostet: springen?? ich??? nie!!! - die 1. Ausfahrt damals mit dem Rib war aber eine Osterhasen-Tour - nur gehobbelt und dann ging es irgentwann ab. Und es hat Spass gemacht. Heuer wieder auf Sardinien eine Maschinenheckwelle unterschätzt, aber so schnell fahr ich halt nicht. Einen der dümmsten Jumps hab ich vor Kreta gemacht, als ich im Wellental die Gase aufgerissen hab, Welle war steil und mindestens 1,5 Geschosshöhen hoch. Also Du stehst auf der Terrasse, schaust zum Balkon oben hoch, da wo die Geranien im Geländer hängen, so hoch hat das ausgeschaut. Auf halbem Weg hätt ich das Gas rausnehmen müssen - natürlich bin ich schräg gefahren - also die Welle zieht einen hoch und zwar *gewaltig* - oben sind wir dann noch höher *rausgeschossen* worden, so konkret wo wir gelandet sind, ist mir schleierhaft, wären wir im Tal gelandet, hätte es das Rib zerlegen müssen, in die nächste Flanke rein, dann hätts uns umdrehen müssen - ich mein, wir haben die nächste Wellenhöhe zum Landen genommen, bzw. das Rib hat das alles von Allein gemacht.... Bei der nächsten Welle, auf halber höhe gas rausgenommen und nicht mehr abgehoben.
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
#17
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was mich an der Geschichte interessieren würde die Fahrgäste haben einen Haftungsausschluss unterschrieben, was passiert da oder bzw. was passiert da jetzt nicht?
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas Gruß Harry Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#18
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Solange dem Bootsführer keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, haftet der Veranstalter nicht, steht doch da.
Alex |
#19
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Hallo Harry,
was man immer so liest bei Mitseglervereinbarungen (dürfte diesem Ausschluss recht nahe kommen) ist, dass die Haftungsbeschränkung nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gilt. Wie das hier beurteilt wurde wäre in der Tat interessant.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#20
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Hmmm ... ich sehe hier weniger die Verantwortung beim Schiffsführer als bei den gebuchten Teilnehmern die einen Kick wollen und daher auch bereit sein müssen die Eigenverantwortung dafür zu tragen.
Der Anbieter läßt einen Haftungsausschluß deswegen unterschreiben um die Verantwortung auch von ihm wegzubringen als Anbieter. Das Risiko fährt ja bei solchen Unternehmungen mit. Die Teilnehmer wollen diesen Kick haben. Aber auch ein Schiffsführer kann mal einen fatalen fehler machen, er ist ja nur ein Mensch und nicht unfehlbar. Seit Jahren werden in D die Folgen von Risiko-Sportarten nicht von speziellen Unfallversicherungen getragen. sondern die Allgemeinheit trägt die Unfall-Kosten über die Beiträge zur Krankenversicherung. Ich plädiere seit Jahren dafür das diese Kosten von den Krankenkassen abgenommen werden und durch Unfallversicherungen abgedeckt werden sollten, deren Prämien von den Versicherten selbst zu tragen sind. Das hätte einen doppelten Effekt. Erstens könnten die Beiträge zur Krankenversicherung beträchtlich reduziert werden, und zweitens würden die Menschen mit mehr Hirn an die Bereitschaft Risiko-Sportarten/Unternehmungen herangehen, wenn sie wüßten das sie die Folge-Kosten bei Unfällen sonst selber tragen müßten. Dazu gehört auch eine Liste die diese Risiko Sportarten/Unternehmungen klassifiziert. Ich hatte für meine beiden Kinder bis zur Volljährigkeit bei der Winterthur eine spezielle Unfallversicherung gegen alle Risiken, die bei meiner Tochter 2x eingesetzt wurde (offener Armbruch an der Kinderrutsche, später schwerer Sturz mit Sturzhelm von einem Rennrad bei sengender Mittagshitze), und 1x bei meinem Sohn die Kosten für die Blessuren bei einem Radsturz in eine Grube. Das kaputte Rad (Gabelbruch) hatte ich dann wieder zusammengeflickt. Vielleicht trägt dieser Thread auch dazu bei, das Mitglieder sich weniger überschätzen und mehr Eigenverantwortung übernehmen und sich vorsichtiger im Leben bewegen. |
#21
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weil das Rib nicht im Wasser war, sondern durch die Luft flog - wofür es nicht verwendet werden soll, weil es bauartbedingt nicht dafür ausgelegt ist (hat keine Flügel, es ist also ein Nicht-Flügler, also ein Nur-Schwimmer), wird die Sache am Bootsführer hängen bleiben und sein Vermögen kann weg sein.
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
#22
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Zitat:
das halte ich aber für sehr konstruiert. Zunächst wäre, aus meiner Sicht, der Veranstalter in der Pflicht. Ob der Haftungsausschluss juristisch überhaupt belastbar ist, wird im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Den Bootsführer wird man erst bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit drankriegen. Wenn er als Mitarbeiter des Veranstalters den Auftrag erhalten hat, diese Manöver zu fahren, bin ich gespannt wie ein Gericht entscheiden wird.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#23
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Servus,
was ich mir die ganze Zeit überlege..... Wie schläft es sich als verantwortlicher Bootsführer eigentlich nach so einem Vorfall mit reichlich Verletzten? Hilft ihm da der Veranstalter beim schlafen?
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Gruß Joachim |
#24
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Zitat:
Wenn es eine Flugveranstaltung gewesen wäre, bei der der Pilot die Leute krankenhausreif abliefert, dann ist er als Luftfrachtführer dran. ============ Personenschäden Bis zu einem Höchstbetrag von 113.100 Sonderziehungsrechten pro Fluggast besteht eine verschuldensunabhängige Haftung (Anmerkung: Anhebung der Haftungshöchstgrenze von 100.000 auf 113.100 SZR im Jahre 2009 nach Art. 23 MÜ).[2][3] Für den darüber hinausgehenden Schaden besteht eine unbegrenzte Haftung des Luftfrachtführers für vermutetes Verschulden. Der Luftfrachtführer kann einer unbegrenzten Haftung nur entgehen, wenn er nachweist, dass sein Verhalten nicht zum Schadenseintritt beigetragen hat (Art. 17 Abs. 1 und Art. 21 MÜ). ============= Um Links zu sehen, bitte registrieren Ein Gutachter wird dem Gericht gern bescheinigen, dass die Oberflächenspannung von Wasser bei Tempo 50km/h mit Beton vergleichbar ist. Es wird schwierig aus der Nummer rauszukommen.
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
#25
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Zitat:
der Zusammenhang ist ganz einfach. Auf einer Seite werden die Vorschriften zur Bootsführung, mit der 15PS-Regelung, liberalisiert und auf der anderen Seite fordert eine Bundesbehörde Verschärfungen. Das passt aus meiner Sicht nicht zusammen. Man kann natürlich anführen, daß es dabei um gewerblichen Verkehr geht. Aber ich finde, daß jedem Bootsführer auch ohne Verschärfungen klar sein muss, daß er die Verantwortung für seine Besatzung hat. Das ist beim Autofahren nicht anders und damit eben eine Binsenweisheit. Gewerblich hin oder her. Wenn Schulungen gefordert werden, passen die nun mal am besten zur Fahrschule. Denn da sollte gelehrt werden, welche Gefahren drohen. Mit dieser Aussage stelle ich nicht die 15PS-Regelung in Frage.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#26
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Zitat:
Also steht hier ein komplizierter gerichtlicher Vorgang an mit unsicherem Ausgang. Aber ich finde es bemerkenswert, das der Unfall amtlich bekannt gemacht und untersucht wurde. Das zeigt schon mal, das da etwas abgelaufen das ist nicht richtig war. |
#27
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Zitat:
Alex |
#28
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Ein Rib mit dem man nicht springen darf? Das wäre eine Fehlkonstruktion.
Davon kann doch der Schiffsführer nicht ausgehen. |
#29
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Hallo Markus
Zitat:
Um Leute die gegen Bezahlung für Passagiere Action-Fahrten mit schnellen Booten anbieten. Aktuell operieren die in einer "Halb-privaten Grauzone", ohne Ausrüstungsvorgaben und mit dem normalen SBF. Die Empfehlung des BSH, für Fahrer von gewerblichen Actionbooten Zusatzqualifikationen zu fordern und eine erweiterte Ausstattung (Federsitze) für die Passagiere, halte ich persönlich für Nachvollziehbar. Zitat:
Das auf einem 40 Knoten fahrenden Rib Stoßbelastungen bis zum 20 fachen der Erdanziehung wirken, dürfte nicht jedem Bootsfahrer bekannt gewesen sein! Viele Grüße, Oliver |
#30
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Hi,
passiert, glaube ich, öfters als man denkt. Vor ein paar Monaten hat's einen (nicht bootserfahrenen) Freund in Dubai erwischt. Auch auf so einem Rocketdingsbums, Wirbelbrüche, Urlaub abgebrochen, heute noch arbeitsunfähig, in Behandlung wg. starker Schmerzen und keine Versicherung will etwas bezahlen. War für mich übrigens der Anlass - weil ich ja ab und an größere Charterschiffe als verantwortlicher Skipper bewege - die Bedingungen meiner speziellen Skipper Haftpflichtversicherung zu überprüfen.
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Gruß vom Garda- oder Baldeneysee, Ingo 45°33'58,42" N 10°33'01,47" O |
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