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  #1  
Alt 07.06.2007, 11:02
Awi
Gast
 
Beiträge: n/a


Ich glaube auch, dass die Polizei insgesamt einen recht guten Job macht. Aber sie macht auch Fehler. Und ein Boot außerhalb der Sperrzone derartig zu behandeln, wie es bei Greenpeace geschah scheint außerhalb der Verhätnismäßigkeit der Mittel zu liegen und stellt möglicherweise einen Rechtsbruch dar. Das müssen aber Juristen klären und lässt sich aufgrund unserer dürftigen Informationen auch gar nicht beantworten.
@ Santhos, worin lag denn die Provokation von Greenpeace wenn sie sich außerhalb der Sperrzone befanden? Das sie sich zu nah an die Sperrzone heranwagten weißt du sicher? Übrigens, was ist zu nah? Ein Sperrgebiet ist normalerweise recht klar umrissen. Erst die Übertretung ist Rechtsbruch. Die Provokation scheint doch zu sein, sich am G8 Protest zu beteiligen. Dieser Protest ist aber ein verbrieftes Bürgerrecht.
Gruß
Jörg
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