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#1
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Hallo
wieso willst du unbedingt eine Beleuchtung dran haben??
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Gruß Stefan |
#2
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Zitat:
das hat den Vorteil, das man auch im Dunkeln fahren kann! ![]()
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
#3
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...Jürgen wieso machst du dir das Ding nicht an dem Steuerstand fest?? Dann wird nichts mehr verdeckt.
So werde ich das als Notbeleuchtung machen. Da ich sowieso nur bei Tageslicht fahre reicht das auch
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Gruß Stefan Geändert von stebn (16.03.2007 um 20:24 Uhr) |
#4
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Zitat:
das hat auch die Funktion eines Flaggenstocks, falls ich mal auf der Oder fahren sollte, dass ist der einzige Fleck in Deutschland wo die Flagge vorgeschrieben ist. Die Höhe des Kombi-Flaggen-Beleuchtungs-Stock ist auch deshalb so niedrig, damit das Boot am Trailer nicht zu hoch ist, so kann ich das Teil montiert lassen, eine zu hohe Version müsste ständig demontiert werden, mit dem Ergebnis, dass ich es weglassen würde, weils nervt. Aus der Praxis heraus warum der Steuerstand weniger geeignet für die Lichter ist: die Lichter müssen hinter Dir sein, da sie des nachts blenden wie die Seuche - selbst meine 2 beleuchteten Mini-Instrumente (Drehzahlmesser und Trim-Anzeige) muss ich wegen Blendung abdecken.
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grüsse Jürgen (der 15.te) |
#5
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Ich habe so einen Einsteck-Mast wie Jürgen ihn hat, nur wird er am Steuerstand eingesteckt, und die rot/grün-Positionslichter sind seitlich am Steuerstand. Der Mast wird einfach eingesteckt, da muss man nichts montieren.
Werde bei nächster Gelegenheit mal ein Bild machen. Klaus
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#6
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Ach, ihr braucht einfach nur das Benutzerbild anzuschauen, da ist er deutlich zu sehen...
Ist mir aber auch erst nach dem Einstellen des Beitrags aufgefallen... ![]() Klaus
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#7
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Hallo Rolf,
habe mal in der BSO geblättert. Wenn ich die Formulierungen richtig deute, dann dürfte das Fahren ohne Beleuchtung bei guter Sicht erlaubt sein. Auch ist eine Zweifarbenlaterne für Motorboote erlaubt (mit der letzten Novellierung). Dies würde wieder für den Beleuchtungsmast (wie z.B. von Klaus sprechen). Der von Jürgen geht mit Sicherheit bei uns nicht! Nicht einmal als Ankerlicht! Würde Dir aber trotzdem empfehlen die von Dir (PN) genannte Dame vom Bodenseekreis zu fragen. Dann bist Du auf der sicheren Seite. Wie gesagt mein letzter Stand war, dass nur noch Geräteträger erlaubt sind und die Lampen eine BSH-Zertifizierung haben müssen. Was natürlich bei kleinen Booten nicht praktikabel ist. ABER: Selbst wenn Du ohne fest eingebauter Beleuchtung fahren darfst - die in Deiner Zulassung bestimmt mit aufgeführte Notbeleuchtung solltest Du in jedem Fall dabei haben (weißes Rundum-Licht)
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#8
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Zitat:
Wenn es dunkel ist mache ich etwas anderes ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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Gruß Stefan |
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