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#16
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Hallo!
Wir wurden bei unsere 2 Ausfahrt mit dem Gespann, gleich mal auf der Autobahn angehalten zu einer Kontrolle. Das einzige was die Herren sehen wollten waren Zulassung und Führerschein. Dann teilten sie uns mit, das wir das Gesamtgewicht von 3.5 t überschreiten (2400 Auto + 1300 Trailer) und bitte die Geschwindigkeit bei 80 kmh auf der Autobahn beachten sollen.(gefahren sind wir zw. 90 und 100 kmh) Außerdem wollte er wissen ob der Fahrer auch einen E zu B Schein hat. Sie waren sehr freundlich
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------------------------------------------------- Beste Schlaucherl Grüße Herwig B S C 62 Sport / Yamaha F175AETX |
#17
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Zitat:
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#18
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Zitat:
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...wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht... Man erreicht mehr mit einem freundlichen Wort und einer Pistole, als mit einem freundlichen Wort alleine. -Al Capone "There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?" |
#19
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Zitat:
lg martin |
#20
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Zitat:
Wenn F.1 wert gilt wiegt beides zusammen 3550kg (2800+750), bei F.2 3388kg ( 2800+588) Ich gehe aber auch davon aus das F.2 gilt
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Gruß Stefan |
#21
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Zitat:
Moment zu Punkt 2. unter 3,5 t wenn das zugfahrzeug "leer" schwerer ist als Hänger "voll" Dh auch mit schweren Hänger bsp 1500 kilo HZGG un das Auto hat leergew 1505 Kilo darf ich 100 fahren!! natürlich wenn alles zusammen unter 3,5 t bleibt! mfg chri |
#22
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Zitat:
es zählen immer die zulässigen Gesamtmassen für die Vmax. Nur bei der Anhängelast zählt bei ungebremsten leichten Hängern das tatsachl. Gewicht und nicht das zulässige Gsamtgewicht, was Du ziehen darfst. Im Klartext - ein Auto, das 500 kg ungebremst ziehen darf, darf auch einen ungebremsten 750kg Anhänger ziehen, wenn er nicht voll beladen ist und nicht mehr als 500kg insgesamt wiegt. und noch ein Bonmot - wenn man keinen E zu B hat, dann darf man z.B. auch kein Gespann lenken, bei dem das höchstzul. Gesamtgewicht mehr als 3,5 t beträgt, auch wenn der Anhänger gar nicht beladen ist und man mit dem tatsächl. Gewicht 1000 kg drunter wäre. Z.B: darf meine Frau ohne EzuB nicht mit meinem leeren (ohne Boot) 1500kg Anhänger fahren (360 oder 400 kg Eigengewicht ). das tatsächliche Gewicht wird nämlich nur bei leichten Anhängern genommen, bei schweren zählt immer das höchstzulässige Gewicht. Hab jetzt extra nochmal in meinen Fahrschulunterlagen nachgeschaut, weil mir ein Polizist aus dem Forum (nicht Berny ) Gegenteiliges erzählt hat (nämlich, dass auch bei schweren Hängern das tatsächl. Gewicht zählt und dass man deshalb mit einem leeren Anhäger auch ohne EzuB fahren dürfte, auch wenn das höchstzulässige über 3,5t liegt) aber eigentlich gehts hier ja um Geschwindigkeiten , und ausserdem ist die Auslöserfrage schon lang beantwortet . |
#23
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ferdi, nochmal kurz zu punkt 1:
also wenn ich ein auto mit zb. 3to höchstzulässiges ggw hab und da einen 750kg trailer dranhänge, dürfte ich dann mit dem b-schein noch fahren? kann mich da noch dumpf an so ein stvo-paradoxon aus der fahrschule erinnern*g*. lg martin |
#24
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Ist bei mir zwar schon ein bisserl länger her mit der Fahrschule, aber ich glaub Du erinnerst Dich richtig. Das Auto dürfte sogar 3,5 to höchst zulässiges Ges. Gew. haben - (3500 + 750 = 4250 kg)
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Liebe Grüsse und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!!! Dein/Euer Manfred ____________________________________________ Dummheit ist eine grassierende Seuche! Wer achtlos, blind und unbedacht durchs Leben geht, wird gnadenlos von ihr heimgesucht. Sie ist farb- und geruchlos, tut LEIDER nicht weh und ein wirksamer Impfstoff ist nicht in Sicht!!! Die schlimmsten Geisseln der Menschheit sind Neid, Mißgunst, Intoleranz und Egoismus! |
#25
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genau so hab ichs in erinnerung. weiss aber nur, dass man das ganze dann mit dem b-schein fahren darf. bei der geschwindigkeit bin ich mir nicht sicher. aber ich glaube, mit leichtem anhänger sinds 100km/h. daher auch mit einem leichten anhänger und 4250kg.
lg martin |
#26
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Zitat:
Mit E-Schein darf ich einen leeren 3,5t-Hänger hinter einem Polo nachziehen. Andererseits darf ich einen ungebremsten leichten 750kg Anhänger auch nicht unbeladen hinter einem Auto herziehen welches nur für zb. 500kg ungebremste Anhängelast zugelassen ist, oder? Egal, mein 750kg Anhänger hatte schon öfters auf der Waage 1,3t und fährt zu meiner Freude noch immer. Bei Anhägergesetzen kennen sich nichtmal die Polizisten aus. Wenn die einen dicken Hänger sehen wollen die E zu B sehen, dann sind sie zufrieden. Wenn ich mit meinem Hänger 70km/h auf der Bundesstraße fahre, halten die mich auf und fragen mich ob ich deppert bin.
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LG Michael |
#27
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Zitat:
doch, genau das darfst Du (zulassungsmäßig, vom FS gibts da eh kein Problem). Hab ich weiter oben schon irgendwo geschrieben. Einen schweren Hänger hingegen darfst ohne EzuB nur fahren, wenn das höchstzul. Gesamtgewicht unter 3,5t bleibt, Über 3,5t zul. Gesamtgewicht brauchst EzuB, auch wenn der Hänger leer. |
#28
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hallo Ö-Land,
was arbeiten dort nur für Kollegen??? Auf der A1 bekomme ich jedesmal einen Weinkrampf, wenn die Wochenendfahrer mit ihrem Gespann lt. Tacho 80 km/h fahren Und die wundern sich dann auch noch, dass sie von den "rasenden" Lkw überholt werden... Fakt ist, dass der Tacho des Pkw alles andere als genau arbeitet, während der Fahrtenschreiber im Lkw eichfähig ist. Diese sind mit reellen 84-89 km/h unterwegs, also zeigt das Instrument beim "Wohnwagentrucker" irrwitzige 95-110 an. Also, immer so schnell wie der Lkw vor einem und es kann nichts passieren (außer vielleicht in Ö. ), denn letztendlich ist der Zeitgewinn minimal!
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Schöne Grüße Olli ( Meine Frau sagt, ich sei glücklich verheiratet ) Geändert von mcstander (02.06.2007 um 09:47 Uhr) |
#29
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Hallo Ferdi
deine Aussage: Zitat:
STIMMT sicherlich nicht Du hast IMMER!!! auf die papiere zu achten, wenn drinnen steht der Hänger ist für 750 kg zugelassen und dein Auto darf nur 700 kilo und du hättest auch nur 700 kilo drauf ist das scheissegal, die Zulassung ist ausschlaggebend, das kannst mir zu 100 prozent glauben, hatte erst e zu b prüfung und da war das Prüfungsteil! Hatte sogar der Prüfer uns gezapft, also wieviel du innerhalb der Hängerzulassung drauf hast ist uwrscht, das HZGG zählt!! Frag mal nach wennst mirs nicht glaubst. mfg chri |
#30
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Fragen???
Hallo Ihr Spezialisten
Da Ihr Euch offenbar ziemlich einig seid, stimmt es vielleicht doch... Ich hielt es beim Lesen für einen 'Österreicherwitz', dass das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers massgebend sein soll. In der Schweiz (da darf man eh nur 80 fahren, auch Ihr mit Euren 100er-Zulassungen ) gilt für die Prüfung (braucht man BE oder nicht) und die Anhängelast am Fahrzeug das EFFEKTIVE Gewicht. Das zulässige GG brauche ich nur, um zu messen, ob der Anhänger selber überladen ist. Andernfalls dürfte ich z.B. mit meinem Volvo (1800 kg Anhängelast) nie im Leben einen Autotransport-Anhänger ziehen - letzthin hatte ich einen ausgeliehen, der ist 780 Kilo schwer (Leergewicht), hatte aber ein zul. GG von 3500 Kilo Liebe Grüsse von Michael, Euerm CH- |
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