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  #5  
Alt 22.12.2015, 12:58
rückenwind
Gast
 
Beiträge: n/a


eine ABE, wenn sie nicht eingezogen wird, oder das fahrzeug nicht verändert wird, bleibt m.w. eigentlich unbegrenzt gültig. von daher tippe ich darauf, dass eine neue HU zur zulassung reicht. ausserdem - dem hänger wird ein amtliches kennzeichen zugeteilt. das ist keine ZULASSUNG im rechtlichen sinne ( zulassungsfreie fahrzeuge und anhänger ). als sportgeräteanhänger ist zudem steuer und versicherungsfrei, also auch keine EVB. ich würde auf jeden fall vorher in der zulassungsstelle vorsprechen.
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