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Reparatur/Instandsetzung/Pflege.. Meinungen zum in Stand halten der Schlauchboothaut und deren Anbauteile.

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  #1  
Alt 27.10.2006, 16:44
Seelöwe
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Zitat:
Zitat von DieterM
Danke Jürgen,

mit Glauben ist aber dem Menno hier nicht weitergeholfen. Denn die Ursache hat ja auch einen sehr wichtigen rechtlichen Aspekt, denn ihm ist Schaden zugefügt worden.
Hallo Dieter
Klar ist dem Menno ein Schaden entstanden,nur den genauen
Sachverhalt kennt keiner von uns,und ohne genaue Info kann ihn
eh keiner helfen.
Was ich meinte:Die Punkte lassen sich entfernen,Schäden durch
Funkenflug sicher nicht.
Gruß Jürgen
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  #2  
Alt 27.10.2006, 19:50
Benutzerbild von KlausB
KlausB KlausB ist offline
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Boot Infos

Hallo Jürgen,

ich bin auch einmal vom günstigsten Fall ausgegangen, dass es sich nur um eine (wenn auch hartnäckige) Verschmutzung handelt.

Die Frage ist doch aber, ob sich Menno stunden- oder tagelang hinstellen und schrubben will, bzw. ob er, wenn er das tut, nicht irgendeinen Schadensersatz verlangen kann. Ich finde schon, weil der Vermieter eben seine Hauptpflicht (Unterstelung in Halle) und die Nebenpflicht (Informieren, dass Boot längere Zeit nicht in Halle) verletzt hat...

Klaus
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  #3  
Alt 27.10.2006, 20:04
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Boot Infos

Verschmutzte Schläuche

Ich bin auch der Meinung von Klaus.

Als erstes wäre es doch sinnvoll einmal mit dem Hallenbesitzer zu reden.
Vielleicht ist er ja einsichtig und beteiligt sich finanziell an der Reinigungsanktion und kommt sonst wie entgegen.

Falls nein, ist er wohl künftig nicht mehr der richtige "Partner".
Auch wenn hier kein Vertrag existiert aber Geld für die Hallenunterstellung geflossen ist, besteht hier eine Pflicht für den Hallenbesitzer, die er grob vernachlässig hat, wenn er tatsächlich einfach die Boote ausquartiert hat, ohne die Betroffenen zu informieren.

Somit haftet er für die Folgeschäden!!!!!!

Ich bin zwar immer erst einmal dafür, die Sache mit einem Kompromiss aus der Welt zu schaffen, aber wenn so was nicht möglich ist werde ich sehr ekelig und stelle mich auf die Hinterbeine. Bin damit jahrzehntelang gut gefahren.

Erst reden - dann handeln - erst einmal sanfte Tour - dann hammerhart


Gruß Erich
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  #4  
Alt 28.10.2006, 16:10
Seelöwe
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Hallo Klaus! Hallo Erich!
Klar soll Menno den Hallentyp auf eine Schadensregelung ansprechen.
Vielleicht kann man sich auch gütlich einigen.Hoffentlich!
Aber leider ist es so,das man heute in den meisten Fällen ohne
Rechtsbeistand nicht viel erreichen kann.
Menno könnte ja mit einen Anwalt ein Beratungsgespräch führen,
und wäre dann beim nächsten Treffen mit dem Hallentyp schon
sehr gut informiert.
Dieter hat natürlich recht,das man sein Boot ohne Plane nicht
wegstellen sollte.
Menno alles gute,und lass dir nicht die Butter vom Brot nehmen.

Gruß Jürgen
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  #5  
Alt 29.10.2006, 23:48
Diddel
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Hallo Leute,

nun mal ehrlich, Schaden durch Funkenflug auf PVC? Ich würd mal eher sagen das es sich einfach um Schimmelbildung handelt. Das bedeutet das nur der Stabilisator vom PVC betroffen ist, aber nicht einfach zu entfernen ist.
Ich geb jedem Recht der in dieser Situation erst mal Kontakt mim Vermieter aufnimmt. Ein Schaden ist entstanden und ein Vertrag ist auch ohne das Unterstellgebühren verlangt wird entstanden in dem das Boot geduldet wird. Das bedeutet aber auch in einem gewählten Ton mit dem Vermieter zu reden. Immerhin gilt die Schadensbegrenzung auf die entstandenen Kosten. Wenn ich für ne Überwinterung also 50 Teuronen bezahl kann ich nicht 150 geltend machen.
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  #6  
Alt 30.10.2006, 11:59
Benutzerbild von KlausB
KlausB KlausB ist offline
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Boot Infos

Hallo Jürgen,

ein Beratungsgespräch beim Anwalt - hat Menno doch fast schon bekommen...

Aber grundsätzlich: Auch wenn ich hier mal die Rechtslage erkläre, bedeutet das nicht, dass ich jedem raten würde, gleich mit dem Anwalt zu drohen und auf sein Recht zu pochen - häufig ist geschicktes Verhandeln viel effektiver! Und Menschenkenntnis besser als Rechtskenntnisse.

und Norbert, trotzdem: Die Schadensersatzansprüche werden nicht durch die Kosten der Unterbringung begrenzt! Wenn das Boot durch ein Verschulden des Vermieters beschädigt wird, muss er zahlen, das kann auch viel mehr sein, als er selbst verdient hat. Wäre sonst extrem gefährlich, sein Boot irgendwo unterzustellen. Stell Dir vor: Der Vermieter rast mit seinem Gabelstapler durch die Halle, rammt dein (neues) Boot: schwere Schäden am GFK, geschätzt 5000 Euro. Wäre doch jetzt nicht gut für Dich, wenn er sagen könnte: Du bekommst jetzt nur die 200 Euro, die Du mir für die gesamte Saison bezahlt hast, und den Rest von deinem Schaden zahlst Du selbst. Nein, da muss er schon alles zahlen.

Im Zweifelsfalle sollte er ja eine Betriebshaftpflichtversicherung für solche Fälle haben.

Klaus
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  #7  
Alt 05.11.2006, 20:45
banjol116
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Danke

Ich danke allen die mir mit praktischen Tipps weitergeholfen haben. Mir ging es vor allen darum die Flecken zu entfernen, da das echt nicht toll aussieht. Ich weiss zwar immer noch nicht was das für Flecken sind, aber ich weiss jetzt das sich die Flecken entfernen lassen (Franks Superreiniger und Radierschwämme und viel Zeit) aber es wird eine Menge Arbeit sein. Also nochmals Danke an alle die sich den Kopf zerbrochen haben. Danke Menno
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