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#1
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Zitat:
Danke ... ich bin dran ... seit 4 Tagen geht das gezehter! Heut kam erneut keine Nachricht von denen. Morgen früh rufe ich wie jeden morgen persönlich dort an. Und lasse mich zum 4 mal vertrösten, und der Chef sich verläumden. Wenns nicht so weit wäre, würde ich den Trailer nehmen und vorm Betriebsgelände sprengen... (äähhh das war ein Joke .. in der heutigen Zeit ists mit sprengen so ein Problem :-) Ja, der Verlust im Ebay wäre viell. schmerzhaft, aber bei keiner gütl. Einigung mit dem Händler, kostet mich der Anwalt mit SB mehr! Ich denke bis nach dem WE weiss ich mehr. Ich informiere Euch auf jedenfall! Vielleichts gehts ja gut aus! lg Ralf aus Ingolstadt |
#2
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Hallo Ralf,
vier Tage sind ja noch keine Ewigkeit - vielleicht ist der Chef zum Ende des Sommers tatsächlich mal für eine Woche in den Urlaub gefahren? Hast Du nachgefragt, wann er wieder erreichbar ist, oder um Rückruf gebeten? Die ganze Sache ist natürlich ärgerlich, weil Du jetzt keinen nutzbaren Trailer hast, aber bei dem zerlegbaren Boot kommst Du ja mal für ein oder zwei Wochenenden auch ohne Trailer aufs Wasser (Wenn Du das mal ausprobiert hast, wirst Du Dir ohne Frage wieder einen Trailer wünschen). Und da nach diesen 1-2 Wochenenden sowieso der Winter vor der Tür steht, hast Du doch gar keine Eile. Ich weiß, wovon ich rede, denn ich habe gerade eine mehrwöchige trailerlose Zeit hinter mir, in der ich mein Boot nicht bewegen konnte. Klaus |
#3
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Zitat:
Hallo Klaus. Meinst Du das zerlegen ist bei drei mal Bootfahren im Jahr (2* 1 Woche 1* 2 Wochen ind Italien + HR) zu aufwendig? Ich denke, wenn ich mal weiss wie es geht, flutscht das doch! Ausserdem kann ich dann in meinem geschlossenen normalen Hänger noch meine Harley mitnehmen... so war das eigentlich gedacht als Grundgedanke. 3 Std. zum Aufbau, und eine Std. zum Abbau gebe ich mir. Grüssle Ralf der morgen in Reg. auf der Donau das Boot erstwässert und am Sonntag den Papst chauffiert :-) wenn er will! |
#4
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wenn Du nur 3 x im Jahr fährst, kannst Du ruhig auf- und abbauen, das ist wahr!
Klaus |
#5
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Test Test
Geändert von style0410 (08.09.2006 um 15:54 Uhr) |
#6
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Nach dem Telefonat und den Emailbildern vom Trailer mit Boot, kam diese Antwort.
Sehr geehrter Herr habe mit unseren Verkäufer Herrn **** Rücksprache gehalten. Dieser teilte mir mit, daß Sie ihm beim Kauf weder die Größe noch das Gewicht des Bootes sagten. Wir bitten um Ihr Verständnis, daß eine Wandlung des KV, in Anbetracht des Verlaufes der Verkaufsverhandlungen, leider nicht möglich ist. Gerne bieten wir Ihnen jedoch aus reiner Kulanzüberlegung einen Umtausch in einen größeren Bootstrailer an. mfg So, das habe ich erwartet... LÜGNER - da rettet ein Mitarbeiter seinen Kopf... Nunja... werde in meine Antwortzeilen jetzt ein bisserl mehr Druck aufbauen! und auf die rechtliche Sachlage (wie im Forum mir erklärt) hinweisen. Ausser der größere Trailer ist aufpreisfrei! Schönes WE allen |
#7
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Zitat:
Ohne Aufpreis für den nun hoffentlich korrekten Trailer kannst Du aber nicht einen Umtausch erwarten, denn er wird größer und andere Ausrüstung haben müssen, der passenden Typ von HARBECK wurde Dir hier schon genannt. Was schert Dich das Gerede vom Verkäufer bei seinem Chef? Du kannst ja dort beiläufig erwähnen was Du von dem Verkäufer hälst aber bitte in feiner Form, das ist viel wirkungsvoller. Man läßt bei einer solchen Gelegenheit nicht die Sau raus, auch wenn es schwer fällt. |
#8
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Ralf!
Bitte kein "Druck"! Umtausch wurde doch eh angeboten - Mehr willst Du doch nicht... Klaus |
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