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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör |
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#1
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Zitat:
Du musst nicht handeln - wir handeln dann schon Denke aber nicht, dass man dann noch mit uns handeln kann Gruss, Michael |
#2
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Hallo Olli,
dass die Stützlast am Gesamtgewicht abgezogen wird stimmt, zumindest in Deutschland, nicht. Lediglich bei der Anhängelast des Zugwagens wird die Stützlast gerechnet. Ein Beispiel: Das Auto darf 1000 kg ziehen und der Wohnwagen hat ein Gesamtgewicht von 1050 kg,hier wird die Stützlast dem Auto zugerechnet und der Wohnwagen darf gezogen werden. Haben Auto und Wohnwagen eine höhere Stützlast, geht es um dieses auch mehr, es verringert sich aber die Zuladung des Autos um die Stützlast. Beim Gesamtgewicht des Wohnwagens, wird die Stützlast nicht abgezogen. Es passiert allerdings öfter, dass die Polizei nur die Wohnwagenachse wiegt, da hat man Glück gehabt, es ist aber nicht die Regel. Gruß Klaus |
#3
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Hallo Klaus,
hmm, ich bin eigentlich auch der Meinung von Olli, bezügl. der Stützlast die abgezogen wird, auch vom Gesamtgewicht. Ich finde nur gerade das blöde Buch nicht in dem es genau steht, bzw. ich bin zu blöd das Buch zu finden..... Ich bin zwar der Meinung, das man (ich) immer mindestes 10-15 % Reserve haben sollte und nicht immer alles was erlaubt ist bis zum letzten Kilo ausnutzen sollte, dann lieber gleich größer kaufen. Aber man sieht ja, wie die Leute über´s Ohr gehauen werden mit Werksangaben.....! Vielleicht hat ja jemand einen Link, wo wir nachlesen können was jetzt richtig ist, ich korrigiere gerne meine Meinung, wenn ich mich irre! Gruß Peter
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P.G. |
#4
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Hallo Peter,
ich habe mal gesucht und das gefunden, irgendwo steht es auch in der Stvo, ich finde es aber auch jetzt nicht. Um Links zu sehen, bitte registrieren . Musst zu " was ist Anhängelast " rollen. Gruß Klaus |
#5
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Hallo Suncamper,
Das kann sogar Wasser ( Was wir ja alle so lieben ) sein. Wenn du Deinen Wohnwagen im Winter nicht nutzt und heizt, so hast du in einigen fällen bis zu 100 liter Wasser an Bord. Wo ? In den Möbeln und sonstigen Einbauten z.b. Matratzen. Vor einigen Jahren war es schon mal Thema. Da hatten sich auch Neukunden beim Hersteller beschwert, das ihr neuer WG zu schwer ist. Der Hersteller wunderte sich und suchte. Es kam heraus das Fahrzeuge nach der Fertigstellung bis zu 100 Kilo weniger hatten als bei der Auslieferung. Fazit, Wasser war das Problem. Mich graust es auch immer, wenn ich in Campingzeitschriften lesen muß, das der "Reisecaravan des Monats" von 8m Länge eine Zuladung von 180 Kilo aufweist. Für Kroatien nur mit Badehosen oder nichts würde es ja noch langen. Gruß Thomas |
#6
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Hallo
In Deutschland gibt es: Zulässiges Gesamtgewicht oder zulässige Gesamtmasse das ist der Pkw/Trailer/Wowa alleine für sich (lt Fahrzeugschein) Leergewicht (auch lt. Fahrzeugschein,) beim Zugfahrzeug mit einem Norm-Fahrer von 75 kg) Gesamtzuggewicht (ist manchmal vorgeschrieben) Tatsächliches Gewicht (wie es der Name schon sagt) Anhängelast (Wiegung des Anhängers ohne Zugfahrzeug, aber angekuppelt) (somit ohne Stützlast) und dann gibt es noch als besonderes Schmankerl die Achslasten, In Deutschland wird eine Verkehrsfehlergrenze der Waagen abgezogen, dies differiert pro Waage können 5 10, oder auch 20 kg sein, bei unseren Wiegeplatten, die unsere Schwerlastgruppe dabei haben, ist sie sogar 50 kg (pro Platte) bis 5 % Überladung besteht keine Pflicht zum Abladen zwischen 5 und 10 % steht es üblicherweise im Ermessen des Kontrollierenden Darüberhinaus geht das Ermessen gegen 0 (Unterschiedliche Bundesländer in Deutschland können unterschiedliche Regelungen haben) bis 10 % bleibt es eine Verwarnung mit Zahlung von Verwarnungsgeld und darüberhinaus wird es ein Bußgeld mit Punkten im KBA (=Flensburg) Die ganzen Verstöße kann man nun auch alle miteinander begehen, d.h. wenn das Auto überladen ist und zusätzlich noch die Stützlast zu groß ist hat man schon 3 Verstöße zGG PKW Achslast hinten Stützlast (nur bei einer Überschreitung von mehr als 50 %) Ist dann noch der Anhänger zu schwer zGG Anhänger Achslast Anhänger Anhängelast Bußgeldberechnung ist dann etwas komplex Wiegekosten müssen bei einem Verstoß vom Verwogenen gezahlt werden... Hinsichtlich der Anhängelast ist diese meist mit unterschiedlichen Steigungen lt Werk vorgegeben, aber meist nur der niedrigere Wert eingetragen. Da würde ich mich als Gendarm auch hinsichtlich des größeren Wertes bei einem vernünftigen Nachweis überzeugen lassen. Hinsichtlich einem eventuellen Fahren ohne Fahrerlaubnis (bei fehlender Kl. E) gilt (einschränkung für Deutschland):durch überladung kann ich kein Fahren ohne FE begehen (wenn ich zum Fahren des nichtüberladenen Gespanns berechtigt wäre), ( Ich kann ja auch in einen VW Bus 12 Mann reinsetzen und er behält seine 9 Sitze, so dass ich keinen Busschein benötige) mfg Marcus |
#7
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alzu teuer sind die Dämpfer ja gar nicht, wenn es die Achse erlaubt, wird man davon nicht arm und fährt sicherer.
Bsp:Um Links zu sehen, bitte registrieren grüssle Martin |
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