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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Nun kann die Saison beginnen
Nun kann die Saison beginnen, Motorinspektion am Boot ist gemacht, Trailer ist frisch "getüvt", Wohnmobil ist auch getüvt und abgelastet auf 3,5 T
Und nun meine Frage(n): Jetzt habe ich in der Zulassungsbescheinigung Teil I. verschiedene Gesamtmassen eingetragen: F.1: 3850 kg; Technisch zulässige Gesamtmasse. F.2: 3500 kg; Im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse. Heisst das, dass ich sobald ich D-Land verlasse, -z.B in Österreich- 3850 kg auf die Waage bringen darf (Nicht ich, sondern das Wohnmobil natürlich )? ....und brauche ich jetzt in Österreich noch eine Go-Box? Welche Gesamtmasse ist für die Go-Box-Verpflichtung zuständig?
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#2
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Hi Olaf,
der erste Teil Deiner Frage (kann ich in Austria dann 3850 kg....) kann ja nur hypothetischer Natur sein. Ausser natürlich, Du hast zwischen Grenze und Salzburg ein Freundin mit 350 kg Lebendgewicht, oder 2 Freundinnen mit je 175 kg Lebendgewicht, .................................................. .................................................. .............oder 7 Freundinnen mit je 50 kg Lebendgewicht, die Du dann auf der Urlaubsfahrt zuladen möchtest um Dich in HR in Sünde zu suhlen.
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Gruss Peter c'est mieux de regreter quelque chose qu'on a fait que regreter quelque chose qu'on a jamais fait _________________________ unsere Homepage: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#3
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Servus Olaf,
nein brauchst du nicht, es genügt die Vignette da dein WOMO jetzt in Deutschland bis max. 3,5t typisiert ist.
Askunft lt. Asfinag Mautinfo 0800 2040 1600 (in Österreich Gebührenfrei) lg Reini
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Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie gern behalten.
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#4
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Hi Olaf
ich habe vor einem Jahr einen Bus ablasten lassen. Bei mir stehen in beiden Felder 2750 kg zulässiges Gesamtgewicht. Die nette Dame von der Behörde hatte zuerst nur bei F1 die 2750 kg eingetragen. Das hatte der Computer vom Straßenverkehrsamt aber nicht angenommen. Erst als die zu F2 auch die 2750 kg eingetragen hatte war alles ok. So wie ich das sehe hast du nur in D die 3,5t zulässiges Gesamtgewicht. Die kriegen bei Amt sowieso immer zu viel wenn etwas anderes gemacht wird als ein Auto anzumelden.
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Gruß Stefan |
#5
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Zitat:
....aber die Idee ist (eigentlich) ein andere: In Ö-Land gibt's Getränkeflaschen ohne Pfand zu kaufen. Sprit ist da auch billiger, und Kaffe z.B. auch. Da wir meistens in Österreich anhalten und uns mit diversen "Kleinigkeiten" für den Urlaub eindecken, unter anderem auch alles was an "Eimern" da ist volltanken, kommen schon einige Kilos zusammen. Aleine der Sprit fürs Boot sind schon leicht 150 kg.
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#6
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Zitat:
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#7
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Hallo Olaf,
das ist doch ganz einfach, Dein Fahrzeug wurde abgelastet und ist jetzt für max. 3,5 T GG für den Straßenverkehr freigegen. Das ursprüngliche GG von 3,85 t wird unter F2 vermerkt als rein techn. Information. Fährst Du mit 1-2 kg mehr als 3,5 t, so ist das Fahrzeug überladen. Kommst Du z.Bsp. auf der AB in Österreich mit Überladung über die 3,5 t in eine AB-Kontrolle mit Achsgewichtkontrolle, und die Asfinanz ist in der Nähe, dann hast Du doppeltes Malheur. Nämlich einmal hast Du Ärger mit der Straßenpolizei und zusätzlich bekommst Du Ärger mit der Asfinanz weil Dein Fahrzeug Mautpflichtig geworden ist. Abgesehen davon wird die Stützlast Deines Trailers auch noch korrekterweise zum Zugfahrzeug gerechnet, also ist Vorsicht angeboten bei der Beladung des WOMOS. Auch auf deutschen AB bekommst Du Ärger bei einer Gewichtskontrolle, wenn Du überladen hast. Hier um München sind auf der A9 zw. Ingolstadt und München zwei Kontrollstellen Richtund München, auf der A9 nördlich von München zw. Garching und Eching Richtung Norden. auf der A8 von Stuttgart Richtung München vor Fürstenfeldbruck, auf dem AB-Ring München Ost in beiden Richtungen etwas unterhalb der AB-Raststätte Vaterstetten, auf der A8 bei Hofolding auf beiden Seiten Dabei wird der Verkehr auf 60 kmh limitiert und die zu überprüfenden fahrzeuge werden herausgeholt. Damit sind auch totale AB-Sperrungen möglich zur Kontrolle des Verkehrs über den meistens für diese Kontrollen sehr großzügig augelegten Platzen. Hinzukommen etliche Zivilfahnder im AB-Verkehr, die sich auskennen und auch einen Blick haben für die Fahrzeug, die nicht stimmen. So einfach ist das, und ich denke keiner hier im FORUM wird Dir einen Freipaß für Überladung verbürgen. |
#8
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...hier noch ein Leitfaden
Um Links zu sehen, bitte registrieren Die Gewichte F.1 und F.2 sollten gleich sein
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Gruß Stefan |
#9
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Was da manchmal mit 3,5 Tonnen rumfährt ist ein Witz und muss jeder für sich selbst bestimmen.
Die Stützlast der des angehangenen Trailers wird mit aufs Gewicht des Womos gerechnet und da einiege Womos mit vielen Extras bei 3,5T ohne Ladung schon überladen sind, wird das bei einer Kontrolle recht Übel. Bis 10 % Überladung ist nur mit einer geringen Geldbuße zu rechnen, aber jedes Kg das zuviel ist muß vor Ort entladen werden sonst ist die Fahrt auf dem Sicherstellungsgelände zu ende. Ich habe mein Womo auch auf 3,5 Tonnen zulassen wollen an Stelle von 4 Tonnen und heute bin ich froh es nicht gemacht zu haben da es mit 4 Tonnen schon recht knapp wird. Kein Hersteller hält die angegebenen Gewichte ein, hier weden immer die 5% Tolleranz nach oben ausgenutzt und das sind z.B. bei 3 Tonnen schon 150 Kg und das ist eine Menge jetzt kommen noch einiege Extras dazu und du farft dich nicht mehr ins Womo setzen weil es sonst überladen ist. Wir haben im Breisach mal in solch einer Kontrolle gestanden und da haben sich Dramen abgespielt, für uns lustig für die Betroffenen war der Urlaub am Ende. Ich finde die Hersteller verhalten sich beim Gewicht schon verantwortungslos was da so an Womos auf die Straße geschickt wird.
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Gruß Frank Immer noch mit Scheibe aber schlauchlos glücklich. |
#10
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Hab' jetzt, verunsichert durch die Beiträge erst mal bei mir nachgeschaut.
G-Leer: 2036 F1 und F2: 2810 Zuladung also 774kg, damit sollte man auf der sicheren Seite sein. 75 Stützlast, 70 Liter Sprit, 210 kg "lebende Masse", 40 Liter Wasser, da bleiben immer noch 379 kg für das übliche Urlaubsgerödel und um Österreich leer zu kaufen . Hab' wohl nen anständigen WoMo-Hersteller gefunden
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Gruss Peter c'est mieux de regreter quelque chose qu'on a fait que regreter quelque chose qu'on a jamais fait _________________________ unsere Homepage: Um Links zu sehen, bitte registrieren |
#11
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Hallo Peter,
ich möchte Dich nicht verunsichern, aber das beste wird sein, Du fährst mal auf eine Waage. Ich hoffe für Euch, dass Theorie und Praxis übereinstimmen.
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Viele Grüße Stefan Natürliche Dummheit schlägt künstliche Intelligenz, jederzeit. |
#12
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Zitat:
Hi Stefan, da ich das WoMo in A gekauft habe, musste ich hier in Deutschland einer sog. 21er Abnahme beim TÜV machen lassen. Wird das Fahrzeug hierbei gewogen, da man ja in D grundsätzlich nicht einfach das glaubt, was in suspekten, ausländischen Papieren steht? Habe ich zumindest bei der 21er Abnahme meines Hängers so erfahren. Beim WoMo war ich nicht selbst anwesend. Wer weiss was dazu?
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#13
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Hallo
Wenn Dein Womo in Deutschland nur 3,5 to zGG hat, dann gilt das so auch im Ausland. Früher stand im Fahrzeugschein drin, Abgelastet ohne techn. Änderung. Insofern bin ich überrascht, dass das WOMO inÖsterreich nach Überladung Mautpflichtig werden soll, die Maut gilt dort doch auch für das ZGG und nicht das Tatsächliche gewicht (Berny?) Das Problem ist bei einer Überladung in Deutschland ein anderes: über 10% Übrladung muß eine Abladung erfolgen, sonst wird die Weiterfahrt nicht gestattet. Und bei der Abladung muß dies auf das zGG erfolgen. mfg Marcus |
#14
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Zitat:
Hallo Peter, da muss ich passen. Fahr besser auf eine Waage - dann hast Du es. Es wäre für mich der Horror auf der Hinfahrt in den Urlaub wegen Übergewicht Theater mit der grünweißen Rennleitung zu bekommen.
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Viele Grüße Stefan Natürliche Dummheit schlägt künstliche Intelligenz, jederzeit. |
#15
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Vielen Dank erstmal für die Antworten,
Zumindest die Frage mit der Vignette/Go-Box ist beantwortet. Wofür die beiden Einträge F.1 und f.2 genau sind weiss ich zwar immer noch nicht....... dafür hat mir am besten der Hinweis gefallen, dass die Stützlast zum Zugfahrzeug gerechnet wir. Das war mir zwar auch vorher klar, beim Lesen fiel mir dann jedoch ein: Ich nehme jetzt immer einen 17er Schlüssel mit. Dann kann ich, wenn ich gewogen werde, die Achse nach vorne versetzen bis die Stüzlast z.B -100kg ist. Dann kann ich doch mehr zuladen im Wohnmobil @all Skeptiker: Ich war natürlich vor der Aktion auf der Waage mit dem Fahrzeug. Da ist noch genug zum Zuladen....
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
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