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  #1  
Alt 25.05.2007, 11:06
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von MichaelH
Und dann gibts noch den Fall schwerer Anhänger <3,5t (FS B): 50/80/100

Wobei das paradox ist. Mit meinem alten Auto war die Anhängelast voll am Limit aber ich durfte 100 fahren weil <3.5t. Mit dem selben Hänger aber schwererem Auto mit mehr Reserven brauche ich nun B+E und darf nur noch 80 fahren.
geht mir genauso
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  #2  
Alt 25.05.2007, 11:22
goeberl
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heisst das ganze jetzt, über 3,5to nur noch 80 ODER, alles, für was ich den e-schein brauch, nur noch 80?

weil wenns zweiteres stimmt, dann kommt noch was eher paradoxes dazu (wenn ich das von der fahrschule noch richtig in erinnerung hab):
wenns ein leichter anhänger ist, dann darf man die 3,5to auch überschreiten. im klartext: zugfahrzeug hat zb. genau 3,5to, hinten dran noch ein leichter anhänger mit 750kg und das ganze fahr ich mit dem b-schein.
also, wie schnell dürfte ich mit so einem 4250kg gespann fahren?

lg martin
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  #3  
Alt 25.05.2007, 11:38
hobbycaptain
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Reden

also:

1) KFZ bis 3,5 t höchster zulässiger Gesamtmasse mit leichtem Anhänger: 50/100/100/100 (Ortsgebiet/freiland/Autostrasse/Autobahn)

2) KFZ bis 3,5 t höchster zul. Gesamtmasse mit schwerem Anhänger, wenn die Summe der höchstzul. Gesamtmassen 3,5 t nicht überschreitet: 50/80/80/100

3) KFZ mit schwerem Anhänger, wenn die Summer der höchstzul. Gesamtmassen mehr als 3,5 t beträgt: 50/70/70/80

E zu B ist nur für Punkt 3 notwendig.


PS:
Definition leichter Anhänger: bis 750 kg höchstzul. Gesamtmasse
Definition schwerer Anhänger: über 750 kg höchstzul. Gesamtmasse
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  #4  
Alt 25.05.2007, 11:59
goeberl
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danke ferdi!
dass heisst jetzt für die eigentliche frage aus den ersten posting, dass stefan so oder so 100 fahren darf. selbst, wenn der f1 wert gilt.
lg martin
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  #5  
Alt 25.05.2007, 20:42
stebn stebn ist offline
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Zitat:
Zitat von goeberl
danke ferdi!
dass heisst jetzt für die eigentliche frage aus den ersten posting, dass stefan so oder so 100 fahren darf. selbst, wenn der f1 wert gilt.
lg martin

Wenn F.1 wert gilt wiegt beides zusammen 3550kg (2800+750), bei F.2 3388kg ( 2800+588)


Ich gehe aber auch davon aus das F.2 gilt
__________________
Gruß Stefan
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  #6  
Alt 28.08.2007, 19:01
Bäriger
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100er Zulassung Österreich

Hallo, das heißt also, wenn ich obige Ausführungen richtig deute, dass ich mit meinem Multivan, zul. GG 3000kg und meinem Anhänger (100er D Zulassung) zul. GG 1350kg, also miteinander zul. GG 4350kg in Österreich auf der Autobahn nur 80 fahren darf ?

Für eure antworten danke ich schon jetzt!

Grüße

Wolfgang
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  #7  
Alt 28.08.2007, 19:38
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Bäriger
Hallo, das heißt also, wenn ich obige Ausführungen richtig deute, dass ich mit meinem Multivan, zul. GG 3000kg und meinem Anhänger (100er D Zulassung) zul. GG 1350kg, also miteinander zul. GG 4350kg in Österreich auf der Autobahn nur 80 fahren darf ?

Für eure antworten danke ich schon jetzt!

Grüße

Wolfgang
theoretisch ja, allerdings hast Du Dein zul. Gesamtgewicht ja nicht in Großbuchstaben auf der Windschutzscheibe stehen, oder .
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  #8  
Alt 28.08.2007, 19:42
Bäriger
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Gg

Hallo Ferdi !

Danke für die Antwort. Natürlich sieht mein Gespann eher nicht nach 4350kg aus. Ist ein ´kleiner´ Einachsanhänger mit Planenaufbau, Ladefläche 3x1,5m.

Wie sind denn die Strafen so, nur für den Fall der Fälle ?

Grüße

Wolfgang
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  #9  
Alt 25.05.2007, 12:01
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kerlchen kerlchen ist offline
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Hallo!

Wir wurden bei unsere 2 Ausfahrt mit dem Gespann, gleich mal auf der Autobahn angehalten zu einer Kontrolle.

Das einzige was die Herren sehen wollten waren Zulassung und Führerschein.

Dann teilten sie uns mit, das wir das Gesamtgewicht von 3.5 t überschreiten (2400 Auto + 1300 Trailer) und bitte die Geschwindigkeit bei 80 kmh auf der Autobahn beachten sollen.(gefahren sind wir zw. 90 und 100 kmh)
Außerdem wollte er wissen ob der Fahrer auch einen E zu B Schein hat.

Sie waren sehr freundlich
__________________
-------------------------------------------------
Beste Schlaucherl Grüße

Herwig


B S C 62 Sport / Yamaha F175AETX
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  #10  
Alt 25.05.2007, 14:04
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von kerlchen
.............
Außerdem wollte er wissen ob der Fahrer auch einen E zu B Schein hat.
...................
hat er das im FS nicht herauslesen können ?
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  #11  
Alt 25.05.2007, 14:16
Benutzerbild von elmarG.
elmarG. elmarG. ist offline
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Zitat:
Zitat von ferdi
hat er das im FS nicht herauslesen können ?
...wahrscheinlich kennt er jemanden, der lesen kann...
__________________

...wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht...
Man erreicht mehr mit einem freundlichen Wort und einer Pistole, als mit einem freundlichen Wort alleine. -Al Capone
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
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  #12  
Alt 25.05.2007, 14:51
goeberl
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Zitat:
Zitat von ferdi
hat er das im FS nicht herauslesen können ?
war wahrscheinlich noch ein alter führerschein. bei den neuen ist es schon mit bildern gemacht. der gesetzgeber kümmert sich halt um seine kontrollorgane .
lg martin
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  #13  
Alt 25.05.2007, 20:49
suncamper2005
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Zitat:
Zitat von ferdi
also:

1) KFZ bis 3,5 t höchster zulässiger Gesamtmasse mit leichtem Anhänger: 50/100/100/100 (Ortsgebiet/freiland/Autostrasse/Autobahn)

2) KFZ bis 3,5 t höchster zul. Gesamtmasse mit schwerem Anhänger, wenn die Summe der höchstzul. Gesamtmassen 3,5 t nicht überschreitet: 50/80/80/100

3) KFZ mit schwerem Anhänger, wenn die Summer der höchstzul. Gesamtmassen mehr als 3,5 t beträgt: 50/70/70/80

E zu B ist nur für Punkt 3 notwendig.


PS:
Definition leichter Anhänger: bis 750 kg höchstzul. Gesamtmasse
Definition schwerer Anhänger: über 750 kg höchstzul. Gesamtmasse

Moment zu Punkt 2.

unter 3,5 t wenn das zugfahrzeug "leer" schwerer ist als Hänger "voll"

Dh auch mit schweren Hänger bsp 1500 kilo HZGG un das Auto hat leergew 1505 Kilo darf ich 100 fahren!! natürlich wenn alles zusammen unter 3,5 t bleibt!

mfg chri
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  #14  
Alt 25.05.2007, 22:49
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von suncamper2005
Moment zu Punkt 2.

unter 3,5 t wenn das zugfahrzeug "leer" schwerer ist als Hänger "voll"

Dh auch mit schweren Hänger bsp 1500 kilo HZGG un das Auto hat leergew 1505 Kilo darf ich 100 fahren!! natürlich wenn alles zusammen unter 3,5 t bleibt!

mfg chri
das seh ich nicht so, lieber Chris, obwohl Dein Geschreibsel ein bisserl schwer verständlich ist, weil Du Dich nicht an die gesetzl. Ausdrücke hältst (leer, voll .... ).
es zählen immer die zulässigen Gesamtmassen für die Vmax.
Nur bei der Anhängelast zählt bei ungebremsten leichten Hängern das tatsachl. Gewicht und nicht das zulässige Gsamtgewicht, was Du ziehen darfst.

Im Klartext - ein Auto, das 500 kg ungebremst ziehen darf, darf auch einen ungebremsten 750kg Anhänger ziehen, wenn er nicht voll beladen ist und nicht mehr als 500kg insgesamt wiegt.

und noch ein Bonmot - wenn man keinen E zu B hat, dann darf man z.B. auch kein Gespann lenken, bei dem das höchstzul. Gesamtgewicht mehr als 3,5 t beträgt, auch wenn der Anhänger gar nicht beladen ist und man mit dem tatsächl. Gewicht 1000 kg drunter wäre.
Z.B: darf meine Frau ohne EzuB nicht mit meinem leeren (ohne Boot) 1500kg Anhänger fahren (360 oder 400 kg Eigengewicht ).

das tatsächliche Gewicht wird nämlich nur bei leichten Anhängern genommen, bei schweren zählt immer das höchstzulässige Gewicht. Hab jetzt extra nochmal in meinen Fahrschulunterlagen nachgeschaut, weil mir ein Polizist aus dem Forum (nicht Berny ) Gegenteiliges erzählt hat (nämlich, dass auch bei schweren Hängern das tatsächl. Gewicht zählt und dass man deshalb mit einem leeren Anhäger auch ohne EzuB fahren dürfte, auch wenn das höchstzulässige über 3,5t liegt)


aber eigentlich gehts hier ja um Geschwindigkeiten , und ausserdem ist die Auslöserfrage schon lang beantwortet .
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  #15  
Alt 25.05.2007, 23:59
goeberl
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ferdi, nochmal kurz zu punkt 1:
also wenn ich ein auto mit zb. 3to höchstzulässiges ggw hab und da einen 750kg trailer dranhänge, dürfte ich dann mit dem b-schein noch fahren?
kann mich da noch dumpf an so ein stvo-paradoxon aus der fahrschule erinnern*g*.
lg martin
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