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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 24.03.2007, 00:25
Benutzerbild von Henning K.
Henning K. Henning K. ist offline
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Hallo Dieter,

jetzt bin ich ein bisschen verwirrt, aber ich versuche das mal für mich (und vielleicht auch für andere) zusammenzufassen:

In Deutschland wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet, also darf ich im Umkehrschluss das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers eben um diese Stützlast überschreiten, wenn ich sie beim Zugfahrzeug wiederum "einsparen" muss. Richtig?

In z.B. Österreich (wenn ich Chris richtig verstanden habe) ist das anders, aber weil ich eine Zulassung in Deutschland habe, darf ich trotzdem so in Österreich fahren. Habe ich das jetzt richtig verstanden?

PS: Es geht mir bei dieser Frage nur um den rechtlichen Standpunkt - nicht darum ob es sinnvoll ist so hart am Limit der Zuladung zu fahren.
__________________
viele Grüße,

Henning

Bernhardiner ist das letzte, was ich sein möchte. Dauernd die Flasche am Hals, und niemals trinken dürfen!
Joachim Ringelnatz (1883-1934)
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  #2  
Alt 24.03.2007, 14:58
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Servus Henning,

was D betrifft, so liegst Du nur richtig was das zulässige Gesamtgewicht des Trailers auf der Achse betrifft. Eine ev. Stützlast wird im angekoppelten Zustand auf den Zugwagen übertragen. Im nicht angekoppelten Zustand gilt auch wieder das zulässige Gesamtgewicht auf der Achse. Dazu rechnen darfst Du diese nicht.

Was das Wiener Übereinkommen von 1968 betrifft, das für mich Asbach uralt ist, so kann ich Dir keine rechtliche Sicherheit geben. Denn wir haben inzw. das Jahr 2007.

Ich empfehle daher grundsätzlich Überladungen zu vermeiden und nicht überladen ins Ausland zu fahren. Im Gegenteil, es wäre sogar von Vorteil die Gewichstgrenzen nicht unbedingt auszureizen, da die Fahrsicherheit darunter leidet.

Wie ich aber schonmal sagte, jeder ist für sich selber verantwortlich.
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  #3  
Alt 28.03.2007, 16:51
Reimar Heger
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Freunde, wenn ich da so manchen Bootstransport sehe und wie die - schon optisch - überladen sind, und oft noch z.B. über der zulässigen Breite (wird einfach im Bootsschein falsch angegeben) usw. usw. dann wird einem schon schlecht wie manche ohne Scheu ihren z.B. überladenen Anhänger nach Süden ziehen.
Bin froh, daß ich da keine Probleme habe. Kann 3,5 to ziehen und habe sowohl beim Wohnwagen als auch beim Bootsanhänger genügend Reserven. Aber was man da so manchmal sieht!!! Grüße Reimar
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  #4  
Alt 28.03.2007, 17:13
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von Henning K.
In Deutschland wird die Stützlast dem Zugfahrzeug zugerechnet, also darf ich im Umkehrschluss das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers eben um diese Stützlast überschreiten
Nein leider nicht!!

Du darfst das zulässige Gesamtgewicht beim Hänger nicht überschreiten.

1300kg bleiben 1300kg!! Du darfst nur bei der Anhängelast die Stützlast draufrechnen.
Also wenn dein Auto 1250kg ziehen darf darfst du einen Hänger ziehen der 1300kg wiegt 1250kg + 50kg Stützlast.

Die Hänger werden auch in Deutschland abgehangen gewogen um das Gesamtgewicht zu ermitteln.
Um die Anhängelast zu ermitteln wird die Stützlast abgezogen.

Anhängelast und zulässiges Gesamtgewicht nicht verwechseln!!!!
__________________
Gruß Stefan

Geändert von stebn (28.03.2007 um 17:20 Uhr)
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  #5  
Alt 29.03.2007, 17:23
Twikey Twikey ist offline
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Ein weiterer Beitrag zur Verwirrung:
In der Schweiz gilt das effektive Gewicht des Anhängers ohne Abzüge etc., denn
- wir Polizisten können nicht rechnen
- auch die Stützlast muss irgendwie gebremst werden
- bei Steigungen muss der ganze Anhänger hochgezogen werden
Ein gegenseitiges 'Verrechnen' (z.B. Anhänger zu schwer, Auto dafür noch nicht am Limit) ist nicht zulässig - Bussen für Überladen werden separat berechnet.

Bei uns ist übrigens im im Fahrzeugausweis eingetragenen Leergewicht ein voller Tank und 75 Kilo für den Fahrer eingerechnet - sonst dürfte ich z.B. in einem Volvo V70 mit 450 Kilo Zuladung nicht mal 4 Kollegen (die alle auch je gut 90 Kilo sind) mitnehmen
Toleranz ist hier übrigens 2 (ZWEI) Prozent alles darüber kostet...

Dass auch meine Kollegen hier und da bei Ausländern ein Auge zudrücken kann ich leider nicht garantieren

Gruss aus der Schweiz, Michael
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  #6  
Alt 29.03.2007, 23:40
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Der auf der Welle tanzt
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Zitat:
Zitat von Twikey
sonst dürfte ich z.B. in einem Volvo V70 mit 450 Kilo Zuladung nicht mal 4 Kollegen (die alle auch je gut 90 Kilo sind) mitnehmen
Dann macht aber bitte um jeden Toyota MR2 einen Bogen, da könnt ihr auf jeden Fall kassieren wenn 2 drinsitzen.
gregor
__________________
gregor
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