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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 02.05.2007, 21:25
Benutzerbild von herbert
herbert herbert ist offline
schwerer Leichtmatrose
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Schein

Zitat:
Mir schon!

Da ich Österreicher bin, interessieren mich in 1. Linie die Angelegenheiten hier.
Mag schon sein das dies in Deutschland so ist aber daraus abzuleiten das dies die Regel ist kann ich mir selbst für deutschland nicht vorstellen.
__________________
Gruß
Herbert
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  #2  
Alt 02.05.2007, 21:28
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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Ich weiß noch nicht, wie weit Rotti ist, aber eine Anfrage in diese Richtung gab es schon mal.

Weil: Wenn jemand ein HR Patent hat, hat er die nötige Befähigung, im Küstenbereich zu schippern.
Demnach müsste ja der MSVÖ laut Gesetz demjenigen auch bestätigen, dass er die Befähigung besitzt, und über diesem Wege das IC erlangen.
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  #3  
Alt 02.05.2007, 22:03
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von bootsboerse.at
Ich weiß noch nicht, wie weit Rotti ist, aber eine Anfrage in diese Richtung gab es schon mal.

Weil: Wenn jemand ein HR Patent hat, hat er die nötige Befähigung, im Küstenbereich zu schippern.
Demnach müsste ja der MSVÖ laut Gesetz demjenigen auch bestätigen, dass er die Befähigung besitzt, und über diesem Wege das IC erlangen.
träum weiter .


PS: es gibt aber eine Fahrschule und einen Verband (ist aber ident ), der Dir gegen Bares und Nachweis der Seemeilen (bestätigst Du selber) das Kroatische Küstenpatent auf ein österr. FBII oder FBIII (was Du willst) umschreibt. Nur leider nicht aufs amtliche mit Bundesadler sondern auf einen Vereinsschein - Um Links zu sehen, bitte registrieren .
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  #4  
Alt 02.05.2007, 22:21
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Berny
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Kling lächerlich, aber:
Zitat:
Zitat von bmvit
Der Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ) und der Österreichische Segelverband (ÖSV ) sind mit der Begutachtung der fachlichen Eignung und mit der Ausstellung des Befähigungsausweises betraut sowie ermächtigt, in diesem zu vermerken, dass er als amtlicher Befähigungsausweis der Republik Österreich gilt.
Somit besteht eine gewisse Verpflichtung vom Gesetzgeber her, dass der MSVÖ diese Begutachtung macht.
Und wenn jemand ein HR Patent hat, warum sollte der MSVÖler dann eine negative Begutachtung ausstellen können ?

Aber auch hier gilt:
Keine eindeutige Regelung!

Und das von der Yachtschule Koller ausgestellte Dokument ist auch so eine Sache, nicht amtlich, schaut aber so aus, ich lass mich darauf auch nicht ein.

Meine Konsequenz:
Wenn mein Patent in HR nicht anerkannt wird, dann mach ich einfach Vorort das HR Patent.
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  #5  
Alt 03.05.2007, 11:52
rotbart
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Hi Berny

immer ALLES lesen , das Eintauschen scheitert an der verlangten Praxis !
Zitat:
Auch österreichische Staatsbürger sind dazu nicht verpflichtet. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in Hoheitsgewässern anderer Staaten das Führen von Jachten ohne Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen zu diesem Thema gibt, sind die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten. In der Praxis werden die vom Heimatstaat ausgestellten amtlichen Befähigungsausweise allgemein anerkannt.
Arten der Befähigungsausweise
Motorjachten oder Segeljachten
- Fahrtbereich 2 – Küstenfahrt (20 Seemeilen – sm; nautische Meilen – nm),
- Fahrtbereich 3 – küstennahe Fahrt (200 sm),
- Fahrtbereich 4 – weltweite Fahrt.
Prüfungsvoraussetzungen
- Vollendetes 18. Lebensjahr,
- körperliche und geistige Eignung (ärztliches Zeugnis),
- nautische und technische Kenntnisse (seemännische Praxis) und Seefahrterfahrung (je nach Fahrtbereich 500 – 1000 – 3500 sm).
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  #6  
Alt 03.05.2007, 13:53
goeberl
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berny, das thema hatten wir schon hundert mal und diesmal ist deine argumentation echt schwach*g*.

die verbände begutachten deine befähigung. dafür machen sie eine theoretische und eine praktische prüfung.
so, und damit simma wieder genau dort, wo wir vorher schon waren.

lg martin
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  #7  
Alt 03.05.2007, 14:10
rotbart
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Zitat:
Zitat von goeberl
berny, das thema hatten wir schon hundert mal .................................so, und damit simma wieder genau dort, wo wir vorher schon waren.

lg martin
und leider wird es noch 100 mal kommen, die Postings zu den Themen Schein, HR-Schein, A-Schein sind kaum noch zu zählen und sie enden immer gleich
Es scheiter einfach an einem :
Auch österreichische Staatsbürger sind dazu nicht verpflichtet. (einen FS für Yachten auf Hoher See zu machen) Zitat bmvit.
Da also jeder Österreicher eine A-Yacht ohne Führerschein führen darf, gilt (und so steht es zu lesen beim bmv...) das Recht dessen, der die Gebietshoheit hat. (z.B. HR) ende der Durchsage.

Auch das IC hilft nicht, es kann nur an Österreicher oder Pers. mit Wohnsitz in A ausgestellt werden - NACH (auf Grund) eines Verbandsscheines un damit MUSS die geforderte Praxis absolviert worden sein.

Alles nachzulesen im Gesetzblatt über die Änderung der SeeschiffahrtsVO vom Juli 2004 oder von mir aus auch hier :
Um Links zu sehen, bitte registrieren
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