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#31
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glaub was Du willst, ich weiss, dass es bei leichten Anhängern so ist, dass nur das tatsächliche Gewicht zählt. Bei schweren Anhängern zählt das zulässige Gesamtgwicht (also das was in den Papieren steht). Wenn Du was anderes gelernt hast, auch gut, deshalb werd ich hier nicht darüber rumdiskutieren. Soll sich halt jeder raussuchen, was er glauben will . |
#32
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In der Kombination dürfte man den Hänger in Ö auch ziehen, aber nur mit Führerscheinklasse B+E. @Ferdi&Co: Ich dachte auch immer beim leichten Anhänger zählt das HzGG, aber ich habe hier was genaueres gefunden: Um Links zu sehen, bitte registrieren 1.: Mit leichten Hängern und B darf man bis 4250kg HzGG haben (wusste ich bisher nicht ), ist aber auch eine Herausforderung ein Fahrzeug mit 3,5t HzGG zu finden. 2.: es wird bei leichten Hängern tatsächlich immer von der tatsächlicher Gesamtmasse gesprochen. 3.: Was Fahrlehrer über Anhängerbestimmungen erzählen ist manchmal für die Katz, meiner konnte mir beim E zu B Kurs nichteinmal die korrekten Geschwindigkeitswerte für die 3 Fälle nennen. Was irgendwie auch wurscht ist, die Polizei kennt sie sicher auch nicht.
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LG Michael |
#33
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100er Zulassung Österreich
Hallo, das heißt also, wenn ich obige Ausführungen richtig deute, dass ich mit meinem Multivan, zul. GG 3000kg und meinem Anhänger (100er D Zulassung) zul. GG 1350kg, also miteinander zul. GG 4350kg in Österreich auf der Autobahn nur 80 fahren darf ?
Für eure antworten danke ich schon jetzt! Grüße Wolfgang |
#34
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#35
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Gg
Hallo Ferdi !
Danke für die Antwort. Natürlich sieht mein Gespann eher nicht nach 4350kg aus. Ist ein ´kleiner´ Einachsanhänger mit Planenaufbau, Ladefläche 3x1,5m. Wie sind denn die Strafen so, nur für den Fall der Fälle ? Grüße Wolfgang |
#36
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In Ö ist das Bundesländerweit unterschiedlich geregelt. Wenns Glück hast, kommst mit einer Abmahnung oder mit einem € 22,-- Ticket davon, wennst Pech hast, kostets Dich auch € 70,-- oder mehr. Aber, erfahrungsgemäß halten sie Dich nicht an, das Radar ist auf der AB auf 130 eingestellt, und die Laserpistolenjungs picken auch nur die Schnellfahrer heraus, und da gehörst Du mit 100 km/h in deren Augen einfach nicht dazu, auch wennst um 20 zu schnell bist . |
#37
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Vor meinem HR-Urlaub hab ich den ganzen Beitrag hier gelesen und mich dann artig an die 90 km/h gehalten
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_______________________ Gruss Jörg |
#38
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#39
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aber nur wenn Du mit Anhänger 130 fährst. Schliesslich steht ja nirgends drauf - Achtung über 3,5 Tonnen, darf nur 80 fahren. Glaubs mir, ich fahr genug mit dem Boot in Österreich, aber eine Zivilstreife die einen Anhängerfahrer wegen Schnellfahrens aufgehalten hat, ich weiss nicht, ob es sowas bei uns gibt. Mit dem Mini hab ich da allerdings schon Erfahrung . Man sollte sie halt nicht mit einem Kondesstreifen überholen . |
#40
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Das ist aber nur bei den Radar-Geräten, bei den Lasargeräten schauts wieder anders aus, da misst der Beamte jeden und hat sofort die Geschwindigkeit zur Hand. und alle Hänger über 750 KG dürfen nur 80 fahren, also egal ob über 3,5 T ! Ferdi Ferdi, hast vermutlich nur Glück gehabt |
#41
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Gespanne unter 3,5T dürfen auch mit Anhänger über 750 kg auf der AB 100km/h fahren. z.B.Um Links zu sehen, bitte registrieren
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Gruß Stefan Geändert von stebn (30.08.2007 um 09:34 Uhr) |
#42
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#43
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Ich fahre mit meinem Gespann (5 to) immer gleich schnell als die Lkw's, die dürfen ja auch nur 80 km/h fahren
Gruß Werner |
#44
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Da muss ich Stefan recht geben, ein Gespann mit einem schweren Anhänger (über 750 kg) aber unter 3,5 t Gesamtgewicht darf auf der Autobahn 100 fahren, auf der Freilandstraße nur 80.
Das was beim ÖAMTC steht ist schon richtig! |
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