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| Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
Es wird dem MSVÖ zB genau in der Anlage vorgeschrieben, wie der ICC auszusehen hat, und der ICC wird von der Staatsdruckerei ausgestellt! Der MSVÖ kann sozusagen den ICC gar nicht selber im Alleingang ausstellen, es muss dies über den Weg der staatlichen Instanzen machen, so gesehen ist die staatliche Kontrolle da. Und wenn ein Dokument von einer Behörde ausgestellt wird, dann ist es amtlich! Recht geben muss ich dir allerdings in der Ansicht, dass die Ermächtigung an den MSVÖ ein staatsrechtlich merkwürdiger Akt ist! Es gab schon einige Gesetze, die vom Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof revidiert wurden! Aber vielleicht fechtet den ja mal wer an Wies so schön heißt, wo kein Kläger, da kein Richter! Aber wie gesagt, in erster Linie geht es um den FB1, dieser sollte vom MSVÖ betrieben werden! Also zurück zum Thema, wie könnte man die Petition entsprechend schreiben? Druck machen: Soetwas ist in der Argumentation immer schwierig, aber eines sollte klar sein: Die unmengen an Binnenpatenten, die großteils auch für den Urlaub in küstennahen Gewässern verwendet wird, sollte auch für den MSVÖ ein Thema sein, ich denke nicht, dass der MSVÖ sich nicht um diese Urlauber kümmern will, oder? |
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#2
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Lieber Benny !
habe vorhin mit Herrn Ing.Gaupmann gesprochen. Er hat erklärt, daß da seine Behörde hinsichtlich Bereich 1 nichts unternehmen kann. Hast du schon mal mit dem Motorbootverband telefoniert ? bzw. weisst du, da Rotbart da offenbar überhaupt nicht helfen kann, wie das IC bei den Deutschen genau aussieht, wäre vielleicht ein Argument gegenüber dem österreichischen Verband. Im übrigen ist ja klar, daß keine österreichische Behörde einen Schein für Meer ausstellen kann, mangels Meer, aber eben den Verband ermächtigen solche amtliche Scheine auszustellen, ob das nun per Gesetz oder Verordnung passiert ist ist nun wirklich ohne Bedeutung und hilft uns nicht weiter. |
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#3
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Zitat:
(A)amtliche Führerscheine für Küste gibt es ja in A, aber eben nur 2/3/4 (B) mit der Durchführung und Ausgabe sind die Verbände beliehen. (C) Die Verbände sind auch die Lobbyisten im Ministerium Daher muss man : i) An die Verbände und Ihnen klar machen das so etwas auch für sie Sinn macht, einen FB1 zu haben, warum kann das Sinn machen - weil Österreicher dann keine Scheine mehr im Ausland machen müssen - weil der Aufbau von Scheinen aufeinander, die Praxiserfahrung verbessert - erhöhte Sicherheit durch geregelte Ausbildung - weil die Schulen ein erweitertes Portefolio haben - weil letzlich die A-Wirtschaft gefördert wird. - weil die Zahl der Scheininhaber wohl steigen wird, denn wer macht im Ausland ein Patent, wer er es auch zuhause haben kann. Da fällt einem sicher noch mehr dazu ein. Verfahren zunächst einen offenen Brief an die Verbände, dann Einwirken auf die Wassersportpresse, der Rest kommt von selbst Was verlangen FB1 als Ausbaustufe von Binnen, dann als Vision FB2 und FB3 jeweils auch als Ausbaustufen (senkt die Hemmschwelle der hohen Kosten erhöht die Sicherheit) |
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#4
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Zitat:
L.G. Edwin
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#5
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Hmm, seit wann endet das Hoheitsgebiet des Staates nach 3 Seemeilen?
Und wenn die die Prüfung außerhalb 3 Sm durchführen können, warum dann nicht dort auch den FB1? Und warum geht das ganze in D und ohne dass man eine Prüfung am Meer machen muss ? Könntest du da nochmals nachhacken, weil mir kommt das alles irgendwie komisch vor! Finde ich übrigens gut, dass du wen im MSVÖ kennst, vielleicht kann sich derjenige ja hier anmelden und gleich mitdiskutieren? Wäre sicher ne gute Idee, oder ? |
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#6
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Zitat:
Dann stellt die Prüfung selbst keinen Hoheitsakt dar, allenfalls die Austellung der Urkunde. |
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#7
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Zitat:
Da Dir die Sache ein großes Anliegen ist, mach' doch einfach mal eine Anfrage an den MSVÖ od. ÖSV und stelle die Antwort hier rein - aufgrund der Argumente der Verbände kannst Du dann Gegenargumente für Deine Petition sammeln und überbringen! Ich glaube nur so hätte die Aktion Sinn, denn der bisherige Weg basiert nur auf Vermutungen und Wünsche... L.G. Edwin
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#8
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Zitat:
Zitat:
nette Antwort, aber die Frage die bleibt ist, warum nicht innerhalb der 3 Meilen, es gibt keinen wirklichen Grund, denn die Prüfung selbst ist kein hoheitlicher Akt (ich habe auch schon Prüfungen in der 3 Meilen Zone abgenommen) und selbst wenn es so wäre ,solange der fremde Staat nicht widerspricht ???? Aber vielleicht hat der MSVÖ ja keinen Prüfer mit Lizenz für Küstengewässer sozusagen nur einfache Nullprüfer und kein Doppel-Null-Agent James Bond lässt grüssen |
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#9
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Schön Roland,
dass Dich die Sache so erheitert - ob das der "Petitionsbegehrer" auch so sieht...? Aber hättest Du das Zitat richtig gelesen, wäre Dir auch folgendes aufgefallen: Zitat:
L.G. Edwin
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