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Reparatur/Instandsetzung/Pflege.. Meinungen zum in Stand halten der Schlauchboothaut und deren Anbauteile. |
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#1
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Wo befindet sich das Boot zur Zeit?
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#2
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Kaputtes Boot
Felix.
Wenn Du magst, ruf' kurz durch. 01791250759. Möglicherweise kann ich Dir helfen. Padmos |
#3
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Herzlichen Dank für die vielen Antworten.... das Boot ist zur Zeit noch in Griechenland.
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#4
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also so sies auf dem foto ausschaut, ist nur die vordere kammer undicht. dafür aber gewaltig.
ich würd auf rücknahme bestehen. auf den versandkosten wirst aber sitzenbleiben. ach ja nochwas: 1300 für das boot...... sorry, aber mehr als 600 ist das meiner meinung nach nie wert. lg martin |
#5
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Hallo Felix,
Du hast ein Gebrauchtboot gekauft, aber Du hast das Glück, es beim Händler gekauft zu haben. Du kannst, nachdem das Boot offensichtlich mangelhaft ist, deine GEWÄHRLEISTUNGSRECHTE geltend machen. Das hat nichts mit Garantie zu tun, und auch nicht mit dem Widerrufsrecht (dieses steht Dir beim Internetkauf zu, da musst Du aber die Rücksendekosten tragen). Eines dieser Gewährleistungsrechte ist die Wandelung, d.h. die Rückgängigmachung des Kaufvertrages. Mangelhaft ist das Boot, nachdem die Ist-Beschaffenheit negativ von der Soll-Beschaffenheit abweicht. Bei einem derart starken Luftverlust bei einem als "sehr guter Zustand" beschriebenem Boot dürfte das der Fall sein, wichtig ist, dass Du das dokumentierst, vielleicht auch Zeugen hinzuziehst. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Sache musst übrigens nicht Du beweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe vorlag, sondern der Verkäufer müsste beweisen, dass das Boot bei Übergabe mangelfrei war. Bisher hat der Verkäufer übrigens bei fast 300 Auktionen erst eine negative Bewertung erhalten... Klaus |
#6
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Zitat:
Danke Klaus für diese Fachinfo. Das zitierte ist das wichtige, da kann der Verkäufer motzen was er will, er muss es zurücknehmen. Wichtig wäre natürlich im Vorfeld, den Schaden entsprechend zu dokumentieren, damit man auch erkennen kann, dass es sich um keinen neuen Schaden handelt ! Das wird vermutlich der Knackpunkt bei der ganzen Sache sein. Du könntest ihm aber auch einen Deal dahingehend vorschlagen, dass die Sache professionell repariert wird und der Verkäufer die Kosten trägt. Noch eine Frage, Klaus, vielleicht könntest du das auch mal klären: Wie verhalten sich diese Gewährleistungsbestimmungen, wenn eine Sache offensichtlich von einem Händler verkauft wird, er das ganze aber als Kommissionsverkauf betitelt? Sowas kommt leider auch immer wieder vor und ich bin der Meinung, dass hier dem Verkäufer sehr wohl eine Gewährleistungspflicht zugesprochen werden kann, oder gibts da andere Urteile ? |
#7
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Hallo,
wenn ich mit einem Händler einen Vertrag abschließe ist er mein Vertragspartner, egal was er schreibt. Einen Vertrag kann er ja nicht abschließen ohne daß ihm die Sache gehört. Im anderen Fall tritt er als Vermittler auf und ich mache den Vertrag mit dem Vorbesitzer. Grüße Harald |
#8
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Hallo Berny,
Du hast recht: Knackpunkt ist immer, dass der Verkäufer behaupten wird, der Schaden sei erst beim Käufer entstanden ("Der hat keine Ahnung, hat das Boot zu stark aufgepumpt, unsachgemäß über Felsen gezogen, usw."). Die Frage ist immer: Wer muss was beweisen? Und hier muss nicht der Käufer beweisen, dass er das Boot nicht kaputtgemacht hat, sondern der Verkäufer müsste beweisen, dass die Schäden erst beim Käufer entstanden sind, ansonsten gilt die gesetzliche Vermutung, dass die verkaufte Sache bereits bei der Übergabe an den Käufer mangelhaft war - sprich: der Verkäufer haftet. Achtung: Das ist die Rechtslage für Deutschland, wie es in Österreich ist, weiß ich nicht! Die Frage mit dem Kommissionskauf ist letztendlich in den meisten Fällen ebenfalls ein Beweisproblem: Häufig drängt sich zwar der Verdacht auf, der Verkauf "von privat" ist eben nicht privat, sondern dahinter steht ein Händler, aber in den meisten Fällen - gerade bei ebay - wird der Käufer das nicht beweisen können. Klaus |
#9
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Hallo Freunde,
was Klaus hier sagt hat Hand&Fuß, insbesondere da der Deal ja auf deutschem Boden abgewickelt wurde und deutschem Recht untersteht. Ich sehe aber hier doch einen Pferdefuß bei der Sache. Was ist wenn der Verkäufer sagt, das das Boot bei Lieferung dicht war und erst nach der Benutzung undicht wurde? Da ich davon ausgehe, das das ZODIAC in GR bereits ins Wasser gesetzt wurde und gefahren wurde, dürfte es hier dem Felix sehr schwer fallen zu beweisen, das der Schaden schon bestand. Meine Empfehlung hier wäre Boot unbedingt zurückholen aus GR und damit zum Verkäufer, und dann Tacheles mit dem reden. Gutachten hin oder her kostet nur unnötiges Geld und dürfte ganz schnell den Kaufwert überschreiten denn die Beweislast liegt hier erstmal beim Käufer. Also Ausgaben! Der Vorschlag hier beim Verkäufer die ev. anfallenden Instandsetzungskosten zu verhandeln halte ich für ein ausgezeichnete Idee. Allerdings kann ich nicht beurteilen aus der Ferne, ob das Boot aufgrund des Alters vielleicht schon morsch war und ist. Das das Boot noch in GR liegt ist auch ein Handycup. Damit fallen wieder Transportkosten an. Hier zeigt sich mal wieder, das "blinder" Kauf von größeren gebrauchten Sachen ohne Besichtigung vor Kauf immer ein sehr großes Risiko beinhalten. Immer wieder pressiert es, der Preis "geiz ist geil" lockt, und man übersieht durch den damit zu schnell getätigten Kauf ein ganz wichtige Passage. Gerade bei EBAY Deutschland wird abgezockt das die Wände wackeln und oft - nicht immer - wechselt der letzte Schrott den Besitzer. Unsere Erfahrungen mit EBAY USA sind da doch wesentlich positiver. |
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