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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 11.01.2007, 16:27
triplee
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@ Stefan:
Wo steht das ???


Guido

PS: Steuerflüchtling:

Das Geld lege ich besser in einem Bootsurlaub an!
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  #2  
Alt 11.01.2007, 16:41
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Womo

Hallo Guido,

leider ist das richtig. Du musst das Fahrzeug in der für Deinen Wohnbezirk zuständigen Zulassungstelle anmelden und dort zulassen.

Du könntest aber nach Österreich ziehen und dort arbeiten, dann kannst Du dies als Erstwohnsitz nehmen und dort zulassen.

Sofern dies nur "vorübergehend" ist, zählt das nicht. Kannst leider auch nicht mit der Österreichischen Zulassung nach der Rückkehr in Deutschland weiter fahren (sondern nur für kurze Zeit) Bei Wohnungswechsel ist das Fahrzeug umzumelden, das gilt auch wenn Du z. B. von Stuttgart nach Köln oder von München nach Hamburg ziehst.

Ausnahmen sind lediglich möglich (in Deutschland) bei 2 Wohnsitzen (Haupt- u. Nebenwohnsitz) z. B. wenn jemand in Bochum arbeitet aber der Familiensitz in Bielefeld bleibt, der darf sein Kennzeichen eine Zeitlang behalten, aber auch nicht ewig, dafür sorgen schon die Behörden.

Habe leider keinen Gesetzestext, aber wende Dich mal an die örtl. Zulassungsstelle.

Gruß Erich
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  #3  
Alt 11.01.2007, 16:47
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Berny Berny ist offline
Berny
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Vergesst bitte nicht, dass es in Österreich die NOVA gibt, ich denke, die ist höher als eure Sondersteuer!!!
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  #4  
Alt 12.01.2007, 09:20
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Vergesst bitte nicht, dass es in Österreich die NOVA gibt, ich denke, die ist höher als eure Sondersteuer!!!
Ich denke auch ,dass das sich nicht rentieren wird,

es gibt bestimmt einen Grund dafür, dass die Österreicher ihre Wohnmobile in Deutschland anmelden...
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  #5  
Alt 12.01.2007, 10:56
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Womo

Hallo Olaf,

auch ein Österreichischer Staatsbürger kann in Deutschland nur dann das Wohnmobil anmelden, wenn er dort seinen 1. Wohnsitz gemeldet hat.

Und dies widerrum geht nur, wenn dieser sich dort hauptsächlich aufhält, z. B. dort arbeitet.

Aber inzwischen arbeiten ja mehr Deutsche in Österreich als umgekehrt.

Übrigens, Ihr Österreicher habt noch mal Glück gehabt. Hätte ich kein Haus, wäre ich wahrscheinlich nach beruflich nach Bad Ischl gezogen und die Jungs am Attersee und Traunsee hätten einen "Nervi-Piefke" mehr zu ertragen gehabt.



Gruß Erich
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  #6  
Alt 12.01.2007, 11:20
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OLKA OLKA ist offline
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Zitat:
Zitat von Erich der Wikinger
Hallo Olaf,

auch ein Österreichischer Staatsbürger kann in Deutschland nur dann das Wohnmobil anmelden, wenn er dort seinen 1. Wohnsitz gemeldet hat.

Und dies widerrum geht nur, wenn dieser sich dort hauptsächlich aufhält, z. B. dort arbeitet.
Es geht auch anders......

Östereicher kauft das Fahrzeug in D-Land kaufen und es wird über den Händler angemeldet..... oder so ähnlich (Ich hab's nicht genau verstanden.. aber es wird gemacht )
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  #7  
Alt 12.01.2007, 11:36
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Berny Berny ist offline
Berny
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Irgendwie wird der Hinweis auf die Nova negiert, oder wie kann ich das verstehen, wenn alle über die "geringen Steuern" in Österreich diskutieren ???

Hier mal ein Hinweis, um was es eigentlich geht:
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@Olaf: naja, das mit dem Händler kann ich schon nachvollziehen: Der Händler meldet das Womo an, somit ist das Womo in D. Dann gibts einen Nutzungsvertrag, und ich kann als Ö das WOMO des D benutzen.
Ist sehr aufwendig, ich denke rechtlich auch nicht unproblematisch, wenns zu Problemen kommt, daher machts nicht wirklich Sinn.

Aber wer sich dadurch noch einige € ersparen will, naja, soll er es!
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  #8  
Alt 11.01.2007, 16:49
stebn stebn ist offline
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achso....

wenn du das Auto im Ausland anmeldest und in D. überwiegend fährst ist das Steuerhinterziehung!!!

google mal ein bisschen und du wirst mehr erfahren!!!
__________________
Gruß Stefan
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  #9  
Alt 11.01.2007, 20:14
ChristianK
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Sorry, meine Meinung, aber wenn man kein Geld mehr dafür übrig hat sollte man das Womo lieber verkaufen! Hab ich absolut kein Verständnis für!


MFG

Christian
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  #10  
Alt 11.01.2007, 20:30
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Aladin Aladin ist offline
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Die einzige Möglichkeit wäre die Frau nach Österreich zu schicken (für lange lange Zeit) und das Womo auf die Frau zuzulassen...
Man schlägt 2 Fliegen mit einer Klappe, Frau ist weit weg und man spart Steuern

Nebenbei bemerkt, ach neee ich lass es... Bringt eh nix...

Gruß Carsten
__________________
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  #11  
Alt 11.01.2007, 21:44
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Zitat:
Zitat von Nobby
Sorry, meine Meinung, aber wenn man kein Geld mehr dafür übrig hat sollte man das Womo lieber verkaufen! Hab ich absolut kein Verständnis für!


MFG

Christian
Hi Nobby!

Es ist einerseits richtig was du sagst, ohne Moos nix loooooooooooooos . Nur weist du ob das auch hier so ist....? Da wäre ich etwas vorsichtig mit solchen Aussagen die u. U. echt beleidigend und verletzend wirken können. Daher würde ich so was nicht sagen.

'Eine alte Weisheit sagt, dass man nur sparen kann in dem man Geld nicht ausgiebt. Vielleicht ist das der HIntergrund. Wenn es für mich eine Möglichkeit gibt Geld zu sparen, dann nutze ich auch jede legale Art dies zu tun.

LG
Mathias
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #12  
Alt 11.01.2007, 20:31
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Jipi Jipi ist offline
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Wohnmobil im Ausland anmelden

Zitat:
Zitat von stebn
achso....

wenn du das Auto im Ausland anmeldest und in D. überwiegend fährst ist das Steuerhinterziehung!!!

google mal ein bisschen und du wirst mehr erfahren!!!



genau so ist es ,sonst hätte ich mein Wohnmobil bereits in Frankreich angemeldet, dort gibt es keine Kfz.Steuer mehr.Der Standort spielt auch eine Rolle, da wo das Fahrzeug steht muß es angemeldet sein.

Grüsse

Jean-Pierre
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  #13  
Alt 12.01.2007, 09:16
LA CREVETTE LA CREVETTE ist offline
Die mit dem Knick tanzen
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Zitat:
Zitat von Jipi
genau so ist es ,sonst hätte ich mein Wohnmobil bereits in Frankreich angemeldet, dort gibt es keine Kfz.Steuer mehr.Der Standort spielt auch eine Rolle, da wo das Fahrzeug steht muß es angemeldet sein.

Grüsse

Jean-Pierre

Ja das waren noch schöne Zeiten. Wollte mein Wohnmobil diesen September in Frankreich zulassen. Habe ja schliesslich noch einen Wohnsitz dort.

Ging aber leider nicht, da ich bedingt durch neuen Arbeitsvertrag mein Geld seit dem 1.9. in D verdiene.

Benötigte zur Anmeldung eine Bescheinigung der Hotel des Impots (Finanzamt) die mir unter Hinweis darauf, dass ich ja seit 10 Tagen meine Steuern in D entrichte, verweigert wurde.
__________________
Gruss

Peter

c'est mieux de regreter quelque chose qu'on a fait que regreter quelque chose qu'on a jamais fait
_________________________

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