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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Schick DieterM mal eine PN, der ist ja schon soetwas wie ein Profi für den Import von Marlins
![]() ![]() Der kann Dir alle Details auswendig sagen. |
#2
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Hallo Rotbart,
Dieter weiss eh schon Bescheid. Aber so wie er bisher die Boote geholt hat (Weg a.)) , funktioniert es diesmal nicht, deswegen frage ich hier nach. Klaus |
#3
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Hallo Klaus,
vielleicht noch Version E.). E.) wenn Du den Verkäufer motivieren könntest, die Vesicherung für den Trailer neu zu aktivieren und das für 3 Tage, dann wärest doch sicher auch aus dem Schneider und die vermeintlichen italien. Vorschriften wären eingehalten. Die Kosten können ja nur gering sein. Das ließe sich doch am Montag nach der positiven Besichtigung realisieren, da am Wochenende sowas sicherlich nicht möglich wäre, da alles geschlossen ist. Ich bin ja nach wie vor der Meinung, das die deutsche Haftversicherungvom Zugfahrzeug (Version A.)) die Haftversicherung des italien. straßenzugelassenen Trailers abdeckt. Aber die letzte Sicherheit kann Dir nur der deutsche Zugfahrzeugversicherer geben. Wünsche Dir am Wochenende alles Gute bei der Besichtigung. Gute Fahrt! ![]() |
#4
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Hallo Dieter,
habe die Verkäufer jetzt angemailt, das Problem geschildert, und als Möglichkeiten den ganz offiziellen Weg angedacht, bei dem ich aber ihre Hilfe bräuchte, oder genau die von dir vorgeschlagene Version E. Ich habe jetzt mal im Internet nachgeforscht, mit dt. Kurzzeitkennzeichen ging für Export aus D nach I, nicht in unserer Richtung. Verstösse werden in I mit Strafen bis 1000 Euro und Beschlagnahme des Fahrzeuges geahndet.... Klaus |
#5
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Verkäuferin kümmert sich um Versicherung, ich darf dann mit dem zugelassenen und versicherten Trailer nach D fahren; will es ja nicht aus Italien exportieren. Und wenn mir dann, wenn das Boot in D ist, dieses mir so gut gefällt, dass ich es kaufen will, hat das ja mit Export nichts zu tun...
![]() Klaus |
#6
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Zitat:
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Gruß Stefan |
#7
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Zitat:
Gilt das auch für Österreich? Was heißt das genau? Wenn ich eine Kontrolle habe, sage ich, ich transportiere das Boot nur für den Besitzer, weil der es in die Ostsee legen will? Wenn es so geht, macht es dann Sinn, sich trotzdem bzw. zusätzlich von meiner eigenen Versicherung eine kurzfristige Deckung für Kasko und Haftpflicht geben zu lassen? Falls ja, nur für das Boot oder auch für den Trailer?
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Gruß Andreas Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der. (Wilhelm Busch) |
#8
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Wenn Du so eine Aktion machst, macht es u.U. Sinn, das Boot zu versichern (VK) die eine Haftpflichtversicherung für den Trailer miteinschließt.
Du mußt dann aber die ital. Papiere wieder zurückschicken, so daß Dein Verkäufer den Trailer abmelden kann, evtl. möchte Dein LA aber die Papiere wieder zurück,bevor Du deine Zulassung bekommst.Könnte dumm laufen ![]() ![]() Kann ein kleines Lied davon singen ![]() ![]()
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LG Ralf ...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer ![]() |
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