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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Zitat:
das halte ich aber für sehr konstruiert. ![]() Zunächst wäre, aus meiner Sicht, der Veranstalter in der Pflicht. Ob der Haftungsausschluss juristisch überhaupt belastbar ist, wird im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden. Den Bootsführer wird man erst bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit drankriegen. Wenn er als Mitarbeiter des Veranstalters den Auftrag erhalten hat, diese Manöver zu fahren, bin ich gespannt wie ein Gericht entscheiden wird.
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Gruß Markus - Et es wie et es. - Et kütt wie et kütt. - Et hätt noch emmer joot jejange. |
#2
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Servus,
was ich mir die ganze Zeit überlege..... Wie schläft es sich als verantwortlicher Bootsführer eigentlich nach so einem Vorfall mit reichlich Verletzten? Hilft ihm da der Veranstalter beim schlafen?
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Gruß Joachim |
#3
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Zitat:
Wenn es eine Flugveranstaltung gewesen wäre, bei der der Pilot die Leute krankenhausreif abliefert, dann ist er als Luftfrachtführer dran. ============ Personenschäden Bis zu einem Höchstbetrag von 113.100 Sonderziehungsrechten pro Fluggast besteht eine verschuldensunabhängige Haftung (Anmerkung: Anhebung der Haftungshöchstgrenze von 100.000 auf 113.100 SZR im Jahre 2009 nach Art. 23 MÜ).[2][3] Für den darüber hinausgehenden Schaden besteht eine unbegrenzte Haftung des Luftfrachtführers für vermutetes Verschulden. Der Luftfrachtführer kann einer unbegrenzten Haftung nur entgehen, wenn er nachweist, dass sein Verhalten nicht zum Schadenseintritt beigetragen hat (Art. 17 Abs. 1 und Art. 21 MÜ). ============= Um Links zu sehen, bitte registrieren Ein Gutachter wird dem Gericht gern bescheinigen, dass die Oberflächenspannung von Wasser bei Tempo 50km/h mit Beton vergleichbar ist. Es wird schwierig aus der Nummer rauszukommen.
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
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