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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung.. |
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#21
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Zitat:
![]() Was ich schreibe ist, dass im Falle eines Schadens ich ihn in D verklage (auf Schadensersatz) und dass ein D Gericht sehr wohl die Erfahrung des Skippers prüft (SIEHE BSU UNFALLBERICHTE!!!) Es kann somit gut sein, dass er in I fahren darf (Grauzone). Aber er haftet mit seinem gesamten Privatvermögen und Gerichtsstand ist D!!! Wenn ein Italiener mir in D ohne Patent einen Schaden zufügt, kann ich ihn i.d.R. ja auch nur in I verklagen (zivilrechtlich). Ein Freund hatte mal so ein Problem bei einem Surfunfall mit einem Franzosen in Italien. Super Sache - Gerichtsstand war im Endeffekt F und im Prinzip lohnte sich der Aufwand (Schaden am Bord von ca. EUR 500,00) nicht. Und welche Versicherung soll bitte bezahlen??? Die Haftpflicht des Vermieters? Haftet die auch für Personenschäden? In Italien wahrscheinlich ja (Versicherungspflicht), aber wer weiß schon was in den Bedingungen steht! Nicht umsonst habe ich beim Segeln eine extra Skipperhaftpflicht. Die Privathaftpflicht zahlt i.d.R. nicht nachdem diese Schäden meistens ausgeschlossen sind.
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Viele Grüße vom Bodensee Tom Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee) Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich! ![]() |
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