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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 12.07.2006, 10:21
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Boot Infos

Hallo Stefan,

wenn Du das Boot ersteigert hast und erst jetzt die Schäden festgestellt hast, dann hast Du keine Chance.

Vor einer Versteigerung werden immer Möglichkeiten zur Besichtigung geboten. Wer etwas ersteigert, hat vorher die Versteigerungsbedingungen zu lesen. Mitgefangen heißt hier mitgehangen, hmmm lese bitte die Bedingungen nochmal nach. Nachträglich etwas zu beanstanden hat keine Chance, das Geld ist auf jedenfall weg und Du bist der Dumme. Tut mir Leid für Dich.

Jetzt gibt es nur die Möglichkeit das Boot durchzureparieren, z.Bsp. bei Frank (siehe oben Schlauchbootreparatur), dann kann es sicher noch Freude bereiten. Übrigens kann man über die eingeritzte Fläche neue Hypalon-Stücke kleben, das kann hinterher sogar als Trittflächen fein hingebracht werden so daß es sogar schön aussieht. Das ist aber abhängig davon, wo diese Schäden eingebracht wurden. Die richtige Farbkombination und Du siehst hiterher auch nichts mehr.

Mich würden bitte noch Details zum Boot Typ und Motorisierung interessieren und welchen Preis Du für das 80er Boot bezahlt hast.
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  #2  
Alt 12.07.2006, 10:31
Martin4711
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Hi,

wo sind denn die Schnitte???

Hatte mal eins (auch ersteigert und wieder verkauft ) wo dies von den Steinen herkam......Untergrundberührungen. War aus PVC. Stellenweise kam aus diesen Schnitten schon leicht die Luft raus. Der Aufwand war mir dann doch zu groß......

Habe es ehrlich weiterverkauft. Der Käufer wußte was er da gekauft hat.

Martin
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  #3  
Alt 12.07.2006, 10:47
Benutzerbild von Holländer
Holländer Holländer ist offline
Schlauchbootreparatur
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Boot Infos

Also,

es gibt bestimmte E-Bayregeln (und gesetzliche) die auch Käufer "schützen"
Das "E-rsteigerungsproblem" haben wir hier Täglich
(Ich hab ein boot in XYZ ersteigert, aber es leckt...)

Schaue mal Um Links zu sehen, bitte registrieren
(unter Gewährleistung / Garantie)

Zitat aus Ebay :
Zitat:
Gewährleistung im deutschen Kaufrecht
Jeder Verkäufer einer Sache haftet dem Käufer dafür, dass die Sache bei Gefahrübergang (d.h. bei Übergabe der Sache oder Eintreffen der Ware beim Verbraucher) frei von Mängeln ist (§§ 433, 434 BGB). Ein Mangel liegt dann vor, wenn die Ware bei Übergabe nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist (d.h. nicht der Artikelbeschreibung entspricht) oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt (ein Füller beispielsweise muss schreiben.). Wird ein Artikel bereits als defekt oder beschädigt angeboten und in der Artikelbeschreibung ausdrücklich darauf hingewiesen, liegt daher kein Mangel vor und der Käufer kann keinen funktionierenden Gegenstand verlangen. Soweit jedoch auf Mängel nicht ausdrücklich hingewiesen wurde oder das Gerät nicht ausdrücklich als defekt verkauft wurde, darf der Käufer ein funktionierendes und mangelfreies Gerät erwarten.

Im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte hat der Käufer das Recht, Nachbesserung oder Nachlieferung zu verlangen, wenn der Kaufgegenstand bei Übergabe einen Mangel hat. Verweigert der Verkäufer die Nachlieferung oder Nachbesserung, so kann der Käufer eine Rückabwicklung des Vertrags verlangen oder den Kaufpreis herabsetzen (Minderung).

Gruß,


Frank :)
__________________
... Ein Tag nicht geklebt, ist wie ein Tag nicht gelebt...
---------------------------------------------------
... wer bei mir im Text Schreibfehler findet, darf sie gleich behalten...
---------------------------------------------------
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  #4  
Alt 12.07.2006, 11:42
Grabnerfahrer Grabnerfahrer ist offline
Grabnerfahrer
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Boot Infos

Hi
kann erst mehr zu den Umständen sagen wenn die Sache abgeschlossen ist


mfg
Stefan
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  #5  
Alt 12.07.2006, 11:47
Grabnerfahrer Grabnerfahrer ist offline
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Boot Infos

Im übrigen reicht mir jetzt von Gebrauchtbooten ist ja schon fast wie bei den Autoverkäufern, werde mir jetzt ein Bombard C3 oder 4 mit 30PS Tohatsu überlegen, Boot ist zwar PVC aber ich denke das heutige PVC ist UV stabiler wie das alte und 20 jahre wird es schon halten.

Gruß Stefan
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  #6  
Alt 12.07.2006, 13:12
attorney
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Hi,

das mit den Gewährleistungsrechten sehe ich anders.

Zunächst ist zu überprüfen, ob der Käufer ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen hat.
Wenn ja, so liegt hier aber zumindest ein arglistiges Verschweigen eines Mangels vor. Es ist im Grunde Betrug und ggf. eine Strafanzeige wert, falls der Verkäufer Spirenzchen macht.
Ich gehe mal davon aus, dass die Schnitte auf dem Foto nicht zu sehen waren.

Das Argument mit der vorherigen Besichtigungsmöglichkeit greift nicht.
Hat du schon das Boot bezahlt ?

Normalerweise holt man doch so ein gebrauchtes Schlauchboot persönlich beim Verkäufer ab und blättert erst dann die Kohle auf, wenn das Teil der Beschreibung entspricht. Wenn sich aber bei der Besichtigung gravierende verschwiegene Mängel auftun - der Verkäufer hat eine Offenbarungspflicht - dann kann man als Käufer vom Vertrag zurücktreten und den Verkäufer noch für die Anreisekosten in Regress nehmen.

Gruss
Rainer
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  #7  
Alt 12.07.2006, 16:30
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Boot Infos

Schnitte

Kann da Rainer nur zustimmen.

Wenn die "Schnitte" nicht erwähnt worden sind, stehen die Chancen gut, das Boot zurückgeben zu können.

Leider wird vorher kaum besichtigt und fast täglich melden sich hier Menschen mit ähnlichen Problemen.

Ohne Besichtigung sollte man ein Schlauchboot nicht kaufen.

Gruß Erich
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