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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 19.02.2007, 23:30
Benutzerbild von Dieter A.
Dieter A. Dieter A. ist offline
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Hallo Peter,
Wenn der Pick Up aber mit Druckluftbremsanlage ausgestattet ist ( Anhängelast 6,5 t ) und der Hänger hat Druckluftbremsanlage was dann ?
Als GW darf ich nur 3,5 t anhängen.
mfg Dieter
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  #2  
Alt 19.02.2007, 23:36
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Dieter,

dann nen doch mal einen Pick Up oder Geländewagen der eine Druckluftbremse hat
Ich darf mit meinem Gallopper 3,3 Tonnen und hab keinen Steuerlichen Vorteil davon... Inzwischen bin ich auch froh darüber... Ich darf meinen Autohänger ohne probleme Sonntags nach Hause bringen oder Sonntags mit dem Bootstrailer ans Wasser...

Gruß Carsten
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  #3  
Alt 19.02.2007, 23:37
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Dieter A. Dieter A. ist offline
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@ Carsten,
Ich zahle auch hier in NRW über 800.- € Steuern für meinen GW.
2 Freunde vom mir in Rheinland Pfalz zahlen
weiterhin 172.-.
mfg Dieter
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  #4  
Alt 19.02.2007, 23:40
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@ Dieter:

Es gibt 2 Möglichkeiten...

1. Du hast mehr Hubraum...

2. Wir sollten umziehen

Gruß Carsten
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  #5  
Alt 19.02.2007, 23:57
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Hallo Dieter,
über Druckluftbremsanlage wurde da nicht diskutiert, kenne aber ehrlich gesagt auch keinen....

Ich zahle für meinen alten Bully auch 507 Euro und ist okay für mich, wenn es auch schwerfällt, dafür darf ich dann demnächst gar nicht mehr wegen der Umweltzone hier im Ruhrgebiet, aber gut, das gehört nicht hierher, kommt mir nur immer wieder sauer hoch!

Bin aber auch der Meinung von Aladin, wenn ich immer fahren will, muß ich zahlen, ich kanns nicht ändern, höchstens anderen Wagen (wovon kaufen?) oder umziehen, wie schon gesagt.

Aber dafür darfst Du doch immer, auch Sonntags mit Hänger und die Freunde mit den 172 Euro eben nicht, oder habe ich das jetzt falsch verstanden?

Gruß Peter
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P.G.
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  #6  
Alt 20.02.2007, 00:03
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@ Peter,
Die dürfen auch
Haben dort noch die Steuerregelung die bei uns vor 2 Jahren geändert wurde.
mfg Dieter
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  #7  
Alt 20.02.2007, 00:12
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Hallo,
Und noch ein Aspekt zur LKW zulassung,
Nicht nur Sonntagsfahrverbot mit Hänger,
sondern auch Überholverbot für LKW beachten.
mfg Dieter
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  #8  
Alt 20.02.2007, 08:51
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Zitat:
Zitat von Dieter A.
Hallo,
Und noch ein Aspekt zur LKW zulassung,
Nicht nur Sonntagsfahrverbot mit Hänger,
sondern auch Überholverbot für LKW beachten.
mfg Dieter
warum??

bis 3,5to ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

bei so-kfz Womo über 3,5 to bis Tempo 100km/h erlaubt.

Habe die Thematik für mich mit einem PickUp gelöst, der eine WoMo-Zulassung erhalten soll wegen Kabine hinten drauf.
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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