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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#1
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![]() ![]() Due HAST BISHER IMMER NUR BEHAUPTET ABER NICHT EINEN KONKRETEN NACHWEIS GELIEFERT SCHREIB DOCH MAL KORREKTE ZITIERUNGEN - WIE DU ES FORDERST WANN UND WO - NICHTS IST NUR HOHLES BLA BLA ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#2
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Hallo Fabio,
hier mal einen Link wo Berichte der BSU nachzulesen sind: Um Links zu sehen, bitte registrieren und hier die ZPO woraus Du den Gerichtsstand erkennen kannst: Um Links zu sehen, bitte registrieren Glaube mir wenn mir etwas passieren würde, verursacht von einem D ohne Schein, würde ich kein Spaß verstehen und ihn in D verklagen. Wo sollte ich ihn auch sonst verklagen? Geht ja nur über eine Wohnsitzadresse...
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
#3
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d.h. das macht - eventuell - die Staatsanwaltschaft. Du kannst auf Schadenersatz klagen und wenn du Recht hast wird die zuständige Versicherung bezahlen - sofern der Verursacher im Einklang mit dem Gesetz am Unfallort gefahren ist -, egal ob der Fall in D oder in I ausgehandelt wird. Wie du siehst ist und bleibt die zu beantwortende Kernfrage: darf er dort fahren ohne FS oder nicht ? Zitat:
Um Links zu sehen, bitte registrieren Also, entweder... a) ist mir hier was entgangen - was durchaus möglich ist - oder b) es gibt eine andere EU-Richtlinie welche diese Gesetze/Verordnungen ergänzt oder c) es gibt ein Abkommen zwischen D und I welche diese Gesetze/Verordnungen ergänzt; allerdings, explizit darauf angesprochen waren mehrere Behördenstellen ( an verschieden Orten, darunter eine Führerscheinstelle ) in Italien, von b) und c) nicht in Kenntnis. Ich erhebe hier kein Anspruch auf Vollständig- oder Richtigkeit - offensichtlich im Gegensatz zu andere - . Es mag auch sein daß ich falsch liege; in diesem Fall würde ich gerne sehen WO DAS GEGENTEIL steht ? Gruß ![]() |
#4
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![]() Was ich schreibe ist, dass im Falle eines Schadens ich ihn in D verklage (auf Schadensersatz) und dass ein D Gericht sehr wohl die Erfahrung des Skippers prüft (SIEHE BSU UNFALLBERICHTE!!!) Es kann somit gut sein, dass er in I fahren darf (Grauzone). Aber er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen und Gerichtsstand ist D!!! Wenn ein Italiener mir in D ohne Patent einen Schaden zufügt, kann ich ihn i.d.R. ja auch nur in I verklagen (zivilrechtlich). Ein Freund hatte mal so ein Problem bei einem Surfunfall mit einem Franzosen in Italien. Super Sache - Gerichtsstand war im Endeffekt F und im Prinzip lohnte sich der Aufwand (Schaden am Bord von ca. EUR 500,00) nicht. Und welche Versicherung soll bitte bezahlen??? Die Haftpflicht des Vermieters? Haftet die auch für Personenschäden? In Italien wahrscheinlich ja (Versicherungspflicht), aber wer weiß schon was in den Bedingungen steht! Nicht umsonst habe ich beim Segeln eine extra Skipperhaftpflicht. Die Privathaftpflicht zahlt i.d.R. nicht nachdem diese Schäden meistens ausgeschlossen sind.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
#5
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![]() ![]() Aber wie ich schon sagt, das ist sowieso alles Schall und Rauch Du kannst NICHT EINEN TEXT tatsächlich zitieren und versuchst hier nur mit abstrusen Konstruktionen Traffic zu machen. Sei's drum wenn's Dir Spaß macht - alles nur Luft (noch nicht einmal heiße) und was soll das ? Zitat:
BELEGE DAS GEGENTEIL wenn Du wirklich eine amtliche Stelle gesprochen hast, nenne Roß UND Reiter, die werden schon nicht die Mafia schicken ![]() Aber nur behaupten ist LÄCHERLICH |
#6
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Wenn du es besser kannst, recherchiere doch selbst, statt hier mit dem Finger auf andere zu zeigen, ... denn der jenige der hier eine ( schlechte )Show abzieht bin wohl nicht ich ! Solltest du es noch nicht verstanden haben - so scheint es mir - hier noch mal die Fakten: Das ist weder die Seite eines Karitativen-Verbandes noch die des Motorbootclubs um die Ecke oder sonst was. Diese Seite ist die offizielle Seite der Italienischen Küstenwache, d.h. = Italienisches Ministerium = Italienische Regierung = zuständig für die Überwachung von 9000 Km Küsten in Italien Die erlassen die Gesetze zwar nicht, aber sie müssen sie kennen. Es gibt in Italien KEINE andere - OFFIZIELLE - Institution, die so nah an diese Materie liegt wie diese. Auf diese Seite sind - als Anhang - ALLE wesentliche Gesetze welche das Bootfahren in Italien betreffen, inklusive EU-Verodnungen bezüglich der Bootskonstruktion usw. Darüberhinaus sind hier die Telefonnummer aller Kontaktstellen der Küstenwachen, Führerscheinstellen und ( lokale, sowie Bezirk ) Hafen- und Seebehörden, das ganze sortiert nach Regionen. Um Links zu sehen, bitte registrieren Hat es jetzt vielleicht "geblitzt" ? ![]() Gruß |
#7
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Bisher hast Du nicht EINE korrekte Zitierung gebracht also alles Bluff - na gut von mir aus Tschüß |
#8
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steht ? oder vielleicht dort anrufen ? Vielleicht bekommst du andere Antorten als ich ? Das wäre doch eine Gute Idee, oder ? ![]() Gruß PS: Der einzige, wirkliche "BLUFF" bei diesem Thema, waren deine - meist -sinnlose Kommentare. |
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