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  #1  
Alt 04.02.2007, 19:33
Neptun Neptun ist offline
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Registriert seit: 21.10.2003
Beiträge: 437
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Hi,

ich hab da mal bei der Autobahnpolizei nachgefragt, weil ich damals (vor 4 Jahren inzwischen) alles richtig machen wollte.
Lieber das bischen Steuer bezahlen als nachher erwischt werden ...
Mal abgesehen davon, dass es mir unmöglich war, den Trailer als normalen Hänger zuzulassen, ....

Also, der von der Autobahnpolizei hat mir gesagt, dass alles was in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bootssport steht, auf dem Trailer im Boot transportiert werden darf, vorausgesetzt es ist gesichert.
Als ich dann mit Tauchausrüstung kam und mit Bekleidung (wir haben ein Kajütboot und wohnen auf dem Boot) sagte der, wenn ich das Boot zum Anfahren der Tauchspots benutze, dann geht das in Ordnung, ebenso wie die Klamotten.
Auch beim ADAC habe ich dieselbe Auskunft bekommen, die mail habe ich mir dann ausgedruckt, für den Fall des Falles ...

Grüße
"Neptun"
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  #2  
Alt 04.02.2007, 21:40
willys47
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..und wenn du Enduro oder cross oder quad fährst und auf deiner Zulassung nicht nur Boot-sondern auch Sportgeräte draufsteht-dann könntste die dort auch draufpacken...
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