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  #1  
Alt 04.10.2007, 22:11
Benutzerbild von DieterM
DieterM DieterM ist offline
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Hallo Oliver,

kein schlechter Trailer aus UK, bedenke aber, das Du für Dein 585 RIB wesentlkich mehr Nutzlast benötigst, wie Dir hier von Brando schon darauf hinmgewiesen wurdest. Die 800 kg Nutzlast reichen bei weitem nicht aus das 585 RIB mit Motor aufgetankt und dem zusätzlichen Reserverad aufzunehmen. Ich denke da eher an 1300 bis 1500 kg Nutzlast.

Schon mein 5 m MARLIN RIB wiegt mit 60 PS YAM Motor aufgetankt an die 700-720 kg, daher hat mein Alu-Trailer effektiv 750 kg Nutzlast und das gesamte Gewicht von 1000 kg sind oft voll ausgereizt.

Ferner würde ich Dir dringend empfehlen bei Deinem britrischen Händler oder Hersteller RIBKRAFT auf die EU-Zertifizierung zu bestehen und das sollte für die road license Dokumente vorgelegt werden. Nur so kannst Du mit den britischen Papieren direkt zur deutschen Zulassung fahren und den Trailer zulassen. Bekommst Du keine EU-Zertifizierung mit, mußt Du vor der Zulassung ein deutsches TÜV-Gutachten fahren, wozu Du unbedingt eine Achs- und Bremsberechnung benötigst vom britischen Hersteller. Auch die Auflaufbremskupplung wird überprüft dabei. Stimmt etwas nicht, so kann es zu kostspieligen Um- und Nachrüstungen kommen. Also achte bitte auf die EU-Zertifizierung des gesamten Trailers (auch die Beleuchtung gehört dazu), ansonsten kaufe Dir besser einen hiesigen Trailer um keine technischen Probleme zu haben, und verzichte auf den britischen Trailer.

Geändert von DieterM (04.10.2007 um 22:15 Uhr)
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  #2  
Alt 04.10.2007, 22:23
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trolldich trolldich ist offline
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Zitat:
Zitat von DieterM
Hallo Oliver,

Ferner würde ich Dir dringend empfehlen bei Deinem britrischen Händler oder Hersteller RIBKRAFT auf die EU-Zertifizierung zu bestehen und das sollte für die road license Dokumente vorgelegt werden. Nur so kannst Du mit den britischen Papieren direkt zur deutschen Zulassung fahren und den Trailer zulassen. Bekommst Du keine EU-Zertifizierung mit, mußt Du vor der Zulassung ein deutsches TÜV-Gutachten fahren, wozu Du unbedingt eine Achs- und Bremsberechnung benötigst vom britischen Hersteller. Auch die Auflaufbremskupplung wird überprüft dabei. Stimmt etwas nicht, so kann es zu kostspieligen Um- und Nachrüstungen kommen. Also achte bitte auf die EU-Zertifizierung des gesamten Trailers (auch die Beleuchtung gehört dazu), ansonsten kaufe Dir besser einen hiesigen Trailer um keine technischen Probleme zu haben, und verzichte auf den britischen Trailer.
Hallo Dieter,
jetzt kommen wir der Sache schon naher: Boot wiegt leer mit Konsole und allem Pi PA Po 385kg, Tank voll 200kg, Moto 175KG... Sollte also noch gehen.

Also das ist es, was Ribcraft liefert: Die EU-Zertifizierung! Habe ich von denen schriftlich! Bedeutet das, dass ich den Trailer in GB abholen kann und hier ohne weitere TÜV-Vorführung zugelassen bekomme? Wo bekomme ich den N ummernschilder für die Fahrt von GB nach D her? Ist das alles kompliziert!!!
Gruß
Oliver
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  #3  
Alt 05.10.2007, 07:24
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kerlchen kerlchen ist offline
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Hallo Oliver!
Das mit den Gewichtsangaben ist so ne Sache.
Bei unserem Rib 650 hieß es auch das der 1300 kg Trailer reicht. Das Boot wiegt angeblich 460 kg leer, aber wir mußten feststellen das es vollgetankt mit allem was man so drauf benötigt, über die 1000kg Nutzlast drüber kamen.
Nun sind wir nach 5 Monaten umgestiegen auf einen 1800kg Trailer. Ist leider mit Geld und Arbeit verbunden.
So haben wir genug Reserve und brauchen das Boot nicht ausräumen beim Transport.
Kann nur unsere Erfahrung weitergeben!
__________________
-------------------------------------------------
Beste Schlaucherl Grüße

Herwig


B S C 62 Sport / Yamaha F175AETX
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  #4  
Alt 05.10.2007, 07:27
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Idee

Papier vorher zusenden lassen, Zulassen und mit Kennzeichen und Papieren abholen
__________________
Gruß
Wolfgang
_____________________________
Ich lerne täglich dazu , aber vergesse täglich mehr ( ich, hier und jetzt )
(Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte)
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  #5  
Alt 05.10.2007, 08:33
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Chester Chester ist offline
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Hallo Oliver - der Trailer schaut gut aus, aber kann's sein, dass er keine verstellbare Achse hat?

Auch die Gewichtsklasse scheint mir wie schon geschrieben etwas sehr knapp gewählt. Gut, Du wirst das Boot fest auf Brac nutzen und Urlaubsfahrten nicht damit machen, oder?

Reinhard
__________________
Ein gerader Kurs ist oft der beste.
Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt.
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  #6  
Alt 05.10.2007, 09:08
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Booner Booner ist offline
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Hei,

oder bei jeder beliebigen Zulassungsstelle ein Fünf-Tages-Kurzzeit-Kennzeichen beorgen und damit den Hänger holen.
Allerdings weiß ich nicht, ob die Kennzeichen in GB gültig sind...
Kostet fürn Hänger deutlich unter 50 Euro inkl. Kennzeichen.

Grüße,

Tom
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  #7  
Alt 05.10.2007, 09:50
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Gunter Gunter ist offline
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Hallo Oli,

die einzigen zwei Möglichkeiten den Hänger zu überführen hat dir Michael ( Freiheit) schon genannt.

Lt. Auskunft unserer Zulassungsstelle als ich mein Boot aus Italien geholt habe, waren die beiden Möglichkeiten:

- Ausfuhrkennzeichen in dem Land besorgen von welchem man den Hänger importieren möchte.
- Kennzeichen des Vorbesitzers (wenns ein gebr. Hänger ist)

ein Fünf-Tages-Kurzzeitkennzeichen ist nach Auskunft unserer Zulassungsstellen nicht zulässig um einen Hänger nach D einzuführen.

Gruß
Gunter
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  #8  
Alt 05.10.2007, 11:07
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Zitat:
Zitat von Gunter
...

ein Fünf-Tages-Kurzzeitkennzeichen ist nach Auskunft unserer Zulassungsstellen nicht zulässig um einen Hänger nach D einzuführen.

Gruß
Gunter
Das ist nicht korrekt.

Die 5-Tageszulassung kostet Eur 18 und man braucht eine Haftversicherung dazu, und ... sie gelten auch außerhalb D innerhalb der EU (A, I und NL bisher ohne Probleme! Andere EU-Länder könnten u nterschiedlich reagieren, es liegen hier bisher keine Erfahrungen vor, das gilt auch hier für GB. Auch in der Schweiz wurden diese deutschen Kurz-Kennzeichen nicht beanstandet.

Die alte rote Überführungs-Kennzeichen durften nur eingeschränkt benutzt werden im Ausland, insofern gilt die Aussage der Zulassungsstelle von Gunter nur für frühere rote Kennzeichen.

Auch Österreich hat bereits mehrere italien. Boote/Trailer mit österr. Sonder-Kennzeichen aus Italien geholt in der letzten Zeit.
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  #9  
Alt 05.10.2007, 12:46
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Gunter Gunter ist offline
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Hallo Dieter,

jetzt habe ich nochmal bei der Zulassungsstelle angerufen und vom Leiter der Zulassungsstelle folgende Aussage erhalten:

" Fahrten ins Ausland sind i.d.R. nicht zulässig."

So steht es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung.
Vielleicht wird das ja auch von den Zulassungsstellen verschieden gehandhabt.

Hier noch ein Auszug vom ADAC:

Zitat:
Zwar entspricht das (rote bzw.) Kurzzeitkennzeichen internationalen Vorschriften, jedoch braucht der rote Fahrzeugschein, der auch bei dem neuen Kurzzeitkennzeichen ausgegeben wird, nicht im Ausland akzeptiert zu werden, da er nicht den internationalen Straßenverkehrsübereinkommen von 1926, 1949 und 1968 entspricht.

Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der jeweiligen nationalen Überführungs- und Probekennzeichen und der entsprechenden Fahrzeugpapiere bestehen seit 1979 mit Österreich und seit 1.1.1994 mit Italien. Eine diesbezügliche Vereinbarung mit Dänemark wurde 1990 gekündigt.

Im Hinblick auf Italien verfolgte die dortige Polizei seit Anfang 2004 zunehmend Fahrer von Fahrzeugen, die dort mit deutschen Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Die Fahrzeugführer wurden mit hohen Geldbußen (in der Regel 1000 Euro) bestraft; außerdem wurden die betreffenden Fahrzeuge sichergestellt. Begründet wurde dies seitens der italienischen Behörden damit, dass derartige Kennzeichen in Italien nicht zulässig seien. Den zuständigen italienischen Stellen zufolge soll nämlich die Abmachung von 1994 nicht für die neuen, seit 1998 im Aussehen veränderten Nummernschilder gelten.

Auf Ersuchen des ADAC hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBW) beim italienischen Innenministerium interveniert und dieses dringlich aufgefordert, die zwischenstaatliche Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung von Überführungskennzeichen einzuhalten. Die italienischen Stellen wurden bereits 1998 anlässlich der seinerzeitigen Einführung des Kurzzeitkennzeichens darüber informiert, dass diese Schilder die bisherigen roten Kennzeichen ersetzen.

Das italienische Verkehrsministerium hat daraufhin ausdrücklich klargestellt, dass auch die deutschen Kurzzeitkennzeichen unter die besagte Vereinbarung fallen und die zuständigen Behörden angewiesen, von Beanstandungen abzusehen.

In einigen weiteren Nachbarländern wird das rote Kennzeichen / Kurzzeitkennzeichen erfahrungsgemäß toleriert, bzw. nicht beanstandet. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass keinerlei Rechtsanspruch und keine Gewähr für die Beibehaltung dieser Praxis besteht. In Belgien und Luxemburg gab es in der Vergangenheit Fälle, in denen die Einreise mit dem Kurzzeitkennzeichen verweigert wurde.
So wie ich das lese, kann es gut gehen oder auch nicht.

Gruß
Gunter
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