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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Vielleicht kannst du auf 1500 kg auflasten, dann wäre das Problem gelöst, hab ich bei meinen 2 letzten WoWas auch so gemacht, da das Leergewicht fast nie stimmt.
M6 |
#2
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Zitat:
Ja muss mir mal die Achse anschauen da stehts eh drauf, die Dämpfer sind leider die falschen habe ich gesehen, laut fareb nur bis 1300 Kilo. mfg |
#3
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hält sich im Rahmen
Wie Du schon richtig erkannt hast, sind alle WoWa überladen.
Die Hersteller geben bewußt und gewollt nur das zulässige GGW an. Wenn bei Dir in den Papieren das Leergewicht steht, ist das schon die Ausnahme !!! Die wichtigtste Stelle Deines WoWa ist und bleibt der Reifen. Schau dort mal nach (an den Seitenwänden), wie die Tragfähigkeit ist. Aus meiner Erfahrung ist ein überforderter Reifen Unfallursache Nummer 1 bei WoWa. Zudem kannst Du das zulässige Stützgewicht Deines WoWa/Fz vom WoWa abziehen (i.d.R. 50-75 kg), da sie dem ziehenden Fz hinzugerechnet werden. |
#4
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Hallo,
das gilt übrigens nicht nur für WoWa, sondern auch für die Bootstrailer. Auch hier sind die Trailer häufig unterdimensioniert, insbesondere wenn das Boot volle Benzin- und Wassertanks hat, oder sich nach der Fahrt noch ein paar Liter Wasser im Rumpf befinden. Mit Feuerlöscher, Anker, Schwimmwesten, Geräteträger usw. kommt auch das Rib schnell auf einige Hundert Kilogramm, und da der Trailer ja auch noch was wiegt, ist man dann über das zul. GGW schnell drüber. Ich muss mit meinem auch mal zum Wiegen auf die Waage, nur ich wag mich nicht, das Wiegen zu wagen... Klaus
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#5
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Fazit
Nie einen Kenntnisstand erlangen, der einen zum Handeln zwingt
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#6
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Überlast
Hallo Suncamper
Leider muss ich als ![]() Ich habe mich mit dem Thema auseinander gesetzt, da ich mit WoWa und Schlauchi diesen Sommer nach Schweden fahren wollte. Bei meinem WoWa wäre das Leergewicht offiziell 950 Kilo, effektiv wiegt er (ohne irgendwelche Batterien oder Klimaanlagen <Klima find ich, in Klammern, in Europa einigermassen übertrieben> 1130 Kilo. Zulässiges Ges.gewicht 1180 Kilo. Deshalb mache ich mit dem Ding keine Auslandreisen, denn - Überlast kann je nach Land ganz schön hohe Bussen geben (in der CH ist die Toleranz z.B. nur 2 %) - viel schlimmer: bei Überlast darfst Du - zumindest in der CH - nicht mehr weiterfahren! Wir zwingen die Leute jeweils umzuladen (z.B. Sachen aus Anhänger in PW oder so). Geht bei Dir ja auch nicht... So müsstest Du einen Transport nach Hause/Bahnverlad oder Ähnliches organisieren. Der Urlaub wäre im A... ![]() - Noch schlimmer: bei einem Unfall (auch wenn Du nicht mal Schuld bist, denn Du weisst ja, dass Du etwas früher bremsen musst) mit Überlast haften weder PW- noch WoWa-Hersteller und auch die Haftpflichtversicherung wird nicht alles zahlen (z.B. in CH gesetzlicher Selbstbehalt mind. 10 %). - Zumindest in der CH ist das mit der Stützlast ein Märchen - wir stellen Anhänger immer separat auf die Waage. Ich hab mich erkundigt, wie das mit dem Auflasten geht (mein Volvo kann/darf 1800 Kilo ziehen). Kein Problem - ich müsste einfach eine komplette WoWa-Achse kaufen und einbauen lassen und das ganze wieder zur MFK (= TÜV) bringen. Lohnt bei meinem WoWa (Jg. 84) niemals ![]() Bei neueren WoWa wird gemäss Händler nicht mehr so stark besch... , ausserdem ist dort die Zuladung eh besser. Den nächsten stell ich vor dem Kauf auf die Waage ![]() Gruss aus der Schweiz, Michael P.S. Sommerurlaub wird leicht anders als geplant - ich bekomme von einem Freund ein kleines Ferienhaus und das Quicksilver HD 430 passt locker in den Kombi ![]() |
#7
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Zitat:
Ich musste letzthin auch der Polizei hintennach fahren in Oftringen und dann auf die Waage bei der Kehrrichtverbrennung mit meinem Bootstrailer. Und dies obwohl ich eine Bestätigung einer Waage mit dabei hatte. Der Polizist meinte nur das dies ja auch einfach ein anderer Anhänger auf der Bescheinigung sein könnte ![]() Na ja war bis auf 25 kg genau das Gewicht und nach 4 Runden um mein damals ca.5 Monate alter Passat,der hat doch tatsächlich auch am Auto alle 4 Reifen kontrolliert ![]() Aber es sind ja zum Glück nicht alle Polizisten so.......pingelig ![]() Gruss Oliver |
#8
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Zitat:
Du musst nicht handeln - wir ![]() ![]() ![]() ![]() Gruss, Michael |
#9
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Hallo Olli,
dass die Stützlast am Gesamtgewicht abgezogen wird stimmt, zumindest in Deutschland, nicht. Lediglich bei der Anhängelast des Zugwagens wird die Stützlast gerechnet. Ein Beispiel: Das Auto darf 1000 kg ziehen und der Wohnwagen hat ein Gesamtgewicht von 1050 kg,hier wird die Stützlast dem Auto zugerechnet und der Wohnwagen darf gezogen werden. Haben Auto und Wohnwagen eine höhere Stützlast, geht es um dieses auch mehr, es verringert sich aber die Zuladung des Autos um die Stützlast. Beim Gesamtgewicht des Wohnwagens, wird die Stützlast nicht abgezogen. Es passiert allerdings öfter, dass die Polizei nur die Wohnwagenachse wiegt, da hat man Glück gehabt, es ist aber nicht die Regel. Gruß Klaus |
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