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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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Zitat:
sorry, aber deutlicher als in der verordnung kann mans ja nicht formulieren. über den sinn brauchen wir hier nicht diskutieren. das ist klar. aber hier gehts mir eher darum, dass ihr einfach was behauptet, was nicht stimmt. und zur handhabung in der praxis: ich war die ersten jahre ohne versicherung unten. danach hab ich brav eine gehabt, aber bei der anmeldung hat der hafenkapitän immer auf die ps geschaut und gesagt: versicherung brauhst du nicht. lg martin |
#2
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Tja, und ich habe das vor 2 Jahren anders erlebt, da ist einer rausgeflogen, weil er keine Versicherung hatte.
Deshalb auch mein Hinweis, ob das ev Willkür ist. |
#3
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berny, über die willkür könnten wir ewig diskutieren, das ist ein selbstläufer-thema. es geht jetzt darum, was laut gesetz vorgeschrieben ist. und das ist ganz eindeutig.
dass sich die versicherung für jeden halbwegs verantwortungsvollen menschen von selbst versteht, ist doch klar. ich würd nie mehr ohne fahren, auch wenn ichs dürfte. lg martin |
#4
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Hallo Martin,
Zitat:
Nochmal, vielleicht kapierst es jetzt auch du. Ein Boot, ein Motor, klar bis hier her????? Fall 1: Ein Boot >2,5m und 5 PS - benötigt ein Permit. OK???? Jetzt kommts, damit du aber ein Permit bekommst brauchst dsu, na was wohl ???? Hmmmmmmm, eine Versicherung, klaro ? Fall 2: Ein Boot < 2,5m und 5 PS - benötigt KEIN Permit. Ergo auch keine Versicherung. Na bis jetzt wars ja nicht schwierig, oder??? Fall 3: Ein Boot < 2,5m und 6 kW - hmmmmmmm, was jetzt??????? Richtig !!!!!! benötigt ein Permit, ergo auch wieder eine Versicherung. Also, ist doch ganz leicht und verständlich und sind keine Behauptungen, sondern Tatsachen. lg Reini
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#5
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ok reini, dann sag einfach, dass das, was in der kroatienverordnung steht, einfach falsch ist.
auf alle fälle deckt sich das, was da drinnen steht, mit meinen erfahrungen von drei hafenämtern. sollte die verordnung wirklich überholt sein, dann stell doch bitte den link zu einer aktuelle version hier rein. damit wäre uns allen geholfen. bis dahin ist folgende passage für mich gültig: "haftpflichtversicherung für nichtmaterielle schäden für wasserfahrzeuge mit bordmotor von 15kW und mehr" (sorry reini, was is an den zeilen so schwer zu checken?) lg martin ps. wie kommst du eigentlich zu dem schluss, dass man ein permit generell nur mit versicherungsnachweis bekommt? wo steht das? und komm mir nicht mit "selber gesehen". wie dann was gehandhabt wird, ist eine andere sache. jetzt und hier gehts um das, wie es korrekt ist. Geändert von goeberl (15.05.2007 um 00:38 Uhr) |
#6
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Hallo Martin,
Zitat:
Du hast sicherlich recht das dies nirgens genau beschrieben steht, leider. Anstatt hier aber auf Paragraphen herumzureiten solltest du die User auf diesen Umstand aufmerksam machen. Meine Erfahrungen (Novigrad, Porec, Rovinj, Mali und Cres) sagen aber was anderes, ohne Versicherung kein Permit für Boote über 2,5m oder mehr als 5 kW. Mir geht es darum das niemand, nur weil er sich auf die offiziellen Bestimmungen beruft, kein Permit bekommt nur weil die Versicherung fehlt. Aber da du ja anscheinend immer alles besser weißt, so mach es wie du willst. Du kannst ja anstatt der Versicherungsbestätigung und dem Permit die Verordnung mitnehmen und bei Kontrolle vorzeigen. Hilft bestimmt. lg Reini
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#7
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Hey
Haltet ein
Keiner hat die Originaltexte und schon garnicht hier zitiert und selbst wenn, dann wäre (zumindest) mein Kroatisch kaum ausreichend. Statt Euch über unbekannte oder schlecht übersetzte Texte zu streiten, wäre doch die klare Ansage gut : JEDES BOOT SOLLTE VERSICHERT SEIN und ein Boot MIT MOTOR IMMER ! Das wäre doch ein vernünftiger Satz in einem solchen Forum , oder ??? Roland |
#8
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roland, ich bin absolut deiner meinung. jedes boot sollte eine versicherung haben, und ich rate es auch jedem.
nur stösst es mir halt immer ungut auf, wenn einer, ohne es belegen zu können, einfach sagt: "ich weiss es halt". und zwei absätze später ist das "wissen" dann nur noch ein erfahrungswert. sorry reini, deine erfahrung in ehren, aber ich hab halt andere erfahrungen gemacht. auch wenn du es nicht wahrhaben willst, ich bin nie nach der versicherungsbestätigung gefragt worden. und wissen kannst es auch nicht, oder hast eine offizielle auskunft dazu? du hast halt immer diese erfahrungen gemacht. aber wiegesagt, zitiere hier bitte einen offiziellen schrieb und ich nehm alles zurück und komm mit einer kiste bier bei dir vorbei. trotz alledem würd ich nie mehr ohne eine versicherung fahren, und ich rate echt jedem, die 25 euro oder was es halt kostet, zu investieren. lg martin ps. Zitat:
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#9
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Zitat:
Nu' ist es ja gut nicht immer wieder nachhaken, nachtreten
UND damit Ruh' ist nehme jetzt die Frage Zitat:
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#10
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Servu Martin,
das ist es ja gerade, es steht nirgends konkret beschrieben.
Mir ist es bis jetzt 3 mal aufgefallen das beim Anmelden kein Permit gegeben wurde, weil eben die Versicherungsbestätigung fehlte. (1x Rovinj, Cres und Mali) weiters lautet die Vorschrift, das am Boot die Versicherungsbestätigung mitgeführt werden muss. Daraus schließe ich das eine vorhanden sein muss. Egal, diskutieren wir das beim nächsten treffen aus, ok? PS. ein kurzes Beispiel: Jedes Geschäft in Österreich ist nach dem Gesetz verpflichtet auch 200 und 500 € Scheine anzunehmen, wird aber oft nicht gemacht. Was nun?????? Gesetzlich hast du hier auch keine Handhabe um dies durch zusetzten. Genau so ist es auf den Hafenämtern, der eine will es sehen der andere nicht. Einigen wir uns auf Rolands spruch, Zitat:
lg Reini
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#11
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Zitat:
Bei jeder Anmeldung will der Hafenkapitän von Zadar den Versicherungsnachweis sehen. Hast du keinen wird dir sofort eine kroatische Versicherung verkauft oder es gibt kein permit lg geri ps hier noch der entsprechende Text Zitat von dieser Um Links zu sehen, bitte registrieren EINKLARIERUNG DER VERGNÜGUNGS- UND WASSERSPORTFAHRZEUGE Nach der Einreise nach Kroatien hat sich der Bootseigner oder Schiffskapitän beim nächstliegenden Hafenamt oder seiner zuständigen Zweigstelle anzumelden, ohne Rücksicht darauf ob er auf dem Land- oder Seeweg eingereist ist. Der Bootseigner, der nach Kroatien auf dem Seeweg einreist, muss ohne Verzögerung auf dem kürzesten Weg den nächstliegenden für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen einlaufen (internationaler Grenzübergang), wo Ämter der Polizei, Zoll- und Hafenbehörde vorhanden sind. Alle in den Territorialgewässern der RK befindlichen Wasserfahrzeuge über 3m Länge und mit einem Motor über 4 kW unterliegen der Anmeldepflicht. Bei der Einreiseanmeldung hat der Eigner vorzulegen: • gültiges Dokument oder amtliche Bescheinigung, dass das Seefahrzeug in das staatliche Schiffsregister des Bootseigner-Landes aufgenommen wurde und ihm ein Flaggenzertifikat erteilt wurde, • Eigentumsnachweis oder Nutzungsrecht über dos Wasserfahrzeug, • Nachweis über die Seetüchtigkeit des Wasserfahrzeugs, • gültige Dokumente über die Befähigung des Bootsführers, • Haftpflichtversicherungs-Police. Aufgrund der angegebenen Dokumente wird dem Schiffseigner das Dokument „Einreise- und Aufenthaltsanmeldung einer ausländischen Yacht oder eines Bootes in den Territorial- und Küstengewässern der RK“ /Prijava dolaska i boravka…/ erteilt, das ein Jahr ab dem Ausstellungstag gültig ist.
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wer nie ein Boot besaß der waas an Schaas Ausspruch eines leidgeprüften Bootsbesitzer |
#12
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Die Seite ist auch nicht immer up to date
ABER nochmal beendet doch die Endlos-Diskussion eine Versicherung ist so nötig wie eine Pinne oder Steuerrad nicht wegen den kroaten sondern wegen dem Skipper selbst |
#13
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reini, man ist in kroatien sowieso irgendwie der willkür des jeweiligen hafenkapitäns ausgesetzt. gesetz hin oder her, wenn der nicht will, dann findet er was, damit der dir das permit nicht geben muss.
und es würde nichtmal was bringen, bei den kroatischen behörden nachzufragen. die haben, wie es scheint, oft keine kontrolle über die ihnen unterstehenden hafenkapitäne. @ geri: in zadar gehts nicht, auf ugljan, ich glaub in preko ist das hafenamt, hat er zur versicherungsbestätigung gesagt: "was is das? is boot mit 18 ps, brauchst du nicht" und das ist eine zweigstelle vom hafenamt zadar. wiegesagt, eigentlich eine überflüssige diskussion, weil man die versicherung ja als selbstschutz haben sollte. und auch überflüssig, weil in kroatien die gesetze nicht so umgesetzt werden, wie sie am papier stehen. lg martin |
#14
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Nach den in anderen Foren abgegeben Postings sind die Kriterien für die Anmeldung anscheinend doch neu:
"Alle in den Territorialgewässern der RK befindlichen Wasserfahrzeuge über 3m Länge und mit einem Motor über 4 kW unterliegen der Anmeldepflicht." Daraus ergibt sich für den Fragesteller , dass er seine Bootslänge genau vermessen sollte. Liegt er unter 3 m, so ist eine Anmeldung wohl nicht vorgeschrieben. Somit bräuchte er lediglich einen anerkannten Bootsführerschein (kroat. A). Um Links zu sehen, bitte registrieren Gruß Werner Geändert von Flipperskipper (16.05.2007 um 21:03 Uhr) |
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