Zitat:
Zitat von raumgleiter
Die erteilten Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich im gesamten Bundesgebiet wirksam.
LG. Holgi
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Hi Holgi,
wenn das mal so stimmt.
Zuständig dürfte die Behörde sein, wo die Reise beginnt.
Ich mal zur Info den Link zum Antrag beim Strassenverkehrsamt Aachen angehangen.
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Na, ob Du überall so eine Genehmigung problemlos bekommst, da nach sieht es bei dieser Behörde nicht gerade aus, wenn man sich anschaut das Start- und Zielort angegeben werden müssen und bei Dauergenehmigung eine zusätzliche Bestätigung notwendig ist.
Da könnte es schon einfacher sein, ein paar Euros mehr Steuer zu bezahlen.
Gruß Hans