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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 19.06.2007, 22:06
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Hallo!

Also ich verstehe zwar nicht was diese Diskussion hier mit Schhdstoffen etc. zu tun hat. Fakt ist doch - soviel ich hier rauslesen kann - dass die Womobolisten keine oder fast keine Steuer zahlen, die PKW Fahrer etc. jedoch schon.
Wenn das so stimmt, dann geb ich Rotbart und Aladin zu 100% Recht dass hier ein Ausgleich stattfinden muss. Gleiches Recht - soweit es möglich ist - für alle.
Vernünftiger wäre für die deutschen Freunde dass sie sich einen REchtsanwalt nehmen und auf eine Lösung pochen wie wir sie in Österreich haben . Die ist folgend, dass wir in Österreich 2 Autos mit einer Autonummer und Zulassung anmelden können. D.h. dass ich entweder mit dem einen ( z. Bspl Pkw) oder mit dem andern Fahrzeug ( bspw. Womo) fahren darf. Angemeldet und versichert werden muss jedoch das Hubraum bzw. Ps - stärkere Fahrzeug. So einfach wäre es


LG
Mathias

P.S.: Steuern zahlen find ich auch blöd.....
__________________
LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #2  
Alt 19.06.2007, 22:20
helge
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Zitat:
Zitat von Rotti
...
Also ich verstehe zwar nicht was diese Diskussion hier mit Schhdstoffen etc. zu tun hat. Fakt ist doch - soviel ich hier rauslesen kann - dass die Womobolisten keine oder fast keine Steuer zahlen, die PKW Fahrer etc. jedoch schon. ..
Nein, so verhält es sich im allgemeinen nicht. Es geht nicht um den Verzicht auf die Sonderbehandlung. Und nur auf Grund der Schadstoffklassen gibt es häufig ungereimte Steuererhöhungen.

Keine Frage, die Steuerbelastungen sollen gleich sein. Aber WoMo wurden bis dato, weil Sonderstatus ohne Schadstoffklassenangabe geführt und somit haben nun besonders die älteren - oft ohne trifftigen Grund- die schlechteste Emissionsklasse per Gesetz - nicht per Messung! So ist es doch auch sehr fragwürdig, warum mit 2,8To-Gesamtgewicht selbiger Motor eine bessere Schadstoffemission erhält, also steuerlich anders behandelt wird als bei 3,5To .
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  #3  
Alt 19.06.2007, 22:21
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Männerboot tut Not :-)
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Hallo Mathias,

die Wechselkennzeichen wären meine Traumlösung... Rallyeauto auf den Hänger und zur Veranstaltung einfach die Schilder vom Zugfahrzeug aufs Rallyeauto drauf...
Aber das wird in D wohl leider ein Traum bleiben

Gruß Carsten
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  #4  
Alt 19.06.2007, 22:31
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Hallo,

kleines Intermezzo:

Sportwagen, 700 PS, 750 Nm, in weniger als 4 sec. auf 100, Reichweite 400 km und in 10 Minuten wieder "vollgentankt"

Hier ist die Zukunft:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Nachteil: Kfz-Mechaniker müssen wohl zu Elektromeister umgeschult werden!

Nur wie berechnet man dann die Kfz-Steuer???
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #5  
Alt 25.07.2007, 11:45
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DieterM DieterM ist offline
In Memoriam
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Hallo Freunde,

das Ganze für und wider hier ist doch sinnlos.

Um auf Stefans Bitte am Anfang zurückzukommen

Aufruf Spende und Klage gegen das Wohnmobilsteuergesetz

möchte ich hier doch hervorheben, das es in erster Linie gegen die teils rückwirkend angepaßte allgemeinen KFZ-Steuern von WOMOs geht, die der Bundestag beschlossen hat.

Hat man sich hier eigentlich bei der angestrebten Klage auch mal überlegt, welche Chancen hier bestehen? und wie diese Steuerklage begründet werden soll? Bisher waren ja die WOMOs kaum besteuert. Nun ist eine Anpassung an andere KFZ und damit eine veränderte Besteuerung durch den Bundestag beschlossen worden, die aus meiner Sicht nur vom Bundestag widerrufen werden kann.

Da der Bundestag vom Volke gewählt wird, kann eine Änderung der Steuergesetzgebung nur durch eine Änderung bei den nächsten Wahlen bewirkt werden. So einfach ist das. Ich sehe daher in einer Klage keine Chancen, es sei denn es würde sich eine stichhaltige Begründung in einem Besteuerungsfehler ergeben. Der dürfte aber nicht vorliegen da es sich bei dem WOMO um ein allgemeines Straßenfahrzeug handelt.
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  #6  
Alt 25.07.2007, 12:00
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OLKA OLKA ist offline
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Zitat:
Zitat von DieterM
Hat man sich hier eigentlich bei der angestrebten Klage auch mal überlegt, welche Chancen hier bestehen? und wie diese Steuerklage begründet werden soll?
Wie die Chancen stehen, weiss ich auch nicht, aber wie die Klage begründet werden soll steht doch wohl im Link des ersten Beitrages:

Zitat:
Die rückwirkende Erhebung der neuen, höheren Kfz-Steuer für Wohnmobile verstößt nach Auffassung der Reisemobil Union (RU) gegen das Grundgesetz. Auszugsweises Zitat BVerfG: Grundsätzlich erlaubt die Verfassung nur ein belastendes Gesetz, dessen Rechtsfolgen für einen frühestens mit der Verkündung beginnenden Zeitraum eintreten.
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  #7  
Alt 25.07.2007, 15:41
rotbart
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Zitat:
Zitat von OLKA
Wie die Chancen stehen, weiss ich auch nicht, aber wie die Klage begründet werden soll steht doch wohl im Link des ersten Beitrages:
Da kann man nur leise lächeln, das
Zitat:
Die rückwirkende Erhebung der neuen, höheren Kfz-Steuer für Wohnmobile verstößt nach Auffassung der Reisemobil Union (RU) gegen das Grundgesetz. Auszugsweises Zitat BVerfG: Grundsätzlich erlaubt die Verfassung nur ein belastendes Gesetz, dessen Rechtsfolgen für einen frühestens mit der Verkündung beginnenden Zeitraum eintreten.
Hält doch keine 5 Minuten
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  #8  
Alt 25.07.2007, 15:44
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Freunde,

möchte ich hier doch hervorheben, das es in erster Linie gegen die teils rückwirkend angepaßte allgemeinen KFZ-Steuern von WOMOs geht, die der Bundestag beschlossen hat.

Hat man sich hier eigentlich bei der angestrebten Klage auch mal überlegt, welche Chancen hier bestehen? und wie diese Steuerklage begründet werden soll? Bisher waren ja die WOMOs kaum besteuert. Nun ist eine Anpassung an andere KFZ und damit eine veränderte Besteuerung durch den Bundestag beschlossen worden, die aus meiner Sicht nur vom Bundestag widerrufen werden kann.

Da der Bundestag vom Volke gewählt wird, kann eine Änderung der Steuergesetzgebung nur durch eine Änderung bei den nächsten Wahlen bewirkt werden. So einfach ist das. Ich sehe daher in einer Klage keine Chancen, es sei denn es würde sich eine stichhaltige Begründung in einem Besteuerungsfehler ergeben. Der dürfte aber nicht vorliegen da es sich bei dem WOMO um ein allgemeines Straßenfahrzeug handelt.


Richtig
es handelt sich nicht um eine neue Steuer, sondern um die Abschaffung einer Vergünstigung (= Subvention)
Und das ist modern und in einer globalisierten Welt gewollt ( Merkel/Westerwelle)

UND RICHTIG
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  #9  
Alt 26.07.2007, 16:19
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Kaufe Wohnmobile, kaufe Wohnmobile, kaufe günstige Wohnmobile!!!!!!!
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  #10  
Alt 19.06.2007, 22:33
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Mutti Mutti ist offline
Mutti
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... ich wollte nicht antworten aber ich tue es doch.

mein Womo ist in 2 Jahren 8000km gefahren!!!!!!!!!!!!

ich zahle aber die Steuer für Lkw die in dieser Zeit 1..........? fahren.

so nur mal so:

1.:Motorboote werden versteuert!!!!
2.: Pro Meter und Ps wird ein Beitrag "X" fällig!!!!!!!!!!!
3.:Im Jahr (ob an Land oder im Wasser)
für Robert: aus deinem Blauwassersegler wir ein Motorboot!!!!!!!!!!!

obwohl du deinen Motor "nur" im Hafen brauchst!!!!!!!!

und volle Steuern zahlst!!!!!

währe das gerecht??????????????
__________________
Gruß Harry


Mutti ist immer
und überall
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  #11  
Alt 20.06.2007, 11:54
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Zitat:
Zitat von Mutti
... ich wollte nicht antworten aber ich tue es doch.

mein Womo ist in 2 Jahren 8000km gefahren!!!!!!!!!!!!

ich zahle aber die Steuer für Lkw die in dieser Zeit 1..........? fahren.

so nur mal so:

1.:Motorboote werden versteuert!!!!
2.: Pro Meter und Ps wird ein Beitrag "X" fällig!!!!!!!!!!!
3.:Im Jahr (ob an Land oder im Wasser)
für Robert: aus deinem Blauwassersegler wir ein Motorboot!!!!!!!!!!!

obwohl du deinen Motor "nur" im Hafen brauchst!!!!!!!!

und volle Steuern zahlst!!!!!

währe das gerecht??????????????
Hallo Harry,

eine gute Idee mit der Steuer auf Motorboote! Für mein Auto zahle ich ja auch Steuern, egal ob ich damit fahre, oder nicht!
Den Jeep sind wir im Schnitt 3000 km pro Jahr gefahren, jetzt sind es nur noch 1500 km / Jahr... und zahlen auch die volle Steuer...

Also beim Boot muss ich Einspruch einlegen... pro Meter? Warum das denn? Zahlt man beim WoMo auch pro Meter? Oder beim Auto?
eher würde ich sagen, auch Hubraumabhängig, das wäre doch ok?

Es wäre beim Boot zwar ein harter Schlag für die, die zwei Einbaumaschinen (Diesel) mit je 3,6 Liter Hubraum haben, aber warum nicht? Allerdings wird es da Probleme innerhalb der EU geben, mit den anderen Mitgliedländern, denn ein Boot kann man ja auch im Ausland anmelden?!?

Gruß Markus

PS: Ein Wohnmobil ist mit einem LKW keinesfalls zu vergleichen, sonst müssen die WoMo`s auch auf 80 km/h begrenzt werden, einen Fahrtenschreiber besitzen, Lenkzeiten wie die LKW-Fahrer einhalten etc. gleiches Recht für alle!
Ist es das, was Du willst? (Abgesehen davon, dass LKW`s i.d.R. gewerblich genutzt werden und wir unsere Speditionen in Deutschland wettbewerbsfähig halten sollten, schon alleine wegen der Arbeitsplätze!)
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  #12  
Alt 20.06.2007, 13:18
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Fortnox Fortnox ist offline
Reif für die Insel
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jaja, es soll auch Leute geben die ihren Nachbarn anschwärzen, weil er die mauer 20 cm zu hoh baut.

so kommt mir das vor, wie hier diskutiert wird, sorry
__________________
MfG
Martin

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  #13  
Alt 20.06.2007, 13:35
Markus[LB] Markus[LB] ist offline
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Zitat:
Zitat von Fortnox


jaja, es soll auch Leute geben die ihren Nachbarn anschwärzen, weil er die mauer 20 cm zu hoh baut.
Hallo Martin,

was hat das denn damit zu tun?

Wenn unser Nachbar seine Mauer zu hoch baut, dann schwärze ich den sicher nicht an, sondern nehm den Hammer und den Meisel und mache einen gepflegten "Rückbau"...

Und ohne Scherz: Das haben wir schon fabriziert... Behördengänge sind doch äußerst langweilig und wenn man eine Vereinbarung mit dem Nachbarn getroffen hat, dann hält er sich daran oder nicht. Wenn nicht dann muss er sich nicht wundern, wenn man eben was gegen unternimmt... in dem Fall gab es natürlich wieder einen Kompromiss, so daß beide Seiten zufrieden sind... wir haben unsere Sicht und er größtenteils seine Mauer (an einer Stelle sogar 1,50 m zu hoch, aber da stört uns das nicht, und sonst 40cm zu hoch, auch nicht störend... da ging es nur um die letzen 1,5m (Länge) der Mauer, die wirklich die Sicht stark beeinträchtigten...)

Gruß Markus

PS: Man kann über alles reden...
Aber Mauern haben mit Wohnmobilen wohl wenig gemeinsam?!? Wobei Wohnmobile können auch genauso lästig wie Mauern sein...
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  #14  
Alt 20.06.2007, 16:24
Benutzerbild von Mutti
Mutti Mutti ist offline
Mutti
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Zitat:
Zitat von Markus[LB]

PS: Ein Wohnmobil ist mit einem LKW keinesfalls zu vergleichen, sonst müssen die WoMo`s auch auf 80 km/h begrenzt werden, einen Fahrtenschreiber besitzen, Lenkzeiten wie die LKW-Fahrer einhalten etc. gleiches Recht für alle!
Ist es das, was Du willst? (Abgesehen davon, dass LKW`s i.d.R. gewerblich genutzt werden und wir unsere Speditionen in Deutschland wettbewerbsfähig halten sollten, schon alleine wegen der Arbeitsplätze!)

Hallo Markus,
ich glaube hier Irrst du dich.
Ein Womo über 3,5t darf nur 80 km/h fahren (Fahrtenschreiber brauch es (noch) nicht).
Ein Womo über 2,8t wurde/wird wie ein Lkw versteuert.
Ein Opel Combo oder VW Caddy wird auch als LKW versteuert.
__________________
Gruß Harry


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  #15  
Alt 20.06.2007, 16:28
rotbart
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Zitat:
Zitat von Mutti
Hallo Markus,
ich glaube hier Irrst du dich.
ER IRRT (diesmal) NICHT , Lenkzeiten / Sonntagsfahrverbot / Fahrtenschreiber hast Du selbst erwähnt und 80 wäre mir neu !!!!

NO CHERRYPICKING - wenn schon denn schon
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