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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist. |
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#1
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Ausrüstungsvorschriften beim Sportboot
Beir der Suche im www nach Hinweisen zum Befahren des SRK (Schifffahrtsweg Rhein-Kleve ) bin ich auf einer Seite der Wasserschutzpolizei gelandet. U.a mit Hinweisen zu Ausrüstungsvorschriften bei einem Sportboot
Um Links zu sehen, bitte registrieren Zitat:
Bevor es jetzt wieder Haue von allen Seiten gibt: Ich habe Rettungswesten an Bord...... aber sie sind nach dieser Aussage in D-Land ( Auf den Binnenwasserstrassen) nicht vorgeschrieben
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Viele Grüsse Evi & Olaf |
#2
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Zitat:
Hallo Olaf, in Deutschland ist auf Sportbooten tatsächlich nichts an Ausrüstung vorgeschrieben. Von der Beleuchtung, die aber auch nur für Fahrten in der Zeit zwischen Sonnenunter- und aufgang und bei unsichtigem Wetter vorgeschrieben ist, abgesehen. Ob das sinnvoll ist sei dahingestellt. Bei Fahrten in anderen Ländern kann man sich allerdings nicht auf diesen Umstand berufen sondern muss sich den dortigen Bestimmungen entsprechend ausrüsten. Grüße Harald |
#3
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tschuldigung, war doppelt
Grüße Harald |
#4
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Zitat:
Gruß Hans |
#5
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Zitat:
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Gruß Wolfgang _____________________________ Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt ) (Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte) |
#6
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Hi
GANZ SO EINFACH ist es leider nicht, auch wenn das Prinzip richtig ist ein Kleinfahrzeug ist ein NICHT-AUSRÜSTUNGSPFLICHTIGES Schiff, so können :
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#7
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Hallo Rotbart,
das stimmt. Die Länder können und auch der Gesetzgeber könnte. Tun sie aber nicht. Zumindest ist mir nicht ein Gewässer in Deutschland bekannt auf dem es eine Bestimmung zur Ausrüstung , von der Beleuchtung abgesehen, gäbe. Grüße Harald |
#8
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Zitat:
jetzt muss ich wieder mit unserem Bodensee anfangen... Aber zumindest kennst Du jetzt eines: Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! |
#9
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Zitat:
§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen und der Schifffahrt gewährleistet ist und die Verpflichtungen aus dieser Verordnung erfüllt werden können. Die Besatzung aller Fahrzeuge muss nach Zahl und Eignung ausreichen, um die Sicherheit der an Bord befindlichen Personen und der Schifffahrt zu gewährleisten. Unbeschadet der Nummer 3 und des § 15.09 Nr. 4 Rheinschiffsuntersuchungsordnung müssen für alle Fahrgäste an Bord geeignete Einzelrettungsmittel vorhanden sein. Einzelrettungsmittel gelten als geeignet, wenn sie den Europäischen Normen EN 395 : 1998 oder EN 396 : 1988 entsprechen und in einer der Verteilung der Fahrgäste entsprechenden Anzahl für Erwachsene und für Kinder vorhanden sind. |
#10
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Zitat:
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Gruß Ludger --------------------------------------------------------------------- N 51° 37` 38,0" E 006° 11` 49,9" Rettet den Wald.............esst mehr Spechte!!!!! |
#11
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Zitat:
Die Rheinschiffsuntersuchungsordnung gilt ja nun nicht für mein Schlauchboot. Da wirst Du noch so suchen und aus dem Zusammenhang gerissen zitieren können, eine Ausrüstungspflicht für Sportboote auf deutschen Gewässern gibt es nicht. Den Bodensee ausgenommen, aber da gelten ja nicht nur andere Regeln, der erfordert ja zudem noch einen eigenen Schein. Dabei spreche ich nicht gegen eine Sinnvolle Ausrüstung, die habe ich selbst, auch ohne Verordnung, immer dabei. (Und trage z.B. die Schwimmwesten auch grundsätzlich). Grüße Harald |
#12
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Zitat:
kann die erst heute den Link schicken weil die Sache ist in Überarbeitung aber lies mal § 17 der Bayer. schiffahrtsordnung Um Links zu sehen, bitte registrieren |
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