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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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![]() Zitat:
![]() ![]() das kroatische gibt es aber schon, man braucht das rad nicht neu erfinden ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() gruß Geri
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![]() ![]() ![]() Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer |
#2
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Hallo,
Ich wuerde tatsaechlich erwaehnen, dass es um moeglichst geringen Aufwand geht. Bzw, dass es fuer einen 3,4m Buchtenhupfer einfach zu aufwändig ist, dass er nen FB II machen soll. Unklar is mir, an wen das nun wirklich gerichtet sein sollte?? bernhard, dir kann ich hier auch nicht mehr folgen. 3sm is nix. Da kann keine Rede sein von latent mit dem Leben spielen. Mich hat ja heuer ein Gewitter erwischt (war aber nur 4km vor der Küste). Ja, war teilweise ein bissl anstrengend aber mit nem FB II waeren weder die Wellen kleiner geworden noch der Wind schwächer. Den Arsch haetts mir genauso verklopft. Jeder Volldillo kann die paar km wieder ans Ufer fahren. Oder halt nicht. Mitunter is es eh gscheiter draussen abzuwettern. Mir is voellig schleierhaft wozu ich da eine umstaendliche Ausbildung machen soll. Seh da keinen Vorteil auf so kurze Distanzen cu martin |
#3
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so, ich war heut mal bei der ma58. dort was über führerscheine erfragen zu wollen ist sinnlos. frau weber ist auf urlaub, und ihre vertretung...... naja, er sagt wenigstens offen und ehrlich, dass er sich mit dem führerscheinen nicht auskennt. nebenbei sei aber erwähnt: das ist dort auch die zuständige stelle für führerscheinangelegenheiten.
vielleicht kann jemand aus den bundesländern da mal von behördenseite was in erfahrung bringen. lg martin |
#4
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Also, nachdem in A gewählt wurde, und die Besetzung des Verkehrsministeriums vermutlich neu gemacht wird, gibts diesbezüglich mal ne Pause.
Dies nur zur Info, warum nichts weitergeht. |
#5
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Daran hat sich leider noch nichts geändert, vermutlich wird das Verkehrsministerium neu besetzt, also abwarten.
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#6
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Nachdem die Regierung steht, wird dieses Thema wieder interessant.
Folgende Frage an die Rechtskundigen: Im Gesetzt steht folgendes: Zitat:
Der MSVÖ stellt ja nur Befähigungen für FB2 aufwärts aus. Ich glaube aber, dass ich für den FB1 befähigt bin. Was ist, wenn ich aufgrund der oa Ausführung des BMVIT die Ausstellung einer Befähigung für den FB1 vom MSVÖ verlange, diesen vermutlich nicht bekomme und damit vor Gericht oder woanders hin ziehe, mit der Absicht, dass eben genau dieser Umstand gekippt oder anders gemacht wird? Wenn dies dann vielleicht noch viele andere tun, bzw von diversen Fahrschulen unterstützt wird (immerhin ist das auch eine fi****elle Frage!), das könnte doch ev von Erfolg gekrönt sein, oder ? Immerhin beruft sich der MSVÖ auf folgenden Punkt: Zitat:
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#7
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Schein
hab mir erst heute diesen Beitrag durchgelesen.
Wer kennt den Grund warum es keinen FB1 gibt. ? Gab es da nicht einmal irgenwo einen Beitrag darüber von Karl Otto. Prüfungen dürfen nicht in fremden Hoheitgewässer abgenommen werden oder so ähnlich ? ![]()
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Gruß Herbert |
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