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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

 
 
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  #14  
Alt 02.05.2007, 11:42
Bernhard
Gast
 
Beiträge: n/a


@ berny

zum vermutlich siebzehnten mal:

es gibt ein amtliches österreichisches patent. das ist der fb 2 und 3 und 4.

das sind keine verbandspatente, sondern amtliche.
der aussteller des scheines ist die republik österreich, und das dokument ist ein amtlich gültiger lichtbildausweis, genauso, wie der pkw führerschein.

seit diesem zeitpunkt, gibt es für einen österreichischen staatsbürger keine andere möglichkeit mehr seine befähigung, wie sie im gesetz verlangt wird nachzuweisen.

ausnahme ist natürlich die möglichkeit, für hr ein hr patent zu machen. für deutschland ein deutsches, für italien ein italienisches.. u.s.w.

also schluß mit verbandspatenten, die gibt es nur noch als grundlage für den amtlichen.

übrigens wird, wenn ich das richtig gehört habe, auch in deutschland zukünftig der geltungsbereich der "sparpatente" sbf see heißt das glaub ich, eingeschränkt, so stands zumindest im letzten boote magazin, wenn ich das richtig gelesen hab.
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