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Reparatur/Instandsetzung/Pflege.. Meinungen zum in Stand halten der Schlauchboothaut und deren Anbauteile. |
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#1
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Hallo Dieter
Da Menno schreibt das er die Verunreinigung(Punkte) mit viel Arbeit wegbekommt,glaube ich nicht das es sich um Funkenflug handelt. Gruß Jürgen ![]() |
#2
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Danke Jürgen,
mit Glauben ist aber dem Menno hier nicht weitergeholfen. Denn die Ursache hat ja auch einen sehr wichtigen rechtlichen Aspekt, denn ihm ist Schaden zugefügt worden. |
#3
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Zitat:
Klar ist dem Menno ein Schaden entstanden,nur den genauen Sachverhalt kennt keiner von uns,und ohne genaue Info kann ihn eh keiner helfen. Was ich meinte:Die Punkte lassen sich entfernen,Schäden durch Funkenflug sicher nicht. Gruß Jürgen |
#4
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Hallo Jürgen,
ich bin auch einmal vom günstigsten Fall ausgegangen, dass es sich nur um eine (wenn auch hartnäckige) Verschmutzung handelt. Die Frage ist doch aber, ob sich Menno stunden- oder tagelang hinstellen und schrubben will, bzw. ob er, wenn er das tut, nicht irgendeinen Schadensersatz verlangen kann. Ich finde schon, weil der Vermieter eben seine Hauptpflicht (Unterstelung in Halle) und die Nebenpflicht (Informieren, dass Boot längere Zeit nicht in Halle) verletzt hat... Klaus |
#5
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Verschmutzte Schläuche
Ich bin auch der Meinung von Klaus.
Als erstes wäre es doch sinnvoll einmal mit dem Hallenbesitzer zu reden. Vielleicht ist er ja einsichtig und beteiligt sich finanziell an der Reinigungsanktion und kommt sonst wie entgegen. Falls nein, ist er wohl künftig nicht mehr der richtige "Partner". Auch wenn hier kein Vertrag existiert aber Geld für die Hallenunterstellung geflossen ist, besteht hier eine Pflicht für den Hallenbesitzer, die er grob vernachlässig hat, wenn er tatsächlich einfach die Boote ausquartiert hat, ohne die Betroffenen zu informieren. Somit haftet er für die Folgeschäden!!!!!! Ich bin zwar immer erst einmal dafür, die Sache mit einem Kompromiss aus der Welt zu schaffen, aber wenn so was nicht möglich ist werde ich sehr ekelig und stelle mich auf die Hinterbeine. Bin damit jahrzehntelang gut gefahren. Erst reden - dann handeln - erst einmal sanfte Tour - dann hammerhart ![]() ![]() Gruß Erich |
#6
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Hallo Klaus! Hallo Erich!
Klar soll Menno den Hallentyp auf eine Schadensregelung ansprechen. Vielleicht kann man sich auch gütlich einigen.Hoffentlich! Aber leider ist es so,das man heute in den meisten Fällen ohne Rechtsbeistand nicht viel erreichen kann. Menno könnte ja mit einen Anwalt ein Beratungsgespräch führen, und wäre dann beim nächsten Treffen mit dem Hallentyp schon sehr gut informiert. Dieter hat natürlich recht,das man sein Boot ohne Plane nicht wegstellen sollte. Menno alles gute,und lass dir nicht die Butter vom Brot nehmen. Gruß Jürgen ![]() |
#7
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Hallo Leute,
nun mal ehrlich, Schaden durch Funkenflug auf PVC? Ich würd mal eher sagen das es sich einfach um Schimmelbildung handelt. Das bedeutet das nur der Stabilisator vom PVC betroffen ist, aber nicht einfach zu entfernen ist. Ich geb jedem Recht der in dieser Situation erst mal Kontakt mim Vermieter aufnimmt. Ein Schaden ist entstanden und ein Vertrag ist auch ohne das Unterstellgebühren verlangt wird entstanden in dem das Boot geduldet wird. Das bedeutet aber auch in einem gewählten Ton mit dem Vermieter zu reden. Immerhin gilt die Schadensbegrenzung auf die entstandenen Kosten. Wenn ich für ne Überwinterung also 50 Teuronen bezahl kann ich nicht 150 geltend machen. |
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