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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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wies für deutsche genau ausschaut, weiss ich nicht. aber als wiener zb. kann ich mein fahrzeug nur in wien zulassen, also dort, wo ich meinen hauptwohnsitz hab. hab noch einen zweitwohnsitz in niederösterreich, aber dort kann ich nix zulassen.
lg martin |
#2
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Hallo Martin,
danke für die Antwort, mal schauen, was sich sonst noch ergibt. ![]() Guido |
#3
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Hallo
du musst dein Fahrzeug zulassen wo du wohnst!! Ausnahme du bist mehr als 3 Monate in einem Land ( z.B. Urlaub ) dann musst du das Fahrzeug dort versichern und zulassen. ....du Steuerflüchtling ![]() ![]()
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Gruß Stefan |
#4
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@ Stefan:
Wo steht das ??? Guido PS: Steuerflüchtling: Das Geld lege ich besser in einem Bootsurlaub an! ![]() |
#5
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Womo
Hallo Guido,
leider ist das richtig. Du musst das Fahrzeug in der für Deinen Wohnbezirk zuständigen Zulassungstelle anmelden und dort zulassen. Du könntest aber nach Österreich ziehen und dort arbeiten, dann kannst Du dies als Erstwohnsitz nehmen und dort zulassen. Sofern dies nur "vorübergehend" ist, zählt das nicht. Kannst leider auch nicht mit der Österreichischen Zulassung nach der Rückkehr in Deutschland weiter fahren (sondern nur für kurze Zeit) Bei Wohnungswechsel ist das Fahrzeug umzumelden, das gilt auch wenn Du z. B. von Stuttgart nach Köln oder von München nach Hamburg ziehst. Ausnahmen sind lediglich möglich (in Deutschland) bei 2 Wohnsitzen (Haupt- u. Nebenwohnsitz) z. B. wenn jemand in Bochum arbeitet aber der Familiensitz in Bielefeld bleibt, der darf sein Kennzeichen eine Zeitlang behalten, aber auch nicht ewig, dafür sorgen schon die Behörden. Habe leider keinen Gesetzestext, aber wende Dich mal an die örtl. Zulassungsstelle. Gruß Erich |
#6
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Vergesst bitte nicht, dass es in Österreich die NOVA gibt, ich denke, die ist höher als eure Sondersteuer!!!
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#7
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Zitat:
es gibt bestimmt einen Grund dafür, dass die Österreicher ihre Wohnmobile in Deutschland anmelden... ![]() ![]() ![]()
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#8
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achso....
wenn du das Auto im Ausland anmeldest und in D. überwiegend fährst ist das Steuerhinterziehung!!! google mal ein bisschen und du wirst mehr erfahren!!!
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Gruß Stefan |
#9
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Sorry, meine Meinung, aber wenn man kein Geld mehr dafür übrig hat sollte man das Womo lieber verkaufen! Hab ich absolut kein Verständnis für!
MFG Christian |
#10
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Wohnmobil im Ausland anmelden
Zitat:
genau so ist es ,sonst hätte ich mein Wohnmobil bereits in Frankreich angemeldet, dort gibt es keine Kfz.Steuer mehr.Der Standort spielt auch eine Rolle, da wo das Fahrzeug steht muß es angemeldet sein. Grüsse Jean-Pierre ![]() |
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