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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 04.10.2007, 12:11
rotbart
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Daumen runter

Zitat:
Zitat von fabio_z

Mit so eine Klage dürftest du erhebliche Probleme haben, denn:
1) ein Führerschein zu besitzen hat mit ERFAHRUNG - bezüglich größere Wahrscheinlichkeit ein Schaden zu verursachen - NICHTS, aber wirklich nichts, ZU TUN
und ist letzlich kein Beweis daß man Fahrpraxis gesammelt hat
Unsinn - ein FS ist natürlich ein Nachweis für ein Minimum an Erfahrung und wenn darüber hinaus auch noch Erfahrung gefordert ist VOR der Prüfung dann umso mehr (z.B. deutsche Küstenscheine, Ö-scheine)
Zitat:
2) ein Deutscher, welcher sich in Italien oder von mir aus in Schweden längere Zeit aufhält, und dort FS-frei fahren darf ( vielleicht ein Rentner welcher dort ein halbes Jahr verbringt und jeden Tag Boot fährt, womöglich mehr wie du ??? ) den möchtest du verklagen weil er kein gültiger FS hat und dementsprechend auch keine Erfahrung hat !
Das er das darf behauptest nur Du - ohne jeden Nachweis, und ich schicke ihm sogar den GV (in Italien) wenn es sein muß - wo liegt das Problem
Zitat:
Also hier sehe ich die Argumente deines Anwaltes recht schnell erschöpft; außerdem....
Gruß
fz
Das einzige was erschöpft ist, sind Deine konstruierten Argumente, aber ARGUMENTATION ist ja wohl nicht der Sinn dieses Threads


Due HAST BISHER IMMER NUR BEHAUPTET ABER NICHT EINEN KONKRETEN NACHWEIS GELIEFERT
SCHREIB DOCH MAL KORREKTE ZITIERUNGEN - WIE DU ES FORDERST WANN UND WO - NICHTS IST NUR HOHLES BLA BLA
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  #2  
Alt 04.10.2007, 13:24
Benutzerbild von thball
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Boot Infos

Hallo Fabio,

hier mal einen Link wo Berichte der BSU nachzulesen sind:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

und hier die ZPO woraus Du den Gerichtsstand erkennen kannst:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Glaube mir wenn mir etwas passieren würde, verursacht von einem D ohne Schein, würde ich kein Spaß verstehen und ihn in D verklagen. Wo sollte ich ihn auch sonst verklagen? Geht ja nur über eine Wohnsitzadresse...
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #3  
Alt 04.10.2007, 17:22
fabio_z
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Zitat:
Zitat von thball
Glaube mir wenn mir etwas passieren würde, verursacht von einem D ohne Schein, würde ich kein Spaß verstehen und
ihn in D verklagen. Wo sollte ich ihn auch sonst verklagen? Geht ja nur über eine Wohnsitzadresse...
Ich glaube nicht daß du Klage erheben kannst weil jemand ohne FS gefahren ist ... die Einhaltung des Gesetzes ist Aufgabe des Staates und nicht des Bürgers,
d.h. das macht - eventuell - die Staatsanwaltschaft.
Du kannst auf Schadenersatz klagen und wenn du Recht hast wird die zuständige Versicherung bezahlen - sofern der Verursacher im Einklang mit
dem Gesetz am Unfallort gefahren ist -, egal ob der Fall in D oder in I ausgehandelt wird.
Wie du siehst ist und bleibt die zu beantwortende Kernfrage: darf er dort fahren ohne FS oder nicht ?

Zitat:
Zitat von rotbart
Das er das darf behauptest nur Du - ohne jeden Nachweis, und ich schicke ihm sogar den GV (in Italien) wenn es sein muß - wo liegt das Problem

.... Das einzige was erschöpft ist, sind Deine konstruierten Argumente, aber ARGUMENTATION ist ja wohl nicht der Sinn dieses Threads
...die Gesetze - in diesem Fall Italien betreffend - kannst du gerne hier nachlesen ( Ministerium, Küstenwache ):

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Also, entweder...
a) ist mir hier was entgangen - was durchaus möglich ist - oder
b) es gibt eine andere EU-Richtlinie welche diese Gesetze/Verordnungen ergänzt oder
c) es gibt ein Abkommen zwischen D und I welche diese Gesetze/Verordnungen ergänzt;
allerdings, explizit darauf angesprochen waren mehrere Behördenstellen ( an verschieden Orten, darunter
eine Führerscheinstelle ) in Italien, von b) und c) nicht in Kenntnis.

Ich erhebe hier kein Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit - offensichtlich im Gegensatz zu andere - .
Es mag auch sein daß ich falsch liege; in diesem Fall würde ich gerne sehen WO DAS GEGENTEIL steht ?

Gruß
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  #4  
Alt 04.10.2007, 18:20
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Boot Infos

Zitat:
Zitat von fabio_z
Ich glaube nicht daß du Klage erheben kannst weil jemand ohne FS gefahren ist ... die Einhaltung des Gesetzes ist Aufgabe des Staates und nicht des Bürgers,
d.h. das macht - eventuell - die Staatsanwaltschaft.
Du kannst auf Schadenersatz klagen und wenn du Recht hast wird die zuständige Versicherung bezahlen - sofern der Verursacher im Einklang mit
dem Gesetz am Unfallort gefahren ist -, egal ob der Fall in D oder in I ausgehandelt wird.
Wie du siehst ist und bleibt die zu beantwortende Kernfrage: darf er dort fahren ohne FS oder nicht ?
Fabio, sei mir nicht böse, aber ich habe doch nie geschrieben, dass ich in Anzeige w/Fahrens ohne Führerschein

Was ich schreibe ist, dass im Falle eines Schadens ich ihn in D verklage (auf Schadensersatz) und dass ein D Gericht sehr wohl die Erfahrung des Skippers prüft (SIEHE BSU UNFALLBERICHTE!!!)

Es kann somit gut sein, dass er in I fahren darf (Grauzone). Aber er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen und Gerichtsstand ist D!!!

Wenn ein Italiener mir in D ohne Patent einen Schaden zufügt, kann ich ihn i.d.R. ja auch nur in I verklagen (zivilrechtlich). Ein Freund hatte mal so ein Problem bei einem Surfunfall mit einem Franzosen in Italien. Super Sache - Gerichtsstand war im Endeffekt F und im Prinzip lohnte sich der Aufwand (Schaden am Bord von ca. EUR 500,00) nicht.

Und welche Versicherung soll bitte bezahlen??? Die Haftpflicht des Vermieters? Haftet die auch für Personenschäden? In Italien wahrscheinlich ja (Versicherungspflicht), aber wer weiß schon was in den Bedingungen steht! Nicht umsonst habe ich beim Segeln eine extra Skipperhaftpflicht. Die Privathaftpflicht zahlt i.d.R. nicht nachdem diese Schäden meistens ausgeschlossen sind.
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Tom


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  #5  
Alt 04.10.2007, 18:29
rotbart
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Zitat:
Zitat von fabio_z
...die Gesetze - in diesem Fall Italien betreffend - kannst du gerne hier nachlesen ( Ministerium, Küstenwache ):
Das ist natürlich der übliche Unsinn, mir ist es neu, dass nunmehr die Guardia Costiera gesetze erlässt und das Herr Pollastrini (dieser Herr) in Italien Gesetze macht

Click the image to open in full size.

Aber wie ich schon sagt, das ist sowieso alles Schall und Rauch Du kannst NICHT EINEN TEXT tatsächlich zitieren und versuchst hier nur mit abstrusen Konstruktionen Traffic zu machen.
Sei's drum wenn's Dir Spaß macht - alles nur Luft (noch nicht einmal heiße)

und was soll das ?
Zitat:
....explizit darauf angesprochen waren mehrere Behördenstellen ( an verschieden Orten, darunter
eine Führerscheinstelle ) in Italien, von b) und c) nicht in Kenntnis
WELCHE DENN ich behaupte Du hast nicht eine angesprochen das alles entspringt Deiner Phantasie
BELEGE DAS GEGENTEIL wenn Du wirklich eine amtliche Stelle gesprochen hast, nenne Roß UND Reiter, die werden schon nicht die Mafia schicken

Aber nur behaupten ist LÄCHERLICH
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  #6  
Alt 04.10.2007, 19:45
fabio_z
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Zitat:
Zitat von rotbart
WELCHE DENN ich behaupte Du hast nicht eine angesprochen das alles entspringt Deiner Phantasie
BELEGE DAS GEGENTEIL wenn Du wirklich eine amtliche Stelle gesprochen hast, nenne Roß UND Reiter, die werden schon nicht die Mafia schicken
Aber nur behaupten ist LÄCHERLICH
... ich würde mal jetzt langsam "runter" kommen, sachlich bleiben und vor allem aufhören andere als "Pseudo-Luftverkäufer" hinzustellen.
Wenn du es besser kannst, recherchiere doch selbst, statt hier mit dem Finger auf andere zu zeigen, ... denn der jenige der hier eine ( schlechte )Show abzieht bin wohl nicht ich !

Solltest du es noch nicht verstanden haben - so scheint es mir - hier noch mal die Fakten:

Das ist weder die Seite eines Karitativen-Verbandes noch die des Motorbootclubs um die Ecke oder sonst was.
Diese Seite ist die offizielle Seite der Italienischen Küstenwache, d.h.
= Italienisches Ministerium
= Italienische Regierung
= zuständig für die Überwachung von 9000 Km Küsten in Italien
Die erlassen die Gesetze zwar nicht, aber sie müssen sie kennen.
Es gibt in Italien KEINE andere - OFFIZIELLE - Institution, die so nah an diese
Materie liegt wie diese.
Auf diese Seite sind - als Anhang - ALLE wesentliche Gesetze welche das Bootfahren in Italien betreffen, inklusive EU-Verodnungen bezüglich der Bootskonstruktion usw.
Darüberhinaus sind hier die Telefonnummer aller Kontaktstellen der Küstenwachen, Führerscheinstellen und ( lokale, sowie Bezirk ) Hafen- und Seebehörden, das ganze sortiert nach Regionen.
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Hat es jetzt vielleicht "geblitzt" ?

Gruß
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  #7  
Alt 04.10.2007, 19:57
rotbart
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Zitat:
Zitat von fabio_z
... ich würde mal jetzt langsam "runter" kommen, sachlich bleiben und vor allem aufhören andere als "Pseudo-Luftverkäufer" hinzustellen.
Wenn du es besser kannst, recherchiere doch selbst, statt hier mit dem Finger auf andere zu zeigen, ... denn der jenige der hier eine ( schlechte )Show abzieht bin wohl nicht ich !

Solltest du es noch nicht verstanden haben - so scheint es mir - hier noch mal die Fakten:

Das ist weder die Seite eines Karitativen-Verbandes noch die des Motorbootclubs um die Ecke oder sonst was.
Diese Seite ist die offizielle Seite der Italienischen Küstenwache, d.h.
= Italienisches Ministerium
= Italienische Regierung
= zuständig für die Überwachung von 9000 Km Küsten in Italien
Die erlassen die Gesetze zwar nicht, aber sie müssen sie kennen.
Es gibt in Italien KEINE andere - OFFIZIELLE - Institution, die so nah an diese
Materie liegt wie diese.
Auf diese Seite sind - als Anhang - ALLE wesentliche Gesetze welche das Bootfahren in Italien betreffen, inklusive EU-Verodnungen bezüglich der Bootskonstruktion usw.
Darüberhinaus sind hier die Telefonnummer aller Kontaktstellen der Küstenwachen, Führerscheinstellen und ( lokale, sowie Bezirk ) Hafen- und Seebehörden, das ganze sortiert nach Regionen.
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Hat es jetzt vielleicht "geblitzt" ?

Gruß
Du kanst scheinbar noch nicht einmal die Links lesen die Du selbst bringst - mag sein, dass dies an fehlenden Sprachkenntnissen liegen - aber was soll, ich sag es nochmal
Bisher hast Du nicht EINE korrekte Zitierung gebracht
also alles Bluff - na gut von mir aus

Tschüß
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  #8  
Alt 04.10.2007, 20:12
fabio_z
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Zitat:
Zitat von rotbart
Du kanst scheinbar noch nicht einmal die Links lesen die Du selbst bringst - mag sein, dass dies an fehlenden Sprachkenntnissen liegen - aber was soll, ich sag es nochmal
Bisher hast Du nicht EINE korrekte Zitierung gebracht
also alles Bluff - na gut von mir aus
Tschüß
Dann kannst du uns ja sicherlich helfen und sagen was in diese Texte
steht ? oder vielleicht dort anrufen ? Vielleicht bekommst du andere
Antorten als ich ? Das wäre doch eine Gute Idee, oder ?

Gruß

PS: Der einzige, wirkliche "BLUFF" bei diesem Thema, waren deine - meist -sinnlose Kommentare.
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