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#1
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Hallo Ferdi
deine Aussage: Zitat:
STIMMT sicherlich nicht Du hast IMMER!!! auf die papiere zu achten, wenn drinnen steht der Hänger ist für 750 kg zugelassen und dein Auto darf nur 700 kilo und du hättest auch nur 700 kilo drauf ist das scheissegal, die Zulassung ist ausschlaggebend, das kannst mir zu 100 prozent glauben, hatte erst e zu b prüfung und da war das Prüfungsteil! Hatte sogar der Prüfer uns gezapft, also wieviel du innerhalb der Hängerzulassung drauf hast ist uwrscht, das HZGG zählt!! Frag mal nach wennst mirs nicht glaubst. mfg chri |
#2
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Fragen???
Hallo Ihr Spezialisten
Da Ihr Euch offenbar ziemlich einig seid, stimmt es vielleicht doch... Ich hielt es beim Lesen für einen 'Österreicherwitz', dass das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers massgebend sein soll. In der Schweiz (da darf man eh nur 80 fahren, auch Ihr mit Euren 100er-Zulassungen ![]() Andernfalls dürfte ich z.B. mit meinem Volvo (1800 kg Anhängelast) nie im Leben einen Autotransport-Anhänger ziehen - letzthin hatte ich einen ausgeliehen, der ist 780 Kilo schwer (Leergewicht), hatte aber ein zul. GG von 3500 Kilo ![]() Liebe Grüsse von Michael, Euerm CH- ![]() |
#3
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Zitat:
In der Kombination dürfte man den Hänger in Ö auch ziehen, aber nur mit Führerscheinklasse B+E. @Ferdi&Co: Ich dachte auch immer beim leichten Anhänger zählt das HzGG, aber ich habe hier was genaueres gefunden: Um Links zu sehen, bitte registrieren 1.: Mit leichten Hängern und B darf man bis 4250kg HzGG haben (wusste ich bisher nicht ![]() 2.: es wird bei leichten Hängern tatsächlich immer von der tatsächlicher Gesamtmasse gesprochen. 3.: Was Fahrlehrer über Anhängerbestimmungen erzählen ist manchmal für die Katz, meiner konnte mir beim E zu B Kurs nichteinmal die korrekten Geschwindigkeitswerte für die 3 Fälle nennen. ![]() Was irgendwie auch wurscht ist, die Polizei kennt sie sicher auch nicht. ![]()
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LG Michael |
#4
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![]() Zitat:
glaub was Du willst, ich weiss, dass es bei leichten Anhängern so ist, dass nur das tatsächliche Gewicht zählt. Bei schweren Anhängern zählt das zulässige Gesamtgwicht (also das was in den Papieren steht). Wenn Du was anderes gelernt hast, auch gut, deshalb werd ich hier nicht darüber rumdiskutieren. Soll sich halt jeder raussuchen, was er glauben will ![]() |
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