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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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was mich an der Geschichte interessieren würde
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon Bier im Glas ![]() Gruß Harry ![]() Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#2
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Hallo Harry,
was man immer so liest bei Mitseglervereinbarungen (dürfte diesem Ausschluss recht nahe kommen) ist, dass die Haftungsbeschränkung nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gilt. Wie das hier beurteilt wurde wäre in der Tat interessant.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
#3
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Hmmm ... ich sehe hier weniger die Verantwortung beim Schiffsführer als bei den gebuchten Teilnehmern die einen Kick wollen und daher auch bereit sein müssen die Eigenverantwortung dafür zu tragen.
Der Anbieter läßt einen Haftungsausschluß deswegen unterschreiben um die Verantwortung auch von ihm wegzubringen als Anbieter. Das Risiko fährt ja bei solchen Unternehmungen mit. Die Teilnehmer wollen diesen Kick haben. Aber auch ein Schiffsführer kann mal einen fatalen fehler machen, er ist ja nur ein Mensch und nicht unfehlbar. Seit Jahren werden in D die Folgen von Risiko-Sportarten nicht von speziellen Unfallversicherungen getragen. sondern die Allgemeinheit trägt die Unfall-Kosten über die Beiträge zur Krankenversicherung. Ich plädiere seit Jahren dafür das diese Kosten von den Krankenkassen abgenommen werden und durch Unfallversicherungen abgedeckt werden sollten, deren Prämien von den Versicherten selbst zu tragen sind. Das hätte einen doppelten Effekt. Erstens könnten die Beiträge zur Krankenversicherung beträchtlich reduziert werden, und zweitens würden die Menschen mit mehr Hirn an die Bereitschaft Risiko-Sportarten/Unternehmungen herangehen, wenn sie wüßten das sie die Folge-Kosten bei Unfällen sonst selber tragen müßten. Dazu gehört auch eine Liste die diese Risiko Sportarten/Unternehmungen klassifiziert. Ich hatte für meine beiden Kinder bis zur Volljährigkeit bei der Winterthur eine spezielle Unfallversicherung gegen alle Risiken, die bei meiner Tochter 2x eingesetzt wurde (offener Armbruch an der Kinderrutsche, später schwerer Sturz mit Sturzhelm von einem Rennrad bei sengender Mittagshitze), und 1x bei meinem Sohn die Kosten für die Blessuren bei einem Radsturz in eine Grube. Das kaputte Rad (Gabelbruch) hatte ich dann wieder zusammengeflickt. Vielleicht trägt dieser Thread auch dazu bei, das Mitglieder sich weniger überschätzen und mehr Eigenverantwortung übernehmen und sich vorsichtiger im Leben bewegen. ![]() |
#4
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weil das Rib nicht im Wasser war, sondern durch die Luft flog - wofür es nicht verwendet werden soll, weil es bauartbedingt nicht dafür ausgelegt ist (hat keine Flügel, es ist also ein Nicht-Flügler, also ein Nur-Schwimmer), wird die Sache am Bootsführer hängen bleiben und sein Vermögen kann weg sein.
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
#5
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Zitat:
das halte ich aber für sehr konstruiert. ![]() Zunächst wäre, aus meiner Sicht, der Veranstalter in der Pflicht. Ob der Haftungsausschluss juristisch überhaupt belastbar ist, wird im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Den Bootsführer wird man erst bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit drankriegen. Wenn er als Mitarbeiter des Veranstalters den Auftrag erhalten hat, diese Manöver zu fahren, bin ich gespannt wie ein Gericht entscheiden wird.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#6
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Servus,
was ich mir die ganze Zeit überlege..... Wie schläft es sich als verantwortlicher Bootsführer eigentlich nach so einem Vorfall mit reichlich Verletzten? Hilft ihm da der Veranstalter beim schlafen?
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Gruß Joachim |
#7
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Zitat:
Wenn es eine Flugveranstaltung gewesen wäre, bei der der Pilot die Leute krankenhausreif abliefert, dann ist er als Luftfrachtführer dran. ============ Personenschäden Bis zu einem Höchstbetrag von 113.100 Sonderziehungsrechten pro Fluggast besteht eine verschuldensunabhängige Haftung (Anmerkung: Anhebung der Haftungshöchstgrenze von 100.000 auf 113.100 SZR im Jahre 2009 nach Art. 23 MÜ).[2][3] Für den darüber hinausgehenden Schaden besteht eine unbegrenzte Haftung des Luftfrachtführers für vermutetes Verschulden. Der Luftfrachtführer kann einer unbegrenzten Haftung nur entgehen, wenn er nachweist, dass sein Verhalten nicht zum Schadenseintritt beigetragen hat (Art. 17 Abs. 1 und Art. 21 MÜ). ============= Um Links zu sehen, bitte registrieren Ein Gutachter wird dem Gericht gern bescheinigen, dass die Oberflächenspannung von Wasser bei Tempo 50km/h mit Beton vergleichbar ist. Es wird schwierig aus der Nummer rauszukommen.
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
#8
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Zitat:
Also steht hier ein komplizierter gerichtlicher Vorgang an mit unsicherem Ausgang. Aber ich finde es bemerkenswert, das der Unfall amtlich bekannt gemacht und untersucht wurde. Das zeigt schon mal, das da etwas abgelaufen das ist nicht richtig war. ![]() |
#9
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Zitat:
Alex |
#10
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Zitat:
Jeder dieser Berichte wird veröffentlich. Ich finde nichts verwerflich an der Empfehlung mit gedämpften Sitzen für alle Passagiere. Wer Geld verdienen möchte mit so einem Event, darf nach meiner Meinung dies nicht auf Kosten der Gesundheit der Passagiere und mit einem Haftungsauschluss machen! Ein gedämpfter Ullmann Sitz Kostet ca. 3000.- Euro, alles klar?
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Viele Grüsse Ralf « Eine falsche Ansicht zu widerrufen erfordert mehr Charakter, als eine zu verteidigen.» ![]() Schopenhauer
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