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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 28.07.2006, 12:40
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von rotbart
Es gibt aber KEIN Gesetz dass einen ICC zu einem amtlichen österreichischen Schein macht und von internationalen Behörden ist der MSVÖ ja wohl kaum mit (österreichischen) Hoheitrechten beliehen worden wäre auch ein seltsamer und staatsrechtlich anfechtbarer Akt.
Das sehe ich anders!
Es wird dem MSVÖ zB genau in der Anlage vorgeschrieben, wie der ICC auszusehen hat, und der ICC wird von der Staatsdruckerei ausgestellt!

Der MSVÖ kann sozusagen den ICC gar nicht selber im Alleingang ausstellen, es muss dies über den Weg der staatlichen Instanzen machen, so gesehen ist die staatliche Kontrolle da.

Und wenn ein Dokument von einer Behörde ausgestellt wird, dann ist es amtlich!

Recht geben muss ich dir allerdings in der Ansicht, dass die Ermächtigung an den MSVÖ ein staatsrechtlich merkwürdiger Akt ist!
Es gab schon einige Gesetze, die vom Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof revidiert wurden!

Aber vielleicht fechtet den ja mal wer an
Wies so schön heißt, wo kein Kläger, da kein Richter!

Aber wie gesagt, in erster Linie geht es um den FB1, dieser sollte vom MSVÖ betrieben werden!

Also zurück zum Thema, wie könnte man die Petition entsprechend schreiben?

Druck machen:
Soetwas ist in der Argumentation immer schwierig, aber eines sollte klar sein:
Die unmengen an Binnenpatenten, die großteils auch für den Urlaub in küstennahen Gewässern verwendet wird, sollte auch für den MSVÖ ein Thema sein, ich denke nicht, dass der MSVÖ sich nicht um diese Urlauber kümmern will, oder?
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  #2  
Alt 28.07.2006, 12:51
Clubman24
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Lieber Benny !

habe vorhin mit Herrn Ing.Gaupmann gesprochen.

Er hat erklärt, daß da seine Behörde hinsichtlich Bereich 1 nichts unternehmen kann.

Hast du schon mal mit dem Motorbootverband telefoniert ?

bzw. weisst du, da Rotbart da offenbar überhaupt nicht helfen kann, wie das IC bei den Deutschen genau aussieht, wäre vielleicht ein Argument gegenüber dem österreichischen Verband.

Im übrigen ist ja klar, daß keine österreichische Behörde einen Schein für Meer ausstellen kann, mangels Meer, aber eben den Verband ermächtigen solche amtliche Scheine auszustellen, ob das nun per Gesetz oder Verordnung passiert ist ist nun wirklich ohne Bedeutung und hilft uns nicht weiter.
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  #3  
Alt 28.07.2006, 13:28
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Also zurück zum Thema, wie könnte man die Petition entsprechend schreiben?
Also
(A)amtliche Führerscheine für Küste gibt es ja in A, aber eben nur 2/3/4
(B) mit der Durchführung und Ausgabe sind die Verbände beliehen.
(C) Die Verbände sind auch die Lobbyisten im Ministerium
Daher muss man :
i) An die Verbände und Ihnen klar machen das so etwas auch für sie Sinn macht, einen FB1 zu haben, warum kann das Sinn machen
- weil Österreicher dann keine Scheine mehr im Ausland machen müssen
- weil der Aufbau von Scheinen aufeinander, die Praxiserfahrung verbessert
- erhöhte Sicherheit durch geregelte Ausbildung
- weil die Schulen ein erweitertes Portefolio haben
- weil letzlich die A-Wirtschaft gefördert wird.
- weil die Zahl der Scheininhaber wohl steigen wird, denn wer macht im Ausland ein Patent, wer er es auch zuhause haben kann.

Da fällt einem sicher noch mehr dazu ein.

Verfahren
zunächst einen offenen Brief an die Verbände, dann Einwirken auf die Wassersportpresse, der Rest kommt von selbst

Was verlangen
FB1 als Ausbaustufe von Binnen, dann
als Vision FB2 und FB3 jeweils auch als Ausbaustufen (senkt die Hemmschwelle der hohen Kosten erhöht die Sicherheit)
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  #4  
Alt 28.07.2006, 15:18
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Zitat:
Zitat von einem MSVÖ-Referenten, der es wissen müsste (und auch weiß) ;-)
den FB1 gibt es deshalb nicht, weil er IM GESETZ NICHT VORGESEHEN IST, und nicht, weil die verbände sich dazu zu wenig geld sehen. begründung: die prüfung stellt, da sie zu einem amtlichen schein führen würde, einen hoheitsakt dar, und den kann man auf einem fremden staatsgebiet nicht durchführen (innerhalb von 2 seemeilen)! FB2/3/4 können zumindest theoretisch außerhalb der 3-meilen-zone durchgeführt werden...
4.) österreich KANN keinen amtlichen schein vorschreiben, nur vorsehen, weil es ja die einhaltung einer führerscheinpflicht nicht exekutieren könnte (mangels salzhaltigem wasser)
Ich wünsche Euch dennoch viel Erfolg mit der Petition!

L.G.

Edwin
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  #5  
Alt 28.07.2006, 17:11
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Hmm, seit wann endet das Hoheitsgebiet des Staates nach 3 Seemeilen?
Und wenn die die Prüfung außerhalb 3 Sm durchführen können, warum dann nicht dort auch den FB1?
Und warum geht das ganze in D und ohne dass man eine Prüfung am Meer machen muss ?

Könntest du da nochmals nachhacken, weil mir kommt das alles irgendwie komisch vor!

Finde ich übrigens gut, dass du wen im MSVÖ kennst, vielleicht kann sich derjenige ja hier anmelden und gleich mitdiskutieren?
Wäre sicher ne gute Idee, oder ?
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  #6  
Alt 28.07.2006, 17:29
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Hmm, seit wann endet das Hoheitsgebiet des Staates nach 3 Seemeilen?
Und wenn die die Prüfung außerhalb 3 Sm durchführen können, warum dann nicht dort auch den FB1?
Und warum geht das ganze in D und ohne dass man eine Prüfung am Meer machen muss ?

Könntest du da nochmals nachhacken, weil mir kommt das alles irgendwie komisch vor!

Finde ich übrigens gut, dass du wen im MSVÖ kennst, vielleicht kann sich derjenige ja hier anmelden und gleich mitdiskutieren?
Wäre sicher ne gute Idee, oder ?
Na ja so stimmt das auch nicht, erstmal die Hoheitsgewässer (siehe Um Links zu sehen, bitte registrieren) die 3 Seemeilen ist in D die seeseitige Grenze der Seeschiffahrtsstrassenordnung.
Dann stellt die Prüfung selbst keinen Hoheitsakt dar, allenfalls die Austellung der Urkunde.
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  #7  
Alt 28.07.2006, 18:29
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Und wenn die die Prüfung außerhalb 3 Sm durchführen können, warum dann nicht dort auch den FB1?
Weil es dann schon der FB2 wäre, ist ja logisch - oder?

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Und warum geht das ganze in D und ohne dass man eine Prüfung am Meer machen muss ?
Du kannst schon Fragen stellen - warum ist die Banane krumm? ;-) (ist nicht böse gemeint - ich habe keine Ahnung, warum das offenbar in D und nicht in A geht!)

Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Könntest du da nochmals nachhacken, weil mir kommt das alles irgendwie komisch vor!

Finde ich übrigens gut, dass du wen im MSVÖ kennst, vielleicht kann sich derjenige ja hier anmelden und gleich mitdiskutieren?
Wäre sicher ne gute Idee, oder ?
Ich kenne den Mann nicht persönlich und kann (möchte) ihn daher nicht zu Diskussionen "überreden"! Ich glaube auch, dass er kaum Lust dazu hätte, denn diese Debatten sind ebenso endlos, wie die über das kroatische Patent...

Da Dir die Sache ein großes Anliegen ist, mach' doch einfach mal eine Anfrage an den MSVÖ od. ÖSV und stelle die Antwort hier rein - aufgrund der Argumente der Verbände kannst Du dann Gegenargumente für Deine Petition sammeln und überbringen! Ich glaube nur so hätte die Aktion Sinn, denn der bisherige Weg basiert nur auf Vermutungen und Wünsche...

L.G.

Edwin
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  #8  
Alt 28.07.2006, 18:39
rotbart
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Und wenn die die Prüfung außerhalb 3 Sm durchführen können, warum dann nicht dort auch den FB1?
Zitat:
Zitat von Edwin
Weil es dann schon der FB2 wäre, ist ja logisch - oder?
Hi Edwin
nette Antwort, aber die Frage die bleibt ist, warum nicht innerhalb der 3 Meilen, es gibt keinen wirklichen Grund, denn die Prüfung selbst ist kein hoheitlicher Akt (ich habe auch schon Prüfungen in der 3 Meilen Zone abgenommen) und selbst wenn es so wäre ,solange der fremde Staat nicht widerspricht ????
Aber vielleicht hat der MSVÖ ja keinen Prüfer mit Lizenz für Küstengewässer sozusagen nur einfache Nullprüfer und kein Doppel-Null-Agent
James Bond lässt grüssen
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  #9  
Alt 28.07.2006, 18:54
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Schön Roland,

dass Dich die Sache so erheitert - ob das der "Petitionsbegehrer" auch so sieht...? Aber hättest Du das Zitat richtig gelesen, wäre Dir auch folgendes aufgefallen:

Zitat:
die prüfung stellt, da sie zu einem amtlichen schein führen würde, einen hoheitsakt dar,
Naja, mir ist's eigentlich Wurscht und ich bin überzeugt, dass vorerst mal nur eine Anfrage wie oben erwähnt bei den Verbänden was in der Richtung bringen würde!

L.G.

Edwin
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