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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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[QUOTE=fabio_z...
... Logisch, oder nicht ? Gruß zf[/QUOTE] Nein nicht logisch, weil Dein Wohnsitz D ist und Du Dich auch im Ausland an die deutschen Vorschriften bzw. an die französischen oder italienischen Vorschriften für ausländisch registrierte Boote und Besitzer halten mußt. Da gelten nicht einheimische Vorschriften. Aber es steht Dir frei es nach Deinen Vorstellungen zu machen. Fahre aber bitte vorsichtig, denn schon ein Unfall kann zur Beschlagnahme Deines Bootes führen und Dir zusätzlichen Ärger bescheren. Hier noch etwas zum nachlesen: F-Binnen - Um Links zu sehen, bitte registrieren F-Küste - Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#2
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Hallole - nochmal -,
deine Links ( Um Links zu sehen, bitte registrieren ) hatte ich schon vom ACE bekommen als "Quelle wo man alles weiß" bekommen. Die Links stimmen - leider - nicht mit den Auskünfte welche ich im Internet bekommen habe. ( Obwohl selbst beim 2. Link unten - unten bei der Deutsche Übersetzung stimmen die Angaben nicht ganz mit denen auf dem 1. Link. Im ersten Link sind die Angaben ziemlich klar ! Habe heute morgen bei VNF in Frankreich angerufen und da hat man mir "verzählt" daß man für Binnen so oder so ein Zertifikat "C" machen muß; der 1. Link - Regierungsseite ! - widerlegt das aber mehr wie deutlich ... ) Hier die Synthese aus der Recherche, FRANKREICH betreffend: Führerschein = erforderlich erst über 6 PS ( Küste wie Binnen ) Zulassung = enfällt unter 6PS und weniger 5mt Vignette ( Binnen ) = entfällt bei weniger/gleich 5 mt. und 9,9 PS FAZIT: wer in F ( Küste sowie Binnen ) mit einem Boot ( kleiner 5mt, kleiner 6PS ) fährt, braucht weder eine Zulassung noch ein Führerschein noch eine Versicherung, wenn auch diese ratsam ist ! ALSO die Aussage beim meinem WAS ( Wasseramt ) daß man in Frankreich IMMER eine Bootszulassung braucht ist erstmal so NICHT RICHTIG ! die Info's stehen unter: Um Links zu sehen, bitte registrieren und für Vignette unter Um Links zu sehen, bitte registrieren Gruß ZF |
#3
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Zitat:
Nu sind's auf einmal nur noch 6 PS gestern waren es noch 9,9 PS NIEMAND sollte auf den Unsinn hören, das ist schon fast eine Anstiftung zur Straftat ![]() ![]() Nochmals für alle deutsche Staatsbürger gelten erst einmal die deutschen Regeln und dann die ausländischen soweit sie einschränkender sind. Man sagt auch die franz. Regelnsind subsidiär ![]() Für Öster. Staatsbürger gilt analog zunächst Ö-Recht und dann nachrangig das ausländische Recht. Ende der Durchsage |
#4
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>>> Rotbart >>>
Ich glaube wenn man eine Diskussion führen will sollte man möglichst auch sachlich bleiben ... Das gemeinte Profil ist mir auch egal...ich habe ein Boot, wie schon gesagt bin zwar Neuling habe aber - oder gerade deswegen - in den vergangenen Wochen viel Zeit investiert um mich zu diesem Thema zu erkundigen ! ( und zwar nicht in Foren oder beim ADAC, sondern DIREKT in den betroffenen Länder - teilweise sogar bei den Behörden !!! ) Ich glaube da wurde ich etwas mißverstanden. NOCHMAL: hier geht es um einen - in D führerscheinfreies - Schlauchboot mit 5 ( fünf ) PS und 3,60 mt.; ich habe beim Wasseramt die Frage gestellt ob man so ein Boot für D und Ausland ( z.B. in F und I, Meer und Binnen )zulassen muß. Die Antwort war: man muß. Und diese PAUSCHALE Antwort scheint eben falsch zu sein. UND NOCHMAL: WAS braucht ein 5PS Schlauchboot in F ( Binnen und Küste ) und I ( Küste und Binnen ausgenommen Gardasee u. andere Seen mit Sonderregelungen ) zum navigieren ? ANTWORT: kein Führerschein, keine Zulassung, keine Versicherung in F, kein Führerschein, keine Zulassung aber eine Haftpflicht in I. Meine Angaben beziehen sich ( F ) auf eine offizielle Seite des Ministerium in Frankreich, kannst gerne nachlesen. Nicht mehr und nicht weniger. Am Rande, eine Bemerkung ( auch wenn ich mich persönlich an die 5PS Grenze halte ! ): WER soll in einem Land, indem es erlaubt ist 39 PS ( z. B. Italien ) führerscheinfrei zu fahren, einem Touristen verbieten 20 oder mehr PS zu fahren ? Das ergibt wirklich keine logik; und übrigens: Deutsche Versicherungen - z. B. Würrtembergische - würden das Boot auch nach diesem "Prinzip" versichern d.h. solange nicht mit den Gesetzen des Landes in Konflikt kommt wo man fährt, ist auch die Kiste versichert. Kannst gerne nachfragen. Gruß ZF |
#5
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Lieber Fabio,
wenn Du der Meinung bist es als Neuling besser zu wissen als es Dir hier etliche langjährige und sehr erfahrene Wassersportler sagen wie es zu handhaben ist, dann ist das Dein gutes Recht, aber Du mußt dafür auch die Verantwortung tragen. Kein Mensch wird Dich hier daran hindern die Dinge so zu machen wie Du diese in Deinem Kopf vorstellst. Damit ist das Thema abgeschlossen. |
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