![]() |
|
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
||||
|
||||
Hallo Oliver,
kein schlechter Trailer aus UK, bedenke aber, das Du für Dein 585 RIB wesentlkich mehr Nutzlast benötigst, wie Dir hier von Brando schon darauf hinmgewiesen wurdest. Die 800 kg Nutzlast reichen bei weitem nicht aus das 585 RIB mit Motor aufgetankt und dem zusätzlichen Reserverad aufzunehmen. Ich denke da eher an 1300 bis 1500 kg Nutzlast. Schon mein 5 m MARLIN RIB wiegt mit 60 PS YAM Motor aufgetankt an die 700-720 kg, daher hat mein Alu-Trailer effektiv 750 kg Nutzlast und das gesamte Gewicht von 1000 kg sind oft voll ausgereizt. Ferner würde ich Dir dringend empfehlen bei Deinem britrischen Händler oder Hersteller RIBKRAFT auf die EU-Zertifizierung zu bestehen und das sollte für die road license Dokumente vorgelegt werden. Nur so kannst Du mit den britischen Papieren direkt zur deutschen Zulassung fahren und den Trailer zulassen. Bekommst Du keine EU-Zertifizierung mit, mußt Du vor der Zulassung ein deutsches TÜV-Gutachten fahren, wozu Du unbedingt eine Achs- und Bremsberechnung benötigst vom britischen Hersteller. Auch die Auflaufbremskupplung wird überprüft dabei. Stimmt etwas nicht, so kann es zu kostspieligen Um- und Nachrüstungen kommen. Also achte bitte auf die EU-Zertifizierung des gesamten Trailers (auch die Beleuchtung gehört dazu), ansonsten kaufe Dir besser einen hiesigen Trailer um keine technischen Probleme zu haben, und verzichte auf den britischen Trailer. ![]() Geändert von DieterM (04.10.2007 um 22:15 Uhr) |
#2
|
||||
|
||||
Zitat:
![]() jetzt kommen wir der Sache schon naher: Boot wiegt leer mit Konsole und allem Pi PA Po 385kg, Tank voll 200kg, Moto 175KG... Sollte also noch gehen. Also das ist es, was Ribcraft liefert: Die EU-Zertifizierung! Habe ich von denen schriftlich! Bedeutet das, dass ich den Trailer in GB abholen kann und hier ohne weitere TÜV-Vorführung zugelassen bekomme? Wo bekomme ich den N ummernschilder für die Fahrt von GB nach D her? ![]() Gruß Oliver |
#3
|
||||
|
||||
Hallo Oliver!
Das mit den Gewichtsangaben ist so ne Sache. ![]() Bei unserem Rib 650 hieß es auch das der 1300 kg Trailer reicht. Das Boot wiegt angeblich 460 kg leer, aber wir mußten feststellen das es vollgetankt mit allem was man so drauf benötigt, über die 1000kg Nutzlast drüber kamen. ![]() Nun sind wir nach 5 Monaten umgestiegen auf einen 1800kg Trailer. Ist leider mit Geld und Arbeit verbunden. ![]() So haben wir genug Reserve und brauchen das Boot nicht ausräumen beim Transport. Kann nur unsere Erfahrung weitergeben!
__________________
------------------------------------------------- Beste Schlaucherl Grüße ![]() Herwig B S C 62 Sport / Yamaha F175AETX |
#4
|
|||
|
|||
![]()
Papier vorher zusenden lassen, Zulassen und mit Kennzeichen und Papieren abholen
![]()
__________________
Gruß Wolfgang _____________________________ Ich lerne täglich dazu ![]() ![]() (Tippfehler sind der Unwissenheit meiner Tastatur zuzuschreiben - weder sie noch ich wissen was ich schreiben wollte) |
#5
|
||||
|
||||
Hallo Oliver - der Trailer schaut gut aus, aber kann's sein, dass er keine verstellbare Achse hat?
Auch die Gewichtsklasse scheint mir wie schon geschrieben etwas sehr knapp gewählt. Gut, Du wirst das Boot fest auf Brac nutzen und Urlaubsfahrten nicht damit machen, oder? Reinhard
__________________
Ein gerader Kurs ist oft der beste. Frag einfach Deinen Menschenverstand, wenn Du ihn setzt. |
#6
|
||||
|
||||
Hei,
oder bei jeder beliebigen Zulassungsstelle ein Fünf-Tages-Kurzzeit-Kennzeichen beorgen und damit den Hänger holen. Allerdings weiß ich nicht, ob die Kennzeichen in GB gültig sind... Kostet fürn Hänger deutlich unter 50 Euro inkl. Kennzeichen. Grüße, Tom |
#7
|
||||
|
||||
Hallo Oli,
die einzigen zwei Möglichkeiten den Hänger zu überführen hat dir Michael ( Freiheit) schon genannt. ![]() Lt. Auskunft unserer Zulassungsstelle als ich mein Boot aus Italien geholt habe, waren die beiden Möglichkeiten: - Ausfuhrkennzeichen in dem Land besorgen von welchem man den Hänger importieren möchte. - Kennzeichen des Vorbesitzers (wenns ein gebr. Hänger ist) ein Fünf-Tages-Kurzzeitkennzeichen ist nach Auskunft unserer Zulassungsstellen nicht zulässig um einen Hänger nach D einzuführen. Gruß Gunter |
#8
|
||||
|
||||
Zitat:
Die 5-Tageszulassung kostet Eur 18 und man braucht eine Haftversicherung dazu, und ... sie gelten auch außerhalb D innerhalb der EU (A, I und NL bisher ohne Probleme! Andere EU-Länder könnten u nterschiedlich reagieren, es liegen hier bisher keine Erfahrungen vor, das gilt auch hier für GB. Auch in der Schweiz wurden diese deutschen Kurz-Kennzeichen nicht beanstandet. Die alte rote Überführungs-Kennzeichen durften nur eingeschränkt benutzt werden im Ausland, insofern gilt die Aussage der Zulassungsstelle von Gunter nur für frühere rote Kennzeichen. Auch Österreich hat bereits mehrere italien. Boote/Trailer mit österr. Sonder-Kennzeichen aus Italien geholt in der letzten Zeit. |
#9
|
||||
|
||||
Hallo Dieter,
jetzt habe ich nochmal bei der Zulassungsstelle angerufen und vom Leiter der Zulassungsstelle folgende Aussage erhalten: " Fahrten ins Ausland sind i.d.R. nicht zulässig." So steht es auch auf der Homepage der Kreisverwaltung. Vielleicht wird das ja auch von den Zulassungsstellen verschieden gehandhabt. Hier noch ein Auszug vom ADAC: Zitat:
Gruß Gunter |
![]() |
|
|