Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Trailer > Alles zum Thema Trailer

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #4  
Alt 22.05.2007, 08:20
Frank.T
Gast
 
Beiträge: n/a


Erst einmal, ja eine Zulassung ist zwingend erforderlich um den Anhänger im öffentlichen Verker zu bewegen.
Anhänger für Sportzwecke haben keinen Fahrzeugbrief sondern eine allgemeine Betriebserlaubniss und die muss vorliegen, dabei ist egal ob diese aus Holland oder sonst wo her ist.
Ist keine Betriebserlaubniss vorhanden ist einieges an zu erlediegen.

1) Du musst nachweisen das der Anhänger dein Eigentum ist und nicht gestohlen ist.
2) Die einziege Möglichkeit der Tüv-Abnahme ist, den Anhänger als Eigenbau einer Vollabnahme zu unterziehen um eine Betriebserlaubniss zu erhalten, hierfür muss der Anhänger die technischen Bedingungen erfüllen.
3) Mit der Betriebserlaubniss darfs Du den Anhänger zulassen.

Zu Punkt 2 ist noch zu erwähnen, dass Du nicht einmal ein Kurzzeitkennzeichen ohne Betriebserlaubniss erhältst und den Anhänger selbst mit einem geeigneten Fahrzeug transportieren musst.

Da ich diesen Scheiß schon mit meinem ersten Trailer hinter mir habe, sage ich nur schmeiß das Ding lieber in den Schrott und kaufe einen neuen Trailer, die Kosten sind gleich und der alte Trailer wird sicher hierdurch keine Jungfrau werden.
Ich hätte für den Aufwand damals locker einen neuen Trailer bekommen.
Mit Zitat antworten
 


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:27 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , https://schlauchboot-online.com