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Smalltalk Alles was wo anderst nicht reinpasst. |
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#1
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Zitat:
![]() ![]() ![]() Strandrecht ist in D passee, bei uns regelt das alles das BGB und da ist zu lesen : ----------------- § 958 Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen (1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache. (2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird. § 959 Aufgabe des Eigentums Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt. § 960 Wilde Tiere (1) 1Wilde Tiere sind herrenlos, solange sie sich in der Freiheit befinden. 2Wilde Tiere in Tiergärten und Fische in Teichen oder anderen geschlossenen Privatgewässern sind nicht herrenlos. (2) Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt. (3) Ein gezähmtes Tier wird herrenlos, wenn es die Gewohnheit ablegt, an den ihm bestimmten Ort zurückzukehren. § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos........... es geht nun noch mehrere §§ über die Bienen !!! ---------------------------------------------------- Wenn Du also einen Container auch Dein Schlauchi legst, der über Bord fiel und nicht von einen Untergang stammt, bist Du NICHT der Eigentümer (höchstens der Besitzer) sondern hast etwas gefunden und damit natürlich auch Anspruch auf Finderlohn ![]() ![]() Alles andere, was man so über Strandgut etc. redet, sind alte Legenden - längst abgeschafft. (in D) |
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