![]() |
|
|||||||
| Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hoheitliche Aufgaben lassen sich delegieren
Betraute Verbände
Der Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und der Österreichische Segelverband (ÖSV) sind mit der Begutachtung der fachlichen Eignung und mit der Ausstellung des Befähigungsausweises betraut sowie ermächtigt, in diesem zu vermerken, dass er als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich gilt. Österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit ordentlichem Wohnsitz in Österreich, die einen solchen Befähigungsausweis besitzen, dürfen die Verbände über Antrag ein Internationales Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen ausstellen. Zitat aus einer Unterlage des A-Ministers, leider ist die ganze PDF 197 KB lang und daher passt sie hier nicht rein Geändert von rotbart (28.07.2006 um 12:20 Uhr) |
|
#2
|
||||
|
||||
|
Sorry, muss mich berichtigen, unterlag da einem Irrtum:
Bis zum 6 Juli 2004 behauptete der MSVÖ, amtliche Dokumente austellen zu können, dies stimmte aber nicht, erst mit der Verordnung wurde das geregelt: Zitat:
Der Grundsatz stimmt zwar, dass nur amtliche Dokumente von Behörden sein können, aber dies wurde in dieserm Falle ja mit einer entsprechenden Verordnung berichtigt. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass es einerseits den ICC gibt, weil nur mehr dieser in der Zukunft anerkannt werden wird und daran, dass es keine Möglichkeit des FB1 gibt. Wir sollten uns da nicht verzetteln! Ich will es ja dem MSVÖ schmackhaft machen, auch für den FB1 etwas zu unternehmen! |
|
#3
|
|||
|
|||
|
Zitat:
amtliche Dokumente sind Dokumente von Behörden, die Behörde kann aber private Organisation mit Durchführung und Ausgabe betrauen. (Der Verband wird dann mit hoheitlichen Aufgabe bliehen) Es gibt aber KEIN Gesetz dass einen ICC zu einem amtlichen österreichischen Schein macht und von internationalen Behörden ist der MSVÖ ja wohl kaum mit (österreichischen) Hoheitrechten beliehen worden wäre auch ein seltsamer und staatsrechtlich anfechtbarer Akt.Der ICC wurde von den Engländern erfunden, da Frankreich sie nicht mehr reinließ, die ganzen Grundlagen für den ICC sind so schwammig, daß ich nicht sehe, wie in den nächsten 50 Jahren die EU Fachkommission etwas zustande bringen will. Die Lösung für Dein Problem ist und bleibt der FB1 |
|
#4
|
||||
|
||||
|
Zitat:
Es wird dem MSVÖ zB genau in der Anlage vorgeschrieben, wie der ICC auszusehen hat, und der ICC wird von der Staatsdruckerei ausgestellt! Der MSVÖ kann sozusagen den ICC gar nicht selber im Alleingang ausstellen, es muss dies über den Weg der staatlichen Instanzen machen, so gesehen ist die staatliche Kontrolle da. Und wenn ein Dokument von einer Behörde ausgestellt wird, dann ist es amtlich! Recht geben muss ich dir allerdings in der Ansicht, dass die Ermächtigung an den MSVÖ ein staatsrechtlich merkwürdiger Akt ist! Es gab schon einige Gesetze, die vom Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof revidiert wurden! Aber vielleicht fechtet den ja mal wer an Wies so schön heißt, wo kein Kläger, da kein Richter! Aber wie gesagt, in erster Linie geht es um den FB1, dieser sollte vom MSVÖ betrieben werden! Also zurück zum Thema, wie könnte man die Petition entsprechend schreiben? Druck machen: Soetwas ist in der Argumentation immer schwierig, aber eines sollte klar sein: Die unmengen an Binnenpatenten, die großteils auch für den Urlaub in küstennahen Gewässern verwendet wird, sollte auch für den MSVÖ ein Thema sein, ich denke nicht, dass der MSVÖ sich nicht um diese Urlauber kümmern will, oder? |
|
#5
|
|||
|
|||
|
Lieber Benny !
habe vorhin mit Herrn Ing.Gaupmann gesprochen. Er hat erklärt, daß da seine Behörde hinsichtlich Bereich 1 nichts unternehmen kann. Hast du schon mal mit dem Motorbootverband telefoniert ? bzw. weisst du, da Rotbart da offenbar überhaupt nicht helfen kann, wie das IC bei den Deutschen genau aussieht, wäre vielleicht ein Argument gegenüber dem österreichischen Verband. Im übrigen ist ja klar, daß keine österreichische Behörde einen Schein für Meer ausstellen kann, mangels Meer, aber eben den Verband ermächtigen solche amtliche Scheine auszustellen, ob das nun per Gesetz oder Verordnung passiert ist ist nun wirklich ohne Bedeutung und hilft uns nicht weiter. |
|
#6
|
|||
|
|||
|
Zitat:
(A)amtliche Führerscheine für Küste gibt es ja in A, aber eben nur 2/3/4 (B) mit der Durchführung und Ausgabe sind die Verbände beliehen. (C) Die Verbände sind auch die Lobbyisten im Ministerium Daher muss man : i) An die Verbände und Ihnen klar machen das so etwas auch für sie Sinn macht, einen FB1 zu haben, warum kann das Sinn machen - weil Österreicher dann keine Scheine mehr im Ausland machen müssen - weil der Aufbau von Scheinen aufeinander, die Praxiserfahrung verbessert - erhöhte Sicherheit durch geregelte Ausbildung - weil die Schulen ein erweitertes Portefolio haben - weil letzlich die A-Wirtschaft gefördert wird. - weil die Zahl der Scheininhaber wohl steigen wird, denn wer macht im Ausland ein Patent, wer er es auch zuhause haben kann. Da fällt einem sicher noch mehr dazu ein. Verfahren zunächst einen offenen Brief an die Verbände, dann Einwirken auf die Wassersportpresse, der Rest kommt von selbst Was verlangen FB1 als Ausbaustufe von Binnen, dann als Vision FB2 und FB3 jeweils auch als Ausbaustufen (senkt die Hemmschwelle der hohen Kosten erhöht die Sicherheit) |
|
#7
|
||||
|
||||
|
Zitat:
L.G. Edwin
__________________
Um Links zu sehen, bitte registrieren |
|
#8
|
||||
|
||||
|
Hmm, seit wann endet das Hoheitsgebiet des Staates nach 3 Seemeilen?
Und wenn die die Prüfung außerhalb 3 Sm durchführen können, warum dann nicht dort auch den FB1? Und warum geht das ganze in D und ohne dass man eine Prüfung am Meer machen muss ? Könntest du da nochmals nachhacken, weil mir kommt das alles irgendwie komisch vor! Finde ich übrigens gut, dass du wen im MSVÖ kennst, vielleicht kann sich derjenige ja hier anmelden und gleich mitdiskutieren? Wäre sicher ne gute Idee, oder ? |
![]() |
|
|