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  #1  
Alt 07.09.2006, 21:56
style0410
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Zitat:
Zitat von KlausB
Hallo Ralf,

um mal wieder zum Trailer zurückzukommen: Über welchen Zeitraum zieht sich die Sache jetzt hin? Drei, vier Tage, oder schon Wochen? Generell: Du musst verhandeln, und zwar am besten mit dem, der Dir den Trailer (den wirklich völlig falschen) verkauft hat. Ich würde also beim Verkäufer ansetzen, und erst, wenn der nicht mit sich reden lässt, mit dem Chef.

Generell - und das gilt nicht nur für deinen Fall - rate ich dazu, immer zuerst gütlich zu verhandeln, und zwar am besten wenn möglich selbst (ohne Anwalt). Leider gibt es nämlich viele Kollegen, die den Streit lieber eskalieren lassen, weil sich die Sache für sie mehr lohnt, wenns vor Gericht geht. Oder denen die Sache so wenig lukrativ erscheint, dass sie sich für sie nicht lohnt. Außerdem ist häufig die Gesprächsbasis verloren, wenn man sich auf die juristischen Spitzfindigkeiten beschränkt, und den gesunden Menschenverstand über Bord schmeißt.

In deinem Fall hast Du aber - nachdem Du angegeben hast, für welches Boot der Trailer sein soll (und der Verkäufer dies wohl auch kaum abstreiten können wird, weil es nicht glaubhaft erscheint, dass man so ins Blaue hinein irgendeinen Trailer kauft) - ein Recht darauf, den passenden Trailer verkauft zu bekommen. Ist das (wie bei Dir) nicht gegeben, so fehlt dem Trailer die zugesicherte Eigenschaft, nämlich zu deinem Boot zu passen.

Davon muss auch nichts im Kaufvertrag stehen. Es ist lediglich ein Beweisproblem. In Schwierigkeiten kämst Du nur dann, wenn der Verkäufer einfach lügen würde und sagen würde: Der Kunde wollte unbedingt diesen Trailer xy, andere Trailer, die ich ihm anbieten wollte, wollte er sich gar nicht anschauen, er war sehr in Eile und hat sich meine Vorschläge gar nicht angehört. Da müsste er sich aber wirklich was aus den Fingern saugen, und wenn schon das zulässige Gesamtgewicht nicht stimmt, ist das nicht sehr glaubwürdig.

Ansonsten wird man immer davon ausgehen, dass ein Kunde beim Trailerkauf sein Boot angibt. Und dann ist es Sache des Verkäufers, den richtigen Trailer zu finden.

Was ich nicht ganz verstehe, ist, dass der Verkäufer sich so stur stellt. Der Trailer war ja noch nicht zugelassen, und der Fehler liegt klar bei ihm!

Bei einem Verkauf über ebay umgehst Du zwar einige Schwierigkeiten, machst aber sicher einen großen Verlust....

Klaus

Danke ... ich bin dran ... seit 4 Tagen geht das gezehter! Heut kam erneut keine Nachricht von denen.
Morgen früh rufe ich wie jeden morgen persönlich dort an. Und lasse mich zum 4 mal vertrösten, und der Chef sich verläumden.
Wenns nicht so weit wäre, würde ich den Trailer nehmen und vorm Betriebsgelände sprengen... (äähhh das war ein Joke .. in der heutigen Zeit ists mit sprengen so ein Problem :-)

Ja, der Verlust im Ebay wäre viell. schmerzhaft, aber bei keiner gütl. Einigung mit dem Händler, kostet mich der Anwalt mit SB mehr!

Ich denke bis nach dem WE weiss ich mehr. Ich informiere Euch auf jedenfall!

Vielleichts gehts ja gut aus!

lg
Ralf aus Ingolstadt
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  #2  
Alt 08.09.2006, 09:13
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KlausB KlausB ist offline
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Hallo Ralf,

vier Tage sind ja noch keine Ewigkeit - vielleicht ist der Chef zum Ende des Sommers tatsächlich mal für eine Woche in den Urlaub gefahren? Hast Du nachgefragt, wann er wieder erreichbar ist, oder um Rückruf gebeten?

Die ganze Sache ist natürlich ärgerlich, weil Du jetzt keinen nutzbaren Trailer hast, aber bei dem zerlegbaren Boot kommst Du ja mal für ein oder zwei Wochenenden auch ohne Trailer aufs Wasser (Wenn Du das mal ausprobiert hast, wirst Du Dir ohne Frage wieder einen Trailer wünschen).

Und da nach diesen 1-2 Wochenenden sowieso der Winter vor der Tür steht, hast Du doch gar keine Eile.

Ich weiß, wovon ich rede, denn ich habe gerade eine mehrwöchige trailerlose Zeit hinter mir, in der ich mein Boot nicht bewegen konnte.

Klaus
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  #3  
Alt 08.09.2006, 13:29
style0410
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Zitat:
Zitat von KlausB
Hallo Ralf,

vier Tage sind ja noch keine Ewigkeit - vielleicht ist der Chef zum Ende des Sommers tatsächlich mal für eine Woche in den Urlaub gefahren? Hast Du nachgefragt, wann er wieder erreichbar ist, oder um Rückruf gebeten?

Die ganze Sache ist natürlich ärgerlich, weil Du jetzt keinen nutzbaren Trailer hast, aber bei dem zerlegbaren Boot kommst Du ja mal für ein oder zwei Wochenenden auch ohne Trailer aufs Wasser (Wenn Du das mal ausprobiert hast, wirst Du Dir ohne Frage wieder einen Trailer wünschen).

Und da nach diesen 1-2 Wochenenden sowieso der Winter vor der Tür steht, hast Du doch gar keine Eile.

Ich weiß, wovon ich rede, denn ich habe gerade eine mehrwöchige trailerlose Zeit hinter mir, in der ich mein Boot nicht bewegen konnte.

Klaus

Hallo Klaus.
Meinst Du das zerlegen ist bei drei mal Bootfahren im Jahr (2* 1 Woche 1* 2 Wochen ind Italien + HR) zu aufwendig?
Ich denke, wenn ich mal weiss wie es geht, flutscht das doch!
Ausserdem kann ich dann in meinem geschlossenen normalen Hänger noch meine Harley mitnehmen... so war das eigentlich gedacht als Grundgedanke.
3 Std. zum Aufbau, und eine Std. zum Abbau gebe ich mir.

Grüssle Ralf
der morgen in Reg. auf der Donau das Boot erstwässert und am Sonntag den Papst chauffiert :-) wenn er will!
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  #4  
Alt 08.09.2006, 14:57
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wenn Du nur 3 x im Jahr fährst, kannst Du ruhig auf- und abbauen, das ist wahr!

Klaus
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  #5  
Alt 08.09.2006, 15:47
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Test Test

Geändert von style0410 (08.09.2006 um 15:54 Uhr)
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  #6  
Alt 08.09.2006, 15:53
style0410
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Nach dem Telefonat und den Emailbildern vom Trailer mit Boot, kam diese Antwort.

Sehr geehrter Herr
habe mit unseren Verkäufer Herrn **** Rücksprache gehalten.
Dieser teilte mir mit, daß Sie ihm beim Kauf weder die Größe
noch das Gewicht des Bootes sagten.
Wir bitten um Ihr Verständnis, daß eine Wandlung des KV, in
Anbetracht des Verlaufes der Verkaufsverhandlungen,
leider nicht möglich ist.
Gerne bieten wir Ihnen jedoch aus reiner Kulanzüberlegung
einen Umtausch in einen größeren Bootstrailer an.
mfg


So, das habe ich erwartet... LÜGNER - da rettet ein Mitarbeiter seinen Kopf...
Nunja... werde in meine Antwortzeilen jetzt ein bisserl mehr Druck aufbauen!
und auf die rechtliche Sachlage (wie im Forum mir erklärt) hinweisen.

Ausser der größere Trailer ist aufpreisfrei!

Schönes WE allen
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  #7  
Alt 08.09.2006, 16:58
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Zitat:
Zitat von style0410
...

So, das habe ich erwartet... LÜGNER - da rettet ein Mitarbeiter seinen Kopf...
Nunja... werde in meine Antwortzeilen jetzt ein bisserl mehr Druck aufbauen!
und auf die rechtliche Sachlage (wie im Forum mir erklärt) hinweisen.

Ausser der größere Trailer ist aufpreisfrei!

Schönes WE allen
Hmmm, die Fa. W... bietet Dir doch den Umtausch an, was willst Du mehr?

Ohne Aufpreis für den nun hoffentlich korrekten Trailer kannst Du aber nicht einen Umtausch erwarten, denn er wird größer und andere Ausrüstung haben müssen, der passenden Typ von HARBECK wurde Dir hier schon genannt. Was schert Dich das Gerede vom Verkäufer bei seinem Chef? Du kannst ja dort beiläufig erwähnen was Du von dem Verkäufer hälst aber bitte in feiner Form, das ist viel wirkungsvoller. Man läßt bei einer solchen Gelegenheit nicht die Sau raus, auch wenn es schwer fällt.
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  #8  
Alt 08.09.2006, 19:47
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Ralf!

Bitte kein "Druck"! Umtausch wurde doch eh angeboten - Mehr willst Du doch nicht...

Klaus
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