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  #1  
Alt 06.06.2007, 03:18
suncamper2005
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Beiträge: n/a


Hallo Ferdi

deine Aussage:
Zitat:
Nur bei der Anhängelast zählt bei ungebremsten leichten Hängern das tatsachl. Gewicht und nicht das zulässige Gsamtgewicht, was Du ziehen darfst.

Im Klartext - ein Auto, das 500 kg ungebremst ziehen darf, darf auch einen ungebremsten 750kg Anhänger ziehen, wenn er nicht voll beladen ist und nicht mehr als 500kg insgesamt wiegt.


STIMMT sicherlich nicht

Du hast IMMER!!! auf die papiere zu achten, wenn drinnen steht der Hänger ist für 750 kg zugelassen und dein Auto darf nur 700 kilo und du hättest auch nur 700 kilo drauf ist das scheissegal, die Zulassung ist ausschlaggebend, das kannst mir zu 100 prozent glauben, hatte erst e zu b prüfung und da war das Prüfungsteil! Hatte sogar der Prüfer uns gezapft, also wieviel du innerhalb der Hängerzulassung drauf hast ist uwrscht, das HZGG zählt!!

Frag mal nach wennst mirs nicht glaubst.

mfg chri
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  #2  
Alt 06.06.2007, 06:15
Twikey Twikey ist offline
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Hallo Ihr Spezialisten
Da Ihr Euch offenbar ziemlich einig seid, stimmt es vielleicht doch... Ich hielt es beim Lesen für einen 'Österreicherwitz', dass das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers massgebend sein soll. In der Schweiz (da darf man eh nur 80 fahren, auch Ihr mit Euren 100er-Zulassungen ) gilt für die Prüfung (braucht man BE oder nicht) und die Anhängelast am Fahrzeug das EFFEKTIVE Gewicht. Das zulässige GG brauche ich nur, um zu messen, ob der Anhänger selber überladen ist.
Andernfalls dürfte ich z.B. mit meinem Volvo (1800 kg Anhängelast) nie im Leben einen Autotransport-Anhänger ziehen - letzthin hatte ich einen ausgeliehen, der ist 780 Kilo schwer (Leergewicht), hatte aber ein zul. GG von 3500 Kilo
Liebe Grüsse von Michael, Euerm CH-
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  #3  
Alt 06.06.2007, 12:21
Benutzerbild von MichaelH
MichaelH MichaelH ist offline
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Registriert seit: 23.07.2004
Beiträge: 572
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Zitat:
Zitat von Twikey
Andernfalls dürfte ich z.B. mit meinem Volvo (1800 kg Anhängelast) nie im Leben einen Autotransport-Anhänger ziehen - letzthin hatte ich einen ausgeliehen, der ist 780 Kilo schwer (Leergewicht), hatte aber ein zul. GG von 3500 Kilo
@Twikey:
In der Kombination dürfte man den Hänger in Ö auch ziehen, aber nur mit Führerscheinklasse B+E.

@Ferdi&Co:
Ich dachte auch immer beim leichten Anhänger zählt das HzGG, aber ich habe hier was genaueres gefunden: Um Links zu sehen, bitte registrieren

1.: Mit leichten Hängern und B darf man bis 4250kg HzGG haben (wusste ich bisher nicht ), ist aber auch eine Herausforderung ein Fahrzeug mit 3,5t HzGG zu finden.

2.: es wird bei leichten Hängern tatsächlich immer von der tatsächlicher Gesamtmasse gesprochen.

3.: Was Fahrlehrer über Anhängerbestimmungen erzählen ist manchmal für die Katz, meiner konnte mir beim E zu B Kurs nichteinmal die korrekten Geschwindigkeitswerte für die 3 Fälle nennen.
Was irgendwie auch wurscht ist, die Polizei kennt sie sicher auch nicht.
__________________
LG
Michael
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  #4  
Alt 06.06.2007, 09:28
hobbycaptain
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Beiträge: n/a


Reden

Zitat:
Zitat von suncamper2005
Hallo Ferdi

deine Aussage:

STIMMT sicherlich nicht

Du hast IMMER!!! auf die papiere zu achten, wenn drinnen steht der Hänger ist für 750 kg zugelassen und dein Auto darf nur 700 kilo und du hättest auch nur 700 kilo drauf ist das scheissegal, die Zulassung ist ausschlaggebend, das kannst mir zu 100 prozent glauben, hatte erst e zu b prüfung und da war das Prüfungsteil! Hatte sogar der Prüfer uns gezapft, also wieviel du innerhalb der Hängerzulassung drauf hast ist uwrscht, das HZGG zählt!!

Frag mal nach wennst mirs nicht glaubst.

mfg chri
Chri,

glaub was Du willst, ich weiss, dass es bei leichten Anhängern so ist, dass nur das tatsächliche Gewicht zählt. Bei schweren Anhängern zählt das zulässige Gesamtgwicht (also das was in den Papieren steht). Wenn Du was anderes gelernt hast, auch gut, deshalb werd ich hier nicht darüber rumdiskutieren. Soll sich halt jeder raussuchen, was er glauben will .
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