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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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danke derweilen
Danke derweilen mal.
Denn wir haben eventuell vor mal ein WE an einem Österreichischen see zu verbringen als alte Wohnwagenfahrer jedoch muss ich mal durchfragen das ich mein boot nicht umsonst mitnehme. Irgendwie und Irgendwo hab ich halt gehört das man mit 2 takter alt ausschaut! Mfg Chri |
#2
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Hallo Chri
Ich kenne ausser dem Traunsee und den Attersee keinen österreichischen See wo du überhaupt mit einem Aussenborder und schon gar nicht mit einem Zweitakter fahren dürftest. Für das Bundesland Salzburg kann ichs mit Sicherheit sagen. Wenns nicht stimmt könnt ihr mich jetzt prügeln. LG Franz |
#3
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Das stimmt theoretisch nicht, aber praktisch schon.
Der Hintergrund liegt vor allem in der Schwierigkeit, Bewilligungen zu bekommen, zB Wörthersee, da ist das Befahren nur den Superreichen vorbehalten. Bestimmungen diesbezüglich findest du auch unter Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#4
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@ Chri,
vergess nur nicht rechtzeitig bescheid zu sagen wann und wo... Du / ihr werdet dan sicher nicht alleine am See sein Wenns vom Datum her passt kommen wir auch Gruß Carsten
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#5
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Zitat:
Ansonsten treffen wir uns mal in Cro wenns hier wirklich wieder zu kompliziert wird. Ich darf zwar auf der Mur bei Bruck, aber da ist nach ein kurzer Zeit auch Fad. Nichts gegen die Möglichkeit dort zu fahren, aber es dient mehr al Testzweck! |
#6
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Spätestens im Herbst wird es ja hoffentlich wieder ein Traunseetreffen geben Ist von euch ja auch nicht soooooo weit (Zumindest im gleichen Land )
Gruß Carsten
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#7
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Hallo Chris,
mit 2 Taktmotoren darfst in Oberösterreich am Traunsee, Attersee und der Donau fahren.
Es gibt allerdings einige Beschränkungen die du einhalten mußt, die du aber Wissen müsstest du da nach deinem Profil nach mit 30 PS unterwegs bist, und damit in Österreich fahren darfst, ein gültiges Patent haben musst. Also nochmal für dich. gilt für Attersee und Traunsee 1. Sommersperre = Juli und August sind Verbrennungsmotoren auf beiden Seen verboten (Ausnahme Polizei, Wasserrettung, Wasserskischulen und Taxiboote) 2. PS Begrenzung maximal 81 kW = 110 PS 3. Geschwindigkeitsbegrenzung maximal 50 km/h 4. Befahren der Uferzone, darf nur zum an- und ablegen benützt und maximal 10 km/h befahren werden. 5. Am Traunsee gibt es auch eine Schilfzone die bis 100m gar nicht befahren werden darf. Weiters ist zu empfehlen (in unserer aller Interesse) sich an die Hinweise und Vorschriften an den Slipstellen (Parken des Fahrzeuges und des Trailers) zu halten. Ansonsten viel Spass auf unseren Seen und vielleicht sieht man sich ja mal. lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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