![]() |
|
|||||||
| Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
|
#1
|
|||
|
|||
|
Zitat:
Zitat:
)
|
|
#2
|
|||
|
|||
|
Hallo !
NEIN, genau das haben wir nicht ! wir bekommen nur einen ICC für Fahrbereich 2 oder mehr. der wird aber auch nicht vom österreichsichen Staat augestellt sondern nur vom österreischen Motorbootverband, gilt aber per Gesetz als staatlicher Nachweis. einen echten staatlichen Motorbootführerschein haben wir nur für Binnengewässer ( wir haben ja kein Meer und keine Küste.) haben eben mit der obersten österreichischen Schifffahrtsbehörde gesprochen. internationale Regelungen gibt es überhaupt keine !!! auch kein EU-Recht, weil die EU Staaten keinen Bedarf sehen bis jetzt. Einen österreichischen Schein für Bereich 1 gibt es nicht, weil der Motorbootverband auch hier keinen Bedarf sieht. Zum Thema - internationale Anerkennung von Motorbootführerscheinen - wurde mir eben erklärt ist es mangels internationaler Verträge IMMER Ermessenssache des jeweiligen Staates welche Scheine anerkannt werden. Also am Beispiel Italien: Ob man mit einem österreichischen Binnenpatent in italienschem Küstengewässer aber auch italienischem Binnengewässer fahren darf ist Ermessenssache der italienischen Behörde. Es ist auch nicht 100% sicher ob man auf einem italienischen See oder Fluss fahren darf ! Ebenso verhält es sich bei den Küstenpatenten auch die müssen nicht anerkannt werden. Soweit ich bis jetzt weiss werden eure deutschen Sportbootführerscheine für Küstengewässer NOCH anerkannt aber auch ihr werdet in Zukunft einen ICC brauchen, weil angeblich viele Staaten den verlangen. |
|
#3
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
|
|
#4
|
||||
|
||||
|
@Rotbart, du liegst da leider falsch, die österreichische Gesetzteslage ist da anders als in D.
zB Costal Waters: in Österreich gibt es seit 2005 die Möglichkeit, dass im amtlichen ICC Costal Waters bestätigt wird, aber mit dem Zusatz des Fahrbereichs. Dies können Besitzer anerekannter Patente (zB MSVÖ usw) bei der obersten Schifffahrtsbehörde anfordern. (Der FB wird in Seemeilen angegeben) Deshalb sind die Patente des MSVÖ und des ÖSV aber noch immer nicht amtlich! Auch ein allfälliger ausgestellter ICC des MSVÖ ist nicht amtlich!!! Dies ist aber nur ein Ausdruck der Rechtslage, nicht des der Anerkennung! Amtlich kann nur ein Schein sein, der von einer Behörde ausgestellt wird. Es kann aber dennoch sein, das nichtamtliche Patente im Ausland anerkannt werden. Diese Anerkennungen werden aber im Zuge der ganzen Harmonisierungen immer weniger, deshalb auch der Schritt des amtlichen Costal Waters. Siehe auch die Kurzzusammenfassung oben. Trotzdem noch ein kleiner Wehmutstropfen: Weil eben Patente des MSVÖ meistens die FB2 und höher betreffen, sah sich der MSVÖ vermutlich hier in einer Monopolstellung und hat sich vermutlich viel erhofft, nur die FB2 oder höher für den Costal Waters auszuhandeln. Dies könnte aber eine kurzsichtige Betrachtungsweise des MSVÖ sein, bedenkt man eben die Möglichkeiten im Ausland und des dadurch zu erwartenden Geschäftsentgang für österreichische Fahrschulen (incl MSVÖ!) |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Zitat:
gelten gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschiffahrtsgesetzes, BGBL. Nr. 174/1981, und § 206 Abs. 2 der Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl. Nr. 189/1981 als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich Donau- oder Binnenpatente berechtigen nicht zum Steuern eines Motorbootes auf dem Meer! |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Lieber Rotbart !
das was du schreibst stimmt leider nicht. in Zukunft brauchen wir alle einen ICC = Internationale Certificate for Operator of Pleasure Craft. der wird EU weit international anerkannt ! obzwar kein Staat den anerkennen MUSS aber doch am ehesten anerkennt. wir in Österreich haben den bereits, ob ihr den auch schon habt weiss ich nicht. der sieht so aus: Um Links zu sehen, bitte registrieren da steht eben drauf C für Costal Water und der Breich. aber eben nur C-20, C-200 und C-no limit also Bereich 2, 3 und 4. aber kein Bereich 1 weil es den nicht gibt. Das Problem ist, daß der österreichische ICC für Bereich 2 sehr sehr teuer und aufwendig ist und aher für ein kleines Motorboot oder Jetski weit übertrieben. Rotbart, kennst du eine Internetseite wo man den deutschen ICC ansehen kann ? liebe Grüße Micahel |
|
#7
|
|||
|
|||
|
Hoheitliche Aufgaben lassen sich delegieren
Betraute Verbände
Der Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und der Österreichische Segelverband (ÖSV) sind mit der Begutachtung der fachlichen Eignung und mit der Ausstellung des Befähigungsausweises betraut sowie ermächtigt, in diesem zu vermerken, dass er als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich gilt. Österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich, die einen solchen Befähigungsausweis besitzen, dürfen die Verbände über Antrag ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen ausstellen. Zitat aus einer Unterlage des A-Ministers, leider ist die ganze PDF 197 KB lang und daher passt sie hier nicht rein Geändert von rotbart (28.07.2006 um 12:20 Uhr) |
|
#8
|
||||
|
||||
|
Sorry, muss mich berichtigen, unterlag da einem Irrtum:
Bis zum 6 Juli 2004 behauptete der MSVÖ, amtliche Dokumente austellen zu können, dies stimmte aber nicht, erst mit der Verordnung wurde das geregelt: Zitat:
Der Grundsatz stimmt zwar, dass nur amtliche Dokumente von Behörden sein können, aber dies wurde in dieserm Falle ja mit einer entsprechenden Verordnung berichtigt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass es einerseits den ICC gibt, weil nur mehr dieser in der Zukunft anerkannt werden wird und daran, dass es keine Möglichkeit des FB1 gibt. Wir sollten uns da nicht verzetteln! Ich will es ja dem MSVÖ schmackhaft machen, auch für den FB1 etwas zu unternehmen! |
|
#9
|
|||
|
|||
|
Zitat:
amtliche Dokumente sind Dokumente von Behörden, die Behörde kann aber private Organisation mit Durchführung und Ausgabe betrauen. (Der Verband wird dann mit hoheitlichen Aufgabe bliehen) Es gibt aber KEIN Gesetz dass einen ICC zu einem amtlichen österreichischen Schein macht und von internationalen Behörden ist der MSVÖ ja wohl kaum mit (österreichischen) Hoheitrechten beliehen worden wäre auch ein seltsamer und staatsrechtlich anfechtbarer Akt.Der ICC wurde von den Engländern erfunden, da Frankreich sie nicht mehr reinließ, die ganzen Grundlagen für den ICC sind so schwammig, daß ich nicht sehe, wie in den nächsten 50 Jahren die EU Fachkommission etwas zustande bringen will. Die Lösung für Dein Problem ist und bleibt der FB1 |
|
#10
|
|||
|
|||
|
Zitat:
|
|
#11
|
|||
|
|||
|
Naja wenn du meinst mehr zu wissen als das österreichische Ministerium kann ich dir nicht helfen.
Statt auf eine Frage zu antworten , nur zu schreiben , daß der andere Unsinn schreibt ist nicht hilfreich. Wofür soll ich Provision bekommen ? wenn ich selbst einen Schein machen möchte nur feststellen muss, daß es den passenden für meine Zwecke offenbar bei uns in Österreich gar nicht gibt. bevor du nun weiter selber wirklichen Unsinn schreibst lies dir das mal genau durch !!! Um Links zu sehen, bitte registrieren wenn du dann meinst daß das österreischische Verkehrministerium dumm ist, brauchst nicht mehr weiterdiskutieren ! wäre hilfreich wenn du mir schreiben könntest wie das nun bei euch in Deutschland genau ist und wo ich das nachlesen kann. |
|
#12
|
|||
|
|||
|
Zitat:
Dies war die letzte Antwort auf deine Postings in dieser Sache. |
|
#13
|
|||
|
|||
|
Wir haben keinen Fahrtbereich 1 und zusätzlich zu einem dt. Schein in ein ICC kaufen ist Unsinn (Unsere Scheine werden in Europa anerkannt
)[/QUOTE]Ihr habt einen SBFS - Sportbootführerschein See - gültig für Küstengewässer bis 3 sm ! dies ist Bereich 1 ! wird der bzw. kann der nun in einen ICC Bereich1 umgeschrieben werden ? |
|
#14
|
|||
|
|||
|
[/QUOTE]
Wir haben keinen Fahrtbereich 1 und zusätzlich zu einem dt. Schein in ein ICC kaufen ist Unsinn (Unsere Scheine werden in Europa anerkannt )[/QUOTE]Ihr habt einen SBFS - Sportbootführerschein See - gültig für Küstengewässer bis 3 sm ! dies ist Bereich 1 ! wird der bzw. kann der nun in einen ICC Bereich1 umgeschrieben werden ? |
|
#15
|
|||
|
|||
|
Zitat:
wird der bzw. kann der nun in einen ICC Bereich1 umgeschrieben werden ? |
![]() |
|
|