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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

 
 
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  #2  
Alt 21.06.2007, 23:56
attorney
Gast
 
Beiträge: n/a


Hi,

man muß - ähnlich wie beim Fahrzeugschein die Änderung der Anschrift dem zuständigen WSA (welches den Schein ausgestelt hat) mitteilen und den Schein zwecks Änderungsvermerkes einschicken.

Wird aber wohl keine Konsequenzen geben, wenn man sich dazu paar Wochen Zeit läßt.

Gruß
Rainer
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