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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Schaust hier gültig für alle Bundeswasserstraßen
Um Links zu sehen, bitte registrieren Übrigens im MDK (Main-Donau-Kanal) ist der Speedlimit 13 kmh für Dich, in den Schleusenvorhäfen wird Schritttempo angesagt, aufpassen! |
#2
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Hallo,
habe auch gerade mein Boot angemeldet. Es gibt auch eine Liste von Landratsämter, deren Kennzeichen auch im Binnenbereich anerkannt sind. Diter hat aber recht, in der Binnenschifffahrt ist Kennzeichnung auch wenn man die meterzahl nicht hat pflicht. Beim Wasser- und Schiffahrtsamt regensburg kostest es 18,-€ und man möchte einen 20 iger Schein hineintun, damits nicht auffällt, dass geld im Umschlag ist. Ansonsten Eigentumsnachweise zum Antrag, die reichen auch und ab zur Post. 3 Tage später war alles da. Gruß Sven |
#3
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Habe mein Schlauchi über den ADAC angemeldet. Formular aus dem Netz geladen, an den ADAC gesandt, 27 Euro abbuchen lassen und nach drei Tagen hatte ich den Schein. Übrigends: Die Pflicht zur Anmeldung besteht nicht nur bei Motorleistungen ab 5 PS, sondern auch ab einer Bootslänge von 3m und mehr!!! Dieses Nichtwissen hat mich mal bei einer Kontrolle der Entenpolizei 70 DM Strafe auf der Müritz gekostet mit dem Hinweis, dass ich bei sofortiger Zahlung auch für diesen Tag weiterfahren dürfe.
![]() Greetz Holgi |
#4
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Servus Luigi,
WSA ist billiger und wirkt rgendwie "amtlicher" (grau)als der IBS des ADAC und ist zudem unbefristet gültig. Ausserdem kann ein evtl. Käufer Deines Bootes die Zulassungsnummer beim WSA übernehmen, was bei aufgemalten Nummern durchaus Sinn macht. Gruß Peter
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#5
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Hallo Luigi,
Um Links zu sehen, bitte registrieren findest Du eine Übersicht der Wasser und Schifffahrtsämter. Such Dir eines in Deiner Nähe (oder sonstwo, ist eigentlich egal) aus, ruf an und lass Dir das Anmeldeformular zuschicken. Ich hab's über Regensburg gemacht, kostete 18.- und ging schnell und reibungslos. Die Dame dort war sehr freundlich, hat mir erklärt, welche Dokumente zur Anmeldung benötigt werden. Ich habe denen das Geld und die zur Zulassung nötigen Papiere zugeschickt, die haben angemeldet und mir die Zulassung und die Dokumente wieder zurückgeschickt. Das hat nur 1 Woche gedauert. Zitat:
![]() Gruss, Fricky. --
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![]() derzeit gültigen deutschen Rechtschreibregeln ist vom Autor in keiner Weise beabsichtigt und rein zufällig. ![]() |
#6
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Also will ich auch noch meinen Senf dazu geben.
Also alle Boote müssen gekennzeichnet sein. Die genaue Kennzeichnungspflicht findest Du bei Elwis ( Ist ja glaube ich schon als Link angegeben) Nicht angemeldete Boote müssen in 10 cm großen Buchstaben beidseitig den Namen des Bootes angebracht haben und im Innern des Schiffes muss der Name und die Adresse des Eigners ebenfalls fest angebracht sein. Sie dürfen aber auch freiwillig angemeldet werden. Dies gilt für folgende Bootstypen - „Kleinstfahrzeuge" (nur mit Muskelkraft betriebene Fahrzeuge, Beiboote), - Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, - Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW Antriebsleistung, Alle anderen Boote müssen angemeldet werden entweder mit amtlichen Kennzeichen versehen. - Die Vorteile wurden hier schon genannt. Oder aber mit amtlich anerkannten Kennzeichen die, die verschiedenen Wassresportverbände herausgeben. Auch sie haben manchmal Vorteile. Mein Boot ist z.B. über den ADAC angemeldet, weil der sich mit den "Franzosen" über eine Anerkennung der Kennzeichen geeinigt hat, und ich häufig in Frankreich unterwegs bin. Mittlerweile sind die WSA Kennzeichen glaube ich auch anerkannt? Das weiß ich aber nicht so genau. Die Ironie der Geschichte scheint mir, dass eine Anerkennung der Kennzeichen durch Frankreich durchaus nachvollziehbar ist. Solange sich Deutschland nicht auf einheitliche international anerkannte Kennzeichen einigt, erkannte Frankreich bisher halt nur das Flaggenzertifikat an. Warum sollen sich auch französische Beamten mit einem Wirrwar an Zulassungen beschäftigen? Ausgerechnet ein Verband handelt dann mit Frankreich ein Abkommen aus und das Kennzeichnungswirrwar wird noch etwas größer. Wie auch immer, ich hoffe die Kennzeichnungsfrage ist damit ausreichend geklärt. Gruß Jörg |
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