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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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gottseidank
rotbart, ich liebe dich, leute wie dich braucht ein forum, um am leben zu bleiben, danke.
4000 leute in diesem forum aus österreich, ohne gültiges patent, die nur auf den fb 1 warten. suuuper, wenn das so ist, dann wirds sicher bald eine parlamentarische behandlung des themas geben. ich werde den abgeordneten empfehlen, sich mit dir in verbindung zu setzen, damit du ihnen all das erklären kannst, was wichtig ist, sowohl das schlauchbootfahren betreffend, als auch was richtig gelebte demokratie betrifft. ich unterstelle der regierung nicht arroganz, sondern, daß sie sich auf wesentliches konzentriert. |
#2
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Zitat:
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#3
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Ruhe jetzt, um das geht es ja gar nicht!!!
Zum Thema FB2: ich denke, dass du in den FB2 mit deinem Boot gar nicht fahren dürftest, das ist das, was ich anspielte. Um Links zu sehen, bitte registrieren Um Links zu sehen, bitte registrieren Oder hast du einen Seebrief? Schlussfolgerung: Die internationale österreichische Zulassung gilt nur für FB1. Und Boote unter 5 m können sowieso nur im FB1 fahren. (Hat ja auch der MSVÖ gesagt, dass er Prüfungen nur im FB2 machen kann, wegen des Territorium des Staates ![]() Oder habe ich da wo was übersehen ? Wenn dies aber zutrifft, dann ist gerade der FB2 des MSVÖ nur für größere Boote interessant. |
#4
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na so ein glück
boote unter 5 meter dürfen nur fb 1 fahren, boote bis 5 meter benötigen nur die österreichische zulassung, vulgo binnenzulassung.
also mein boot ist 5 meter, d.h. zulassungsschein österreich ist ausreichend. und wenn man den fb3 hat, dann darf man sich auch innerhalb der 200 meilen bewegen, und nicht nur in 200 meilen entfernung. mein schlaucherl ist natürlich nicht für den fahrtenbereich 3 zulassbar, aber für allen anderen fahrtenbereiche gibt es keine exakte regelung, außer der, daß ich keinen seebrief brauche, und die österreichische zulassung ausreichend ist. übrigens bin ich davon überzeugt, daß ein sehr grosser teil der österrreichischen boote in hr keinen seebrief haben, aber auch keinen brauchen. übrigens hab ich gestern von der behörde gehört, daß in hr heuer erstmals wirklich kontrolliert wird, und ständig anfragen von kontrollierten in wien einlangen. also empfehle ich euch, nur mit rechtlich wirklich einwandfreien booten, zulassungen, ausrüstungen, und fahrerlaubnissen, die hr gewässer zu befahren. |
#5
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Man kann ja alles zerreden, warum handelt nicht mal einer, einer reicht zunächst, schaut mal hier Um Links zu sehen, bitte registrieren ist zwar kein FB1 aber gleiches Verfahren und Stufe 1 hat bereits funktioniert
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#6
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Nachdem keiner was tut habe ich mal nachgesehen, das Wörtchen Petition kannst Du vergessen, leider ist A wirklich nicht so demokratisch !! petitionen können nur von Nationalratsmitgliedern eingereicht werden (man will ja die Regierenden bei der Planung der Diäten nicht stören)
![]() Bleibt nur eine Bürgerinitiative und dazu braucht man 500 Unterschriften, aber anders als im bürgerfreundlich D VORHER, siehe da => Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#7
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gelesen
und hast du auch gelesen, wo die hürde für eine behandlung im parlament liegt?
guter tipp: wenn alle österreicher, die schon mal auf einem boot im meer waren, und sei es nur als mitfahrer, das volksbegehren unterschrieben, selbst dann kommst du nicht auf die geforderte anzahl. facit: ![]() aber vielleicht ist das thema jetzt abgehandelt, und irgendwem fällt auf, daß der der sich hier im forum bernhard nennt, vielleicht doch nicht ganz so dumm und destruktiv ist, wie es den anschein hat, herr berny, herr rotbart. |
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