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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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Einschränkungen des SBF SEE/BINNEN...
Moin,
ich habe meinen Sportbootführerschein See bzw. Binnen schon seit einigen Jahren und ich dachte bisher das ich mit diesen Patenten sozusagen Überall fahren darf. Liege ich in dieser Annahme richtig? Innerhalb Deutschlands sind die Bereiche zwischen See und Binnen ja sehr klar aufgelistet, doch wäre auch eine Atlantik Überquerung möglich, wenn ich nicht an meinem Novurania MX 390 scheitern würde... Habe ich auch das Recht jegliche Motorisierung zum Einsatz zu bringen oder gibt es Einschränkungen in der maximalen Motorisierung? Vielen Dank an euch... und fragt nich wann ich den "Lappen" bekommen habe. Es ist schon zu lange her... Schöne Grüße an die Forumsgemeinde aus dem hohen Norden - Nick |
#2
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Hallo,
also, die max. Motorisierung von den Binne & Küsten Scheinen her ist nirgends festgeschrieben. Solange das Boot diese trägt! und über den Atlantik kannst Du damit auch! ... da bist Du dann in Gottes Hand Deine Scheine sind allerdings auf die Anzahl der zu befördernden Personen begrenzt. Und wie ich gelesen habe auf die gewerbliche Nutzung auch! Grüssle Ralf |
#3
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Hallo Nick,
Binnen gibts noch die 15-Meter-Länge, über die Du nicht drüber darfst, aber da wirst Du bei Schlauchbooten schon Schwierigkeiten haben, in diese Größenordnung vorzustoßen. Und wenn Du Binnen nur den "Motor"-Schein hast, darfst Du auch kein größeres Segelboot binnen bewegen, aber Motorboote bis zu o.g. Grenze, ohne PS-Begrenzung. Vom Schein her eigentlich nicht Pflicht, von vielen Charterern am Mittelmeer aber dennoch verlangt wird der SKS. Wenn Du aber nicht vorhast, eine Yacht zu chartern, reicht das, was Du hast. Klaus |
#4
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Hallo,
laut irgendwelchen Vorschriften geht der SBF See bis 3 Seemeilen... Über 3 Seemeilen gibts jedoch keine Kontrollen mehr... Jedoch kann das ganze im Schadensfall zu einem Versicherungsproblem werden (stell dir vor du versenkst mit deinem Schlauchi die QM 2 ). Die Versicherung wird dann evtl. sagen das du keine Berechtigung für mehr als 3 Seemeilen hattest Gruß Carsten
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#5
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Hallo Carsten,
dann wären ja unsere Kanalüberquerer gar nicht 100 % ig abgesichert. Die wenigsten Teilnehmer werden irgendwelche Hochseepatente haben. Gruß Heinz 55 |
#6
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Hallo Heinz,
sorry, aber so hab ich es vor einem Jahr beim SBF See gelernt (oh mann... Schon wieder ein Jahr her... Wie die Zeit vergeht...) Im Zweifelsfall mal bei der Versicherung nachfragen Gruß Carsten
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#7
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Bodensee ist wieder mal ne ausnahme
Lieber Nick,
wenn Du mal in den Süden kommen solltest, dann plan den Bodensee nicht mit ein. Dort darfst Du nämlich nicht ohne weiteres mit deinem Schein fahren. Du kannst ihn einmal jährlich für einen kurzen Zeitraum zwar gegen Gebühr umschreiben lassen, darfst aber längerfristig nur mit einem Bodensee Patent unterwegs sein. Gruß, Kai |
#8
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Der kurze Zeitraum sind auch 4 Wochen Schlimmer finde ich da eigentlich das man für das Boot eine Bodenseezulassung braucht
Gruß Carsten
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#9
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Zitat:
denke die regierenden vom bodensee, haben echt ein an der mütze als wenn die was besseres sind schlauchi gruss marko
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#10
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Zitat:
Bitte jetzt nix wegen 3 Ländern oder so, auf der Donau darf ich bis ans Schwarze Meer fahren ohne ein Extra Patent zu machen Gruß Carsten
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#11
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Zitat:
nachdem es in D prinzipiell nur den Sportboot See (nicht gewerblich) gibt, hätte ich bezüglich meiner Versicherung keine Befürchtungen. Der Sportboot See reicht für uns aus D für alle Reviere, die nicht Binnen (und Bodensee hihi) sind. Problem könnte jedoch eine mangelnde Erfahrung sein. Fehler die aufgrund mangelnder Erfahrung gemacht werden, könnten eventuell als "grobe Fahrlässigkeit" betrachtet werden. Bezüglich "grober Fahrläsigkeit" lohnt sich dann auch wieder ein Blick in die Versicherungsbedingungen (sind i.d.R. nicht eingeschlossen). Hier kommt das zum Tragen was wir bei den diversen Führerschein-Diskussionen schon besprochen haben: Führerschein bedeutet nicht gleich Erfahrung oder Können. Ein Führerschein ist zwar ein Indiz (z.B. SSS oder SHS) aber noch kein Garant. Interessant sind hierzu auch die Ausführungen der BSU bei Seeunfällen.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! Geändert von thball (13.02.2007 um 18:26 Uhr) |
#12
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Zitat:
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#13
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@ Tom,
die "Urteile" der BSU lesen sich in der Tat teilweise recht Interessant. Besonders ein Unfall blieb mir da in Erinnerung, da hat sich jemand auf die Beiträge in einem Forum verlassen und dann Schiffbruch erlitten... Leider erinner ich mich grad nicht mehr wie es ausging Zum Bodensee: Wird Zeit das ihr euch da mal an die Binnenvorschriften ranmacht... Vielleicht darf ich dann ja auch mal dort fahren (und du dein Trinkwasser gut geölt trinken ) Gruß Carsten
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#14
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Zitat:
Zum Bodensee: Vielleicht kommt ja mal eine Änderung der Führerscheinbestimmungen, aber mit Deiner Dreckschleuder wirst Du nie auf dem Bodensee fahren dürfen!!! Hihi
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#15
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Nix gegen meine "Dreckschleuder"
Ist aber kein Problem... ich kenn da jemanden der zwar keine Waschmaschine verkaufen möchte, aber dafür bald ein neues Böööööööööötchen sein eigen nennt (Der Countdown läuft ) Gruß Carsten
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