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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 24.07.2006, 11:26
hobbycaptain
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Reden

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
..........Es ist zwar nicht das Küstenüatent von HR, aber das österreichische Seen und Binnenpatent 10 m, wobei du damit eben auf der Donau und auf den Seen und auf noch einigen Strecken fahren darfst, und der internationale Schein ist auch (derzeit noch!) in HR anerkannt.
Ich muss aber faiererweise dazu sagen, dass die Anerkenntnis in HR zwar noch vorhanden ist, aber man weiß derzeit nicht, wie sich das in HR entwickelt, zumal sich die Gesetze alle Augenblicke ändern!
Berny,
da bist Du aber der Einzige, der noch dran glaubt, dass unser Binnenpatent in HR anerkannt wird .
Bitte jetzt aber keine neuerliche FS-Diskussion, zumindest findet sie dann ohne mich statt .
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  #2  
Alt 24.07.2006, 16:33
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Zitat:
Zitat von hobbycaptain
Berny,
da bist Du aber der Einzige, der noch dran glaubt, dass unser Binnenpatent in HR anerkannt wird .
Bitte jetzt aber keine neuerliche FS-Diskussion, zumindest findet sie dann ohne mich statt .
Ähh, naja, ich habe mit diesem Patent heuer in HR in Mali Losinj das Permit bekommen!
Man sollte dazu sagen, dass man das Permit nur mit gültigem Patent bekommt!

Also, anerkannt!

Wie gesagt, eine Grauzone, ich vermute, dass früher oder später es auch hier Probleme geben kann.

Um Links zu sehen, bitte registrieren gibts dazu auch einiges nachzulesen.
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  #3  
Alt 24.07.2006, 16:48
goeberl
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gibts irgendwas offizielles, wo steht, dass man mit dem österreichischen binnenpatent auch an kroatiens küste fahren darf?
wenn nicht, dann ist das einfach glück, dass irgendein hafenkapitän das anerkennt.
gerade in kroatien ist vieles möglich, was gesetzlich nicht gedacht ist. aber wieviel grad machbar ist, liegt halt im ermessen des hafenkapitäns, und da kanns leicht sein, dass er zum urlauber mit binnenpatent sagt, er "soll sich schleichn".
lg martin
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  #4  
Alt 24.07.2006, 16:56
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Nein, gibt es nicht!
Es ist nur so, der IC wurde früher "anerkannt", eben vom Hafenkapitän.
Jetzt ists aber so, dass es im Gegensatz zu früher auch möglich ist, im IC den Fahrbereich der Küste eintragen zu lassen.
Die Ausrede der Österreicher, man könne in Österreich keinen Küstenschein machen, wird daher immer weniger Aussagekräftig.
Diese Fahrbereiche im IC gehen aber leider erst ab dem Fahrbereich 2 an!
Dies wiederspricht aber wiederum den Interessen der meisten Schlauchbootfahrer, weil diese aufgrund ihrem Boot (Länge, Ausrüstung usw) gar nicht in den Fahrbereich 2 fahren dürfen.

Deshalb haben wir auch vor einiger Zeit mal eine Petition gestartet, siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren (PS wo auch du schon mitgestimmt hast )

Aber vielleicht sollten wir das wieder mal in Erinnerung rufen!

Und bezüglich der Anerkennung durch den Hafenkapitän: Wenn er den IC mit Fahrbereich nicht anerkennt, dann kannst dich auch schleichen !!! (Weil es eben keine direkte internationale Vereinbarung gibt, soviel ich weiß auch nicht mit Deutschland!)
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  #5  
Alt 24.07.2006, 17:08
goeberl
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Beiträge: n/a


ok berny, genau das wollt ich hören .

klar kann ich mich noch an die petition erinnern. ich kann mich aber nicht dran erinnern, dass da was dabei herausgekommen ist.

also kurz zusammengefasst: steht auf dem IC ein "I", also "inland waters", dann kannst es am meer vergessen. gibt dir der kapitän trotzdem eine vignette, dann ist das nett, aber der nächste polizist, der dich kontrolliert, kann dir wegen fahrens ohne führerscheins probleme machen, und das sind in kroatien sicher ärgere .

lg martin
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  #6  
Alt 24.07.2006, 17:16
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Nein, egal, auch wenn auf dem IC ein C für Costal Waters steht, würde das das gleiche bedeuten, weil es eben keine internationale Vereinbarung mit Österreich gibt und dem nach wieder der Hafenkapitän entscheidet, ob er deinen Schein anerkennt.

Wichtig ist das Permit, und wenn der Hafenkapitän dir mit dem IC mit I das Permit ausstellt, hast du gewonnen.

Aber Vorsicht, nicht zu verwechseln mit den Versicherungsbestimmungen, hier sieht das anders aus, hier zählt, was die Versicherung anerkennt, und nicht der Hafenkapitän!
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  #7  
Alt 24.07.2006, 17:16
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dodl dodl ist offline
nomen est omen
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Den ICC muss er nehmen. Hab den Paragraphen in der ECE40 vergessen, aber das hat HR "implemented by law".

Den IC darf er eigentlich nicht nehmen. Was in der Praxis wie wir schon oft festgestellt haben, keine Sau interessiert
Oder ist heuer jemandem aufgefallen, dass irgendwie weniger (nun doch nicht) führerscheinfreie unterwegs waren? Na sicher nicht

Also gehen tut viel, will er es auf Nummer sicher, dann bei aquamarin zum Kurs anmelden und anzahlen, die Skripten bekommen und dann einfach nicht zum Kurs gehen, sondern selber lernen und im Vorbeifahren die Prüfung unten machen.
Für das bissl Stoff braucht keiner einen Kurs.

cu
martin
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