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Alt 22.12.2015, 13:13
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von rückenwind Beitrag anzeigen
eine ABE, wenn sie nicht eingezogen wird, oder das fahrzeug nicht verändert wird, bleibt m.w. eigentlich unbegrenzt gültig. von daher tippe ich darauf, dass eine neue HU zur zulassung reicht. ausserdem - dem hänger wird ein amtliches kennzeichen zugeteilt. das ist keine ZULASSUNG im rechtlichen sinne ( zulassungsfreie fahrzeuge und anhänger ). als sportgeräteanhänger ist zudem steuer und versicherungsfrei, also auch keine EVB. ich würde auf jeden fall vorher in der zulassungsstelle vorsprechen.
Das ist richtig, das die ABE unbegrenzt gültig ist, aber wenn der Trailer naus 1983 noch nicht zugelassen war, dann muß er den heutigen EU Vorschriften entsprechen, daher die gründliche TÜV Abnahme.

Ein Anhänger für Sportgeräte hier Boote wird mit grüner Nummer zugelassen, ist steuerfrei und versicherungsfrei, ist beim Zugfahrzeug mit haftversichert unter Fahrt, kann aber auch versichert (Haft + Teilkasko) werden, daher sollte sich Mathias vor dem Zulassunsgang überlegen und vorher besorgen. Ein 2 jähriger TÜV alle 2 Jahre wird Pflicht ab Zulassung.
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