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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 28.07.2006, 10:15
rotbart
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Zitat:
Zitat von Clubman24
Irgendwie bewegen sich die Diskussionen immer im Kreis.

Ich werde nun versuchen in Erfahrung zu bringen ( Ministerium,Motorbootverband) warum wir kein
Certificate for Operator of Pleasure Craft für Costal Water für Fahrbereich 1 bekommen. Es muss ja dafür eine Erklärung geben.
Bekommt Ihr doch, genau wie es die EU vorsieht, hast Du einen einheimischen Küstenschein bekommst Du auch Dein ICC zusätzlich. Der hilft aber nur etwas, wenn der Küstenstaat ihn anerkennt und das muss er nicht (HR ist ja noch nicht einmal in der EU)
Zitat:
Was machen die Deutschen, die haben ja jetzt einen Sportbootführerschein für Fahrbereich 1, wird der nun in ein Certificate for Operator of Pleasure Craft für Costal Water für Fahrbereich 1 umgeschrieben ?

Habe im Internet dazu nichts gefunden.
Wir haben keinen Fahrtbereich 1 und zusätzlich zu einem dt. Schein in ein ICC kaufen ist Unsinn (Unsere Scheine werden in Europa anerkannt )
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  #2  
Alt 28.07.2006, 10:52
Clubman24
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Hallo !

NEIN, genau das haben wir nicht !

wir bekommen nur einen ICC für Fahrbereich 2 oder mehr.

der wird aber auch nicht vom österreichsichen Staat augestellt sondern nur vom österreischen Motorbootverband, gilt aber per Gesetz als staatlicher Nachweis.

einen echten staatlichen Motorbootführerschein haben wir nur für Binnengewässer ( wir haben ja kein Meer und keine Küste.)

haben eben mit der obersten österreichischen Schifffahrtsbehörde gesprochen.

internationale Regelungen gibt es überhaupt keine !!! auch kein EU-Recht, weil

die EU Staaten keinen Bedarf sehen bis jetzt.

Einen österreichischen Schein für Bereich 1 gibt es nicht, weil der Motorbootverband auch hier keinen Bedarf sieht.

Zum Thema - internationale Anerkennung von Motorbootführerscheinen - wurde mir eben erklärt ist es mangels internationaler Verträge IMMER Ermessenssache des jeweiligen Staates welche Scheine anerkannt werden.

Also am Beispiel Italien:

Ob man mit einem österreichischen Binnenpatent in italienschem Küstengewässer aber auch italienischem Binnengewässer fahren darf ist Ermessenssache der italienischen Behörde. Es ist auch nicht 100% sicher ob man auf einem italienischen See oder Fluss fahren darf !

Ebenso verhält es sich bei den Küstenpatenten auch die müssen nicht anerkannt werden.

Soweit ich bis jetzt weiss werden eure deutschen Sportbootführerscheine für Küstengewässer NOCH anerkannt aber auch ihr werdet in Zukunft einen ICC brauchen, weil angeblich viele Staaten den verlangen.
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  #3  
Alt 28.07.2006, 11:26
rotbart
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Zitat:
Zitat von Clubman24
Hallo !

NEIN, genau das haben wir nicht !

wir bekommen nur einen ICC für Fahrbereich 2 oder mehr.
Lies mal richtig ! Es gibt keinen ICC Bereich xyz es gibt nur binnen und Coastal und damit habt ihr ihn

Zitat:
der wird aber auch nicht vom österreichsichen Staat augestellt sondern nur vom österreischen Motorbootverband, gilt aber per Gesetz als staatlicher Nachweis.
Das gesetz möchte ich sehen
Zitat:
einen echten staatlichen Motorbootführerschein haben wir nur für Binnengewässer ( wir haben ja kein Meer und keine Küste.)
Stimmt doch nicht Euer FB 2 und 3 und 4 alles amtlich

Zitat:
Soweit ich bis jetzt weiss werden eure deutschen Sportbootführerscheine für Küstengewässer NOCH anerkannt aber auch ihr werdet in Zukunft einen ICC brauchen, weil angeblich viele Staaten den verlangen.
Völliger Unfug , mach einen richtigen Schein und Du hast keine Probleme, denn selbst wenn du einen ICC hättest, muß er nicht anerkannt werden
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  #4  
Alt 28.07.2006, 11:35
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

@Rotbart, du liegst da leider falsch, die österreichische Gesetzteslage ist da anders als in D.

zB Costal Waters: in Österreich gibt es seit 2005 die Möglichkeit, dass im amtlichen ICC Costal Waters bestätigt wird, aber mit dem Zusatz des Fahrbereichs.
Dies können Besitzer anerekannter Patente (zB MSVÖ usw) bei der obersten Schifffahrtsbehörde anfordern. (Der FB wird in Seemeilen angegeben)

Deshalb sind die Patente des MSVÖ und des ÖSV aber noch immer nicht amtlich!
Auch ein allfälliger ausgestellter ICC des MSVÖ ist nicht amtlich!!!

Dies ist aber nur ein Ausdruck der Rechtslage, nicht des der Anerkennung!
Amtlich kann nur ein Schein sein, der von einer Behörde ausgestellt wird.
Es kann aber dennoch sein, das nichtamtliche Patente im Ausland anerkannt werden.
Diese Anerkennungen werden aber im Zuge der ganzen Harmonisierungen immer weniger, deshalb auch der Schritt des amtlichen Costal Waters.
Siehe auch die Kurzzusammenfassung oben.

Trotzdem noch ein kleiner Wehmutstropfen:
Weil eben Patente des MSVÖ meistens die FB2 und höher betreffen, sah sich der MSVÖ vermutlich hier in einer Monopolstellung und hat sich vermutlich viel erhofft, nur die FB2 oder höher für den Costal Waters auszuhandeln.

Dies könnte aber eine kurzsichtige Betrachtungsweise des MSVÖ sein, bedenkt man eben die Möglichkeiten im Ausland und des dadurch zu erwartenden Geschäftsentgang für österreichische Fahrschulen (incl MSVÖ!)
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  #5  
Alt 28.07.2006, 11:46
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
@Rotbart, du liegst da leider falsch, die österreichische Gesetzteslage ist da anders als in D.

zB Costal Waters: in Österreich gibt es seit 2005 die Möglichkeit, dass im amtlichen ICC Costal Waters bestätigt wird, aber mit dem Zusatz des Fahrbereichs.
Dies können Besitzer anerekannter Patente (zB MSVÖ usw) bei der obersten Schifffahrtsbehörde anfordern. (Der FB wird in Seemeilen angegeben)
Ausweise von MSVÖ (Motorbootsportverband für Österreich) und ÖSV (Österreichischer Segelverband)
gelten gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschiffahrtsgesetzes, BGBL. Nr. 174/1981, und § 206 Abs. 2 der Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl. Nr. 189/1981 als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich
Donau- oder Binnenpatente berechtigen nicht zum Steuern eines Motorbootes auf dem Meer!
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  #6  
Alt 28.07.2006, 11:52
Clubman24
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Lieber Rotbart !

das was du schreibst stimmt leider nicht.

in Zukunft brauchen wir alle einen ICC = Internationale Certificate for Operator of Pleasure Craft.

der wird EU weit international anerkannt ! obzwar kein Staat den anerkennen MUSS aber doch am ehesten anerkennt.

wir in Österreich haben den bereits, ob ihr den auch schon habt weiss ich nicht.

der sieht so aus:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

da steht eben drauf C für Costal Water und der Breich.

aber eben nur C-20, C-200 und C-no limit also Bereich 2, 3 und 4.

aber kein Bereich 1 weil es den nicht gibt.

Das Problem ist, daß der österreichische ICC für Bereich 2 sehr sehr teuer und aufwendig ist und aher für ein kleines Motorboot oder Jetski weit übertrieben.

Rotbart, kennst du eine Internetseite wo man den deutschen ICC ansehen kann ?

liebe Grüße
Micahel
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  #7  
Alt 28.07.2006, 11:58
rotbart
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Hoheitliche Aufgaben lassen sich delegieren

Betraute Verbände
Der Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und der Österreichische Segelverband (ÖSV) sind mit der Begutachtung der fachlichen Eignung und mit der Ausstellung des Befähigungsausweises betraut sowie ermächtigt, in diesem zu vermerken, dass er als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich gilt.
Österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich, die einen solchen Befähigungsausweis besitzen, dürfen die Verbände über Antrag ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen ausstellen.


Zitat aus einer Unterlage des A-Ministers, leider ist die ganze PDF 197 KB lang und daher passt sie hier nicht rein

Geändert von rotbart (28.07.2006 um 12:20 Uhr)
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  #8  
Alt 28.07.2006, 12:18
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Berny Berny ist offline
Berny
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Boot Infos

Sorry, muss mich berichtigen, unterlag da einem Irrtum:

Bis zum 6 Juli 2004 behauptete der MSVÖ, amtliche Dokumente austellen zu können, dies stimmte aber nicht, erst mit der Verordnung wurde das geregelt:
Zitat:
„Ausstellung des Befähigungsausweises
§ 206. (1) Auf Grund der bestandenen Prüfung ist vom Bundesminister für Verkehr, Innovation und
Technologie ein Befähigungsausweis nach dem Muster der Anlage 29 auszustellen.
(2) Ein vom Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) oder vom Österreichischen Segel-
Verband (ÖSV) gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellter Befähigungsausweis gilt
einem gemäß § 15 Abs. 1 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellten gegenüber als gleichwertig. MSVÖ
und ÖSV sind ermächtigt, in den gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellten Befähigungsausweisen
folgenden Vermerk anzubringen: „Gilt gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes,
BGBl. Nr. 174/1981, und § 206 Abs. 2 der Seeschifffahrts-Verordnung, BGBl. Nr. 189/1981, als amtlicher
Befähigungsausweis der Republik Österreich.“.
(3) MSVÖ und ÖSV sind weiters ermächtigt, österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit ordentli
chem Wohnsitz in Österreich, die einen gemäß § 15 Abs. 2 des Seeschifffahrtsgesetzes ausgestellten
Befähigungsausweis besitzen, über Antrag ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen
nach dem Muster der Anlage 30 auszustellen. Die Herstellung und Ausfertigung dieser Ausweise erfolgt
unter Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (Sicherheitsdruck) gemäß § 2 Abs. 3 des Staatsdruckereigesetzes
1996, BGBl. I Nr. 1/1997, ebenso wie deren Zustellung durch die Österreichische Staatsdruckerei
GmbH. Die Kosten sind vom Berechtigungsinhaber zu tragen und werden diesem von der Österreichischen
Staatsdruckerei GmbH direkt verrechnet. Die näheren Bestimmungen werden durch eine zwischen
dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und der Österreichischen Staatsdruckerei
GmbH abzuschließende Vereinbarung geregelt.“
War jetzt mein Fehler, weil ich eben wußte, dass früher die MSVÖ Patente falsch dargestellt wurden.
Der Grundsatz stimmt zwar, dass nur amtliche Dokumente von Behörden sein können, aber dies wurde in dieserm Falle ja mit einer entsprechenden Verordnung berichtigt.

Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass es einerseits den ICC gibt, weil nur mehr dieser in der Zukunft anerkannt werden wird und daran, dass es keine Möglichkeit des FB1 gibt.

Wir sollten uns da nicht verzetteln!
Ich will es ja dem MSVÖ schmackhaft machen, auch für den FB1 etwas zu unternehmen!
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  #9  
Alt 28.07.2006, 12:28
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Sorry, muss mich berichtigen, unterlag da einem Irrtum:

Der Grundsatz stimmt zwar, dass nur amtliche Dokumente von Behörden sein können, aber dies wurde in dieserm Falle ja mit einer entsprechenden Verordnung berichtigt.

Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass es einerseits den ICC gibt, weil nur mehr dieser in der Zukunft anerkannt werden wird und daran, dass es keine Möglichkeit des FB1 gibt.

Wir sollten uns da nicht verzetteln!
Ich will es ja dem MSVÖ schmackhaft machen, auch für den FB1 etwas zu unternehmen!
Ja,
amtliche Dokumente sind Dokumente von Behörden, die Behörde kann aber private Organisation mit Durchführung und Ausgabe betrauen. (Der Verband wird dann mit hoheitlichen Aufgabe bliehen)

Es gibt aber KEIN Gesetz dass einen ICC zu einem amtlichen österreichischen Schein macht und von internationalen Behörden ist der MSVÖ ja wohl kaum mit (österreichischen) Hoheitrechten beliehen worden wäre auch ein seltsamer und staatsrechtlich anfechtbarer Akt.

Der ICC wurde von den Engländern erfunden, da Frankreich sie nicht mehr reinließ, die ganzen Grundlagen für den ICC sind so schwammig, daß ich nicht sehe, wie in den nächsten 50 Jahren die EU Fachkommission etwas zustande bringen will.

Die Lösung für Dein Problem ist und bleibt der FB1
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  #10  
Alt 28.07.2006, 12:01
rotbart
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Zitat:
Zitat von Clubman24
Lieber Rotbart !

das was du schreibst stimmt leider nicht.

in Zukunft brauchen wir alle einen ICC = Internationale Certificate for Operator of Pleasure Craft.

der wird EU weit international anerkannt ! obzwar kein Staat den anerkennen MUSS aber doch am ehesten anerkennt.
Micahel
Das ist der totale Unsinn und Sensationhascherei verdienst eine Provision wenn Du so etwas schreibst.
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  #11  
Alt 28.07.2006, 12:28
Clubman24
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Naja wenn du meinst mehr zu wissen als das österreichische Ministerium kann ich dir nicht helfen.

Statt auf eine Frage zu antworten , nur zu schreiben , daß der andere Unsinn schreibt ist nicht hilfreich.

Wofür soll ich Provision bekommen ? wenn ich selbst einen Schein machen möchte nur feststellen muss, daß es den passenden für meine Zwecke offenbar bei uns in Österreich gar nicht gibt.

bevor du nun weiter selber wirklichen Unsinn schreibst lies dir das mal genau durch !!!

Um Links zu sehen, bitte registrieren

wenn du dann meinst daß das österreischische Verkehrministerium dumm ist, brauchst nicht mehr weiterdiskutieren !

wäre hilfreich wenn du mir schreiben könntest wie das nun bei euch in Deutschland genau ist und wo ich das nachlesen kann.
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  #12  
Alt 28.07.2006, 12:32
rotbart
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Zitat:
Zitat von Clubman24
Naja wenn du meinst mehr zu wissen als das österreichische Ministerium kann ich dir nicht helfen.
Nee aber ich kann lesen , z.B. die Seite 2 von deinem link und mit jemand zu diskutieren der garnicht diskutieren will sondern nur Sprüche ist mir zu langweilig.
Dies war die letzte Antwort auf deine Postings in dieser Sache.
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  #13  
Alt 28.07.2006, 11:01
Clubman24
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Wir haben keinen Fahrtbereich 1 und zusätzlich zu einem dt. Schein in ein ICC kaufen ist Unsinn (Unsere Scheine werden in Europa anerkannt )[/QUOTE]

Ihr habt einen SBFS - Sportbootführerschein See - gültig für Küstengewässer bis 3 sm ! dies ist Bereich 1 !

wird der bzw. kann der nun in einen ICC Bereich1 umgeschrieben werden ?
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  #14  
Alt 28.07.2006, 11:02
Clubman24
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[/QUOTE]
Wir haben keinen Fahrtbereich 1 und zusätzlich zu einem dt. Schein in ein ICC kaufen ist Unsinn (Unsere Scheine werden in Europa anerkannt )[/QUOTE]

Ihr habt einen SBFS - Sportbootführerschein See - gültig für Küstengewässer bis 3 sm ! dies ist Bereich 1 !

wird der bzw. kann der nun in einen ICC Bereich1 umgeschrieben werden ?
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  #15  
Alt 28.07.2006, 11:03
Clubman24
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Zitat:
Wir haben keinen Fahrtbereich 1 und zusätzlich zu einem dt. Schein in ein ICC kaufen ist Unsinn (Unsere Scheine werden in Europa anerkannt )
Ihr habt einen SBFS - Sportbootführerschein See - gültig für Küstengewässer bis 3 sm ! dies ist Bereich 1 !

wird der bzw. kann der nun in einen ICC Bereich1 umgeschrieben werden ?
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