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Computer/Digicams/Auto... Alles was mit unseren anderen Lieblingsspielzeugen zu tun hat. |
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#1
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Hi,
Danke für die Antworten, jetzt muss ich das nur noch meinem Sohn klar machen ![]() Obwohl ich kenne jetzt schon seine Antwort, Papa mach dir mal keine Sorgen, ich habe da ein Programm drauf mit dem meine iP Adresse unsichtbar bleibt oder ständig wechselt. Das Problem ist ja das er wirklich Ahnung von so einem Mist hat. ![]() Gruß Udo |
#2
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....nur Udo!!
Ich glaube das ist dein Tel-Anschluss und du bist dafür verantwortlich!! Dein Sohn wird ja wohl Weihnachten vorbei kommen und DIR zu winken ![]() ![]() ![]() ![]()
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Gruß Stefan |
#3
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Siehste Udo ich sags doch, so ist dass wenn die Kinder zu viel Zeit haben.
Also doch im Garten arbeiten lassen oder anbinden ![]() ![]() Gruß Jörg |
#4
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Hallo Udo,
habe mich extra noch bei einem Kollegen erkundigt, der fast nur IT-Recht macht. Ja, verstößt gegen das Urheberrecht, weil es eine nicht authorisierte Vervielfältigung ist. Sogar schon das Runterladen in den Arbeitsspeicher, muss noch nicht mal auf der Festplatte sein. Die Frage sei aber, ob das verfolgt wird... verlassen würde ich mich nicht drauf. Klaus
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Viele Grüße aus Passau Klaus |
#5
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Hallo Klaus,
Danke, das ist doch mal eine Aussage mit der ich etwas anfangen kann ![]() Damit kann ich zumindest meinen Sohn solange davon abhalten bis er einen eigenen Haushalt ( Telefonanschluss ) hat . Gruß Udo |
#6
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lies dir das mal durch
Um Links zu sehen, bitte registrieren bzw Um Links zu sehen, bitte registrieren etwas kompliziert, aber so pauschal "verboten" dürfte es nicht sein. Der Beitrag in diesem Forum schildert die Problematik ganz gut. zB: Muss der Kopierschutz umgangen werden, stellt sich aber die Frage, wenn ich einen Titel aus dem Netz auf meinem Rechner kopiere, so habe ich diesen Kopierschutz ja nicht übergangen, sondern ev der Anbieter. Ich denke, dass es hier verschiedene Auslegungen geben kann. Du kannst aber deinem Sohn folgendes ausrichten: 1) auch wenn oft gesagt wird, es ist nicht strafbar, was er betreibt, letztendlich kann das nur ein Gericht entscheiden = Gerichtsverfahren mit Kosten, Schadenersatz usw, und dem großen Risiko, dass er im Falle eines Verlustes der Anklage alles zu bezahlen hat (zB sollte er davon ausgehen, dass eine im Internet angebotene Musik diverser Interpreten illegal hergestellt wurden, weshalb er ev eine Mitschuld bekommen könnte, da er es hätte wissen müssen!) 2) Das ist ein Irrglaube, dass ein Programm die IP verschleiern kann, bzw besser gesagt, die Protokollierung auf dem Musikserver zeigt zwar eine andere IP an, aber die Protokollierung des Zugansservers beim Provider und auch andere Mechanismen zeigen die richtige IP an. Ergo kann man anhand dieser Protokollierungen feststellen, ob und was runtergeladen wurde. Der Weg muss ja nicht über den Anbieterserver gehen! (zB bei eine Überprüfung des Anonymizer-Software Anbieters, wenn dieser aufgrund einer Strafanzeige überprüft wird!) 3) Die Polizei ist auch nicht blöd, die haben auch schon Möglichkeiten, diese Dinge auszuforschen! 4) Klar ist, dass die Musikindustrie derzeit wenig gegen Raubkopierer tut, weil sie aufgrund der Masse damit total überfordert sein würde, weshalb sie Strichprobenartig vorgeht. Aber es könnte jeden treffen ! Für die Österreicher: In Österreich gelten andere Gesetze diesbezüglich, man sollte sich daher nicht unbedingt an Aussagen oder Urteilen von deutschen Foren oder Gerichten orientieren! Sie habens bezüglich dem Urheberrechtsgesetz Gott sei Dank etwas leichter! Geändert von Berny (12.10.2007 um 20:11 Uhr) |
#7
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Zitat:
Ein Buch oder ein Bild haben auch keinen Kopierschutz und trotzdem Urheberrechte, so auch ein Musiktitel ----------------- Den Kopierschutz knachen ist ein zusätzlicher Tatbestand vergleich (grob) mit einem Einbruch, der Diebstahl kommt ja erst hinter der Tür zum Zuge ==> Einbruch-Diebstahl :-)) und bisher war der "Einbruch" in eine CD nicht selbständig geregelt nu iss er's Geändert von rotbart (13.10.2007 um 10:02 Uhr) |
#8
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Zitat:
![]() Du mußt D/Sohn nicht abhalten. Du kannst es solange er nicht volljährig und sebstverantwortlich ist, ausdrücklich verbieten, denn ... Du haftest dafür was er anstellt. ![]() |
#9
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Hallo Dieter/alle,
interessanter Beitrag weil ich auch immer mit meinem Sohn im Clinch liege bzw. lag, jetzt ist er 18. Ich frag mich nur, wenn der/die Sohn/Tochter nicht volljährig und sebstverantwortlich ist und die Eltern haben es ausdrücklich verboten, können sie dann trotzdem haftbar gemacht werden? Hatte vorige Woche noch was gelesen, das dieses allen bekannte Schild "Eltern haften für ihre Kinder" z.B. an Baustellen nichts zu sagen hat und nicht rechtswirksam ist. Wenn da was passiert haben die Eltern trotzdem keinen Streß (okay, ich glaub nur bis 14) und der minderjährige muß auch nicht haften, ist für mich im Prinzip das gleiche (im Prinzip, ihr wißt schon wie ich es meine, obwohl PC´s auch manchmal Baustellen sind ![]() Gruß Peter ![]()
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P.G. |
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