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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden. |
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#1
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Zitat:
Um Links zu sehen, bitte registrieren: ![]() Personenschutzschalter: Zitat:
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#2
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Hallo Olaf,
der Personenschutzschalter schützt vor gefährlichen Stromschlägen. Eigendlich tut das Gerät nix anderes, als den über L1/Phase/R hereinfließenden Strom mit dem über den Nullleiter abfließenden Strom zu vergleichen. Tritt da eine Differenz von 30 mA auf, dann löst er aus. Wenn du also dranfasst, bekommst eine gewischt und der Schalter sorgt durch eine zügige Abschaltung dafür, daß du nicht dran "kleben" (Muskelverkrampfungen) bleibst und so die Einwirkdauer in deinem Körper gering bleibt. Er schützt also nicht vor einem Stromschlag, er begrenzt ihn nur auf ungefährliche Einwirkdauer und Durchströmung. Also halten wir fest: Er schützt nicht vor Stromschlag, jedoch vor gefährlichem Stromschlag, aber auch nur so lang wie durch den Körper ein Stromfluß Richtung Erde zustande kommt. Wenn du auf einer isolation stehst und Phase und Null mit je einer Hand berühren würdest, würde der Schalter nicht auslösen da du für den unter Verbraucher zählen würdest. So kann es auch mit dem Personenschutzschalter durchaus tötliche Elektrounfälle geben. Geändert von der mit dem Gummiboot (25.03.2007 um 19:58 Uhr) |
#3
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Zitat:
Zitat:
...wenn du das Wort "gefährlich" vor dem Wort "Stromschlag" meinst.... Für mich ist ein Stromschlag, wenn Strom in gefählicher Höhe durch den Körper fliesst und dabei Verletzungen auslöst. (Dabei meine ich nicht Verletzungen durch Sekundärunfälle, die ja auch schon bei kleinen Stromstärken passieren können: Vor Schreck von der Leiter fallen) Ein 9-Volt-Block an der Zunge kribbelt zwar, aber ist für mich kein Stromschlag. Du definierst den Stromschlag halt anders.... ![]() Zitat:
Ein Gerät, das in Deutschland verkauft wird, sollte eigentlich allen Sicherheitsanforderungen entsprechen....
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#4
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#5
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Sicherung hin o. her, wir reden hierzu aber immer noch von Gleichstrom bei der Batterie.
Auf jeden Fall muss in die Motorleitung eine Sicherung, sonst gibts mal böse was auf die Mütze. Da die Motore auch sehr billig hergestellt werden müssen um auf dem Markt zu bestehen, werden die Schalter u. Motorenteile auch immer minderwertiger. Also immer gut absichern, obs nun so vom Motorenhersteller vorgesehen ist o. nicht, die Batterieklemmen an dem Rhino sind eh Müll u. für diese Anwendung eher unbrauchbar, also weg damit. Bei dem Strom u. der Anwendung ist eine feste Verschraubung nötig (Batteriepolklemmen, wie beim Auto z.B.). Es gab früher an den Seen die eine Benutzungserlaublnis verlangen einen TÜV für die Elektroboote, da wurde das penibelst kontrolliert, nicht ohne Grund. Jetzt ist das leider weggefallen, da die Verantwortung jetzt ganz u. gar beim Bootsführer liegt. Ändert nichts an der Sachlage, nur kümmert sich fast keiner mehr drum. Im Schadensfall fällt es aber auf den Bootsführer zurück u. der hat dann das Problem u. macht oft das lange Gesicht. Meine Hawker-Batterie bringt 1000A Kurzschlussstrom, da ist dann sogar ein 10 mm²-Kabel noch eine Sicherung, da gehts aber dann schon mächtig ab. Auch gibts eine Vorschrift, bei Arbeiten an Batterien keine Ringe ect. zu tragen. Da soll schon mal jemanden der Finger druchgebrannt sein, der an einer Motorradbatterie handtierte u. dabei über den Ring einen Kurzschluss verursachte. Wünscht man niemanden, aber man sollte sich die Gefahr vor Augen halten. So eine Batterie ist ein kleines Kraftwerk, nicht zu unterschätzen. Batterie mus auch im Boot gegen verrutschen mit einem Gurt gesichert werden, das bitte auch nicht vergessen. Der Bootsführer trägt die Verantwortung für Mitfahrer, das ist alles kein Spass. Cu Bruno |
#6
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@ all
Werde mir jetzt sicher eine Sicherung einbauen,kann mir jemand genau sagen wie Stark diese sein sollte?? ![]() Vielen Dank,Roland |
#7
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Zitat:
Bei 40A auf jeden Fall eien 50-ger, wenns keine gibt 60A, dann bist du auf der sicheren Seite. Habe bei mir bei 500W ca. 40 A eine 40-ger drin, die hats noch nie rausgehauen, weils nur die 40-ger u. die 60-ger gab. Wenn Du eine Schmelzsicherung nimmst, kannst die 50-ger nehmen u. kauf dir aber dann mind. noch 2-3 Ersatzsicherungen. Cu Bruno |
#8
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Hallo Olaf,
deine bebilderte und ungläubige Nachfragen geben mir die Vermutung, dass du mit dieser Materie nicht besonders vertraut bist. Es geht mir absolut nicht darum, auch wenn es den Anschein für dich haben mag, ich wolle technische Definitionen kleinlich differenzieren. Ich äußere meine Bedenken, weil fachlich gemachte Aussagen, die man anderen "verkaufen" möchte, auch im Bewußtsein der allgemeinen Bedeutung gemacht sein sollten und ich finde es begrüßenswert, spätestens in einer Diskussion auch mit fachlichen Argumenten zu kommen - ein Beispielbild aus einem CONRAD-Katalog sehe ich da Fehl am Platz. Ich versuche es nochmal ausführlicher zu erklären, auch wenn es mittlerweile etwas OT ist: Ich bezweifelte nicht, dass es "Leitungsschutzschalter" in einem Haus gibt. Aber deshalb werden Sicherungen in einem Haus nicht als solche bezeichnet, sondern weil es ein "Fachbegriff" für den speziellen technischen Aufbau ist. Man bezeichnet diese besser als Sicherungsautomat. Sie gibt es nicht nur in einem Haus sondern genauso in und für Technik und Maschinen und in einem Haus sind selbstverständlich auch andere Sicherungstypen üblich, z.B. Schmelzsicherungen wie Neozed. Sicherungsautomaten sollen ebenso vor Stromschlägen an Personen schützen, da sie im Fehlerfall "Kurzschluß" ausreichend schnell abschalten müssen/sollen (siehe Thematik Schutzerdungsmaßnahme). Unter sogenannten Personenschutzautomaten versteht man meistens eine feste Kombination aus RCD (Fehlerstromschutzschalter, FI) und Sicherungsautomat. In den wenigsten Haushalten ist aber solcher zu finden, eher in Wohnmobilen und auf Booten, üblich sind reine RCD (FI). Falsch ist zu glauben, sie schützen vor Stromschlägen. Vielmehr sollen sie auslösen, bevor es zu einem Stromschlag mit tödlicher Durchströmung kommt - doch ist dieser Schutz auch nicht 100%ig, unter manchen Umständen wird ein RCD (FI) gar nicht auslösen. Dieser schützt auch nur "indirekt" und er ist kein Sicherungsersatz, dennoch kann er ebenso Leitungen gegen drohende Überlastung schützen - z.B. bei Isolationsfehlern. Sicherungen sind je nach Typ nicht gleichwertig für Gleichstrom und Wechselstrom geeignet. Dies gilt insbesonders für Sicherungsautomaten. Physikalisch hängt dies mit dem Löschverhalten des Lichtbogens zusammen, der immer beim Abschalten eines Stromes entsteht. Zitat:
Anschlußleitungen an Elektrogeräten sind praktisch nie auf den möglichen Kurzschlussstrom des Elektrogerätes ausgelegt sondern in der Regel immer nur für den Betriebsstrom einschließlich der erlaubten Betriebsdauer und "besonderen" Umgebungsverhältnissen. Übrigens: Einen tödlichen Unfall mit solchem E-Motorantrieb habe ich von einem Kollegen erst vorgestern geschildert bekommen. Die Einwendungen von Robert und Bruno sind daher absolut berechtigt. Das Abschneiden der Klemmen wird kaum die Garantie erlöschen lassen, sondern eher solche Dinge, wie die Leitungen falsch zu verlegen, was und wie es in Bedienungsanleitung eventuell nicht vorgesehen war. Ein Festanschluß kann zudem ein anderes Gefährdungspotential bewirken. Und zur Problematik mit dem Klemmanschluß habe ich mich schon geäußert. Ich hoffe, dass nun ein wenig Licht in meine Argumentation gekommen istund ich dich beruhigen konnte. PS.: Holger hat zwischenzeitlich auch treffend geantwortet - ich habe mir mit dem Verfassen wohl etwas zeit gelassen .. ![]() |
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